Einberufung des Landesparteitages
Liebe Genossin, Lieber Genosse,
der Landesvorstand beruft mit Beschluss vom 19.5.2021 den Landesparteitag der Partei DIE LINKE. Rheinland-Pfalz neu für den 30. Oktober 2021 nach
Kongress- und Saalbau
Bahnhofstr. 1
67434 Neustadt a.d. Weinstr.
ein. Der Parteitag beginnt am Samstag, den 30. Oktober 2021, um 10.00 Uhr.
Sollte ein Präsenzparteitag aufgrund der zu o.g. Zeitpunkt gültigen Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz nicht möglich sein, so wird der Parteitag zum gleichen Zeitpunkt als Online-Parteitag einberufen.
Die Delegierten werden noch gesondert benachrichtigt.
Diese Einberufung stellt keine Delegierteneinladung dar.
Der Landesvorstand schlägt die folgende vorläufige Tagesordnung vor:
TOP 1 Eröffnung, Begrüßung
TOP 2 Wahl des Tagungspräsidiums
TOP 3 Wahl der Mandatsprüfungskommission
TOP 4 Bericht der Mandatsprüfungskommission
TOP 5 Bestätigung der Antragsberatungskommission
TOP 6 Wahl der Wahl- und Zählkommission
TOP 7 Beschluss der Tagesordnung
TOP 8 Grußworte
TOP 9 Politisches Referat
Frauenplenum
TOP 10 Bericht des Frauenplenums
TOP 11 Bericht des Landesvorstandes inkl. Aussprache und Entlastung
TOP 12 Wahl der Landesschiedskommission
TOP 13 Wahl der Landesfinanzrevisionskommission
TOP 14 Neuwahl des Landesvorstandes
- Beschlussfassung über Anzahl der Beisitzerinnen und Beisitzer
- Geheime Wahl der einzelnen Positionen des Landesvorstandes inkl. Vorstellung und Befragung.
TOP 15 Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten zum Bundesausschuss
für die Amtszeit 2022 / 2023
TOP 16 Bericht der Bundestagsabgeordneten
TOP 17 Anträge und Resolutionen
TOP 18 Schlusswort
Anträge sind schriftlich an die Landesgeschäftsstelle zu stellen.
Sie können per E-Mail an lgs@die-linke-rlp.de im Dateiformat .doc, .docx, .odt oder .txt gesandt werden.
Anträge in Form von pdf-Dokumenten werden nicht akzeptiert und gelten als nicht eingereicht.
Antragsschluss wird lt. Satzung auf den 19. September 2021, 23.59 Uhr festgesetzt.
Der Antragsschluss für Änderungsanträge wird auf den 17. Oktober 2021, 23.59 Uhr festgesetzt.
Initiativanträge können auch nach der Frist eingereicht werden. Wir verweisen jedoch auf §16,6 der Landessatzung: „Dringlichkeits- und Initiativanträge sind Anträge, deren Grund erst nach dem Antragsschluss entstanden ist. Sie können mit Unterstützung von wenigstens 10% der stimmberechtigten Delegierten auch noch unmittelbar auf dem Parteitag eingebracht werden.“