Es gibt viele gute Gründe sich für mehr soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz, Frieden, bezahlbaren Wohnraum und gegen Nazis zu engagieren. Und es gibt viele Möglichkeiten bei uns mitzumachen: Du kannst unsere Mieten- und Pflegekampagne unterstützen, im Wahlkampf oder bei Aktionen mitwirken oder Haustürgesprächen führen. Du willst aktiv werden? Dann trete doch gleich in DIE LINKE ein und mach mit.

Wir freuen uns auf Dich! Gemeinsam machen wir das Land gerecht.

Hier kannst Du Dir das Eintrittsformular downloaden
und es auf Papier ausfüllen und an uns zurücksenden.
DIE LINKE Rheinland-Pfalz
Gärtnergasse 24
55116 Mainz

Hier findest Du die aktuell gültige Beitragstabelle.

Fragen zur Mitgliedschaft?

Du hast Fragen rund um den Eintritt oder Deine Mitgliedschaft.
Wenn Dich gerne an die Landesgeschäftsstelle in Mainz oder Deinen Kreisverband vor Ort.

Die Hälfte zahlt das Finanzamt

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden und Mitgliedsbeiträgen

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:

Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34 g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.

Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34 g gewährt worden ist.