4) Infrastruktur ausbauen – Wohnraum sichern

Wohnen ist ein Menschenrecht

Die Engpässe bei der Unterbringung der Flüchtlinge offenbaren zum wiederholten Male die tieferliegende Krise der Wohnungspolitik. Seit Anfang der 90er Jahre ist der Bestand an Sozialwohnungen im Bund von fast 4 auf 1,5 Millionen gesunken. Nach einer Studie des Pestel Instituts von 2012 fehlen in Rheinland-Pfalz 150 000 Wohnungen für ärmere Menschen. Bis 2017 rechnet der Deutsche Mieterbund mit einer Unterversorgung von 827 000 Wohnungen bundesweit. Und obwohl Bund, Länder, Kommunen und die Sozialversicherungen einen Überschuss von 21 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2015 erwirtschaftet haben, ist es dem Land, den Städten und Gemeinden nicht möglich, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die alarmierenden Zahlen sind seit Langem bekannt, die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist vielerorts dramatisch. Aktuell konkurrieren Arbeitsuchende, prekär Beschäftigte, Alleinerziehende, bedürftige SeniorInnen, Studierende und Asylsuchende um kaum vorhandene Wohnungen. Nach der Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Wohnungsbauunternehmen durch die Regierung Kohl war die Föderalismusreform II der Sargnagel für den sozialen Wohnungsbau: Dem hatte 2009 auch das von der SPD alleinregierte Bundesland Rheinland-Pfalz im Bundesrat zugestimmt. Fortan war die Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus Ländersache. Bundesmittel, die für den sozialen Wohnungsbau an die Länder gingen, sind nicht zweckgebunden und werden deshalb nicht für den Wohnungsbau verwendet.

Statt den Wohnungsbau zu fördern, gab es nun zur Freude der Immobilienbesitzer Mietzuschüsse für Mieter. Dieser Mietzuschuss führte zu Mieterhöhungen und nicht zum Bau von neuen Wohnungen. Gleichzeitig ließ die Steuerpolitik der SPD-Bundesregierung unter Gerhard Schröder die Einnahmen der Kommunen einbrechen: Wo es kommunale Wohnungsunternehmen gab, wurden deren Gewinne im allgemeinen Haushalt verbraucht oder die Unternehmen gleich verkauft. Kommunaler Wohnungsbau fand nicht mehr statt. Jüngst wurden die Bundesfinanzhilfen für die Städtebauförderung, die schon immer völlig unzureichend waren, nochmals reduziert. Mit auslaufenden Belegungsbindungen war das Desaster komplett, der in Jahrzehnten mühsam aufgebaute Bestand an gutem und bezahlbarem Wohnraum nahm rasant ab.

Heute ist traurige Realität, dass Wohnen den Löwenanteil des Einkommens großer Teile der Bevölkerung verschlingt; viele können die Miete gar nicht mehr ohne staatliche Hilfe bezahlen. ALG-II-BezieherInnen müssen sich Teile der Miete sogar vom Munde absparen, weil Wohnungen in dem für ALG-II-BezieherInnen vorgeschriebenen Preissegment und der vorgeschriebenen Größe oft nicht vorhanden sind. Die Bedürftigen müssen aus ihrem Regelsatz für die Miete draufzahlen, sodass ihnen entsprechend weniger für Essen, Trinken und Kleidung übrig bleibt.

DIE LINKE setzt sich für bezahlbaren Wohnraum ein und wird sich entschieden gegen alle Bestrebungen wenden, die finanziell schlechter gestellte Mieterinnen und Mieter aus einzelnen Stadtgebieten verdrängen (Gentrifizierung).

DIE LINKE wird im Landtag eine landesgesetzliche Regelung beantragen, die den Kommunen ein Belegungsrecht für leerstehende Wohnungen einräumt. Dieses Belegungsrecht soll spätestens nach einjährigem Leerstand greifen und setzt die Zahlung eines angemessenen Mietzinses voraus. Das kommunale Belegungsrecht soll gegebenenfalls auch gegen den Willen des Eigentümers durchgesetzt werden können, da Wohnungen kein Spekulationsobjekt sind, sondern der Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum dienen.

Bezahlbare Busse und Bahnen

DIE LINKE spricht sich auch in Rheinland-Pfalz für ein landesweites, regionales und kommunales, öffentliches und barrierefreies Personenverkehrssystem aus, das unsere Städte und Ortsgemeinden an sieben Tagen in der Woche und mehrmals täglich für alle zu erschwinglichen Preisen erreichbar macht. Mittelfristig wollen wir den ticketlosen Nahverkehr, finanziert aus Steuermitteln, einer Nahverkehrsabgabe aller Haushalte und Beiträgen aus Handel und Wirtschaft. Es gibt genügend Vorbilder, ob Tallinn in Estland oder viele Gegenden in Frankreich. Der ticketfreie öffentliche Personennahverkehr zeigt, dass die Auslastung der einzelnen Strecken steigt und das Argument für Strecken- oder Haltestellenschließungen nicht mehr greift.

Denn kommen wir nicht bald zu einer neuen Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs, der vielerorts schon heute fast nur noch aus den Schulbussen besteht, werden Bus und Bahn bald unbezahlbar.

Gegenwärtig werden immer mehr Bürgerinnen und Bürger in den ländlich strukturierten Gebieten, die nicht über mindestens ein eigenes Kfz im Familienkreis verfügen oder in anderer Weise am motorisierten Individualverkehr teilnehmen, in ihrem Grundrecht auf gute und erschwingliche Mobilität massiv eingeschränkt: De facto werden sie an ihrem Wohnort „gefangen“ gehalten. Dies gilt besonders an Vormittagen, in den Abendstunden und während der Schulferien an jedem Tag und ganztägig. In unserem Land werden zu Beginn des 21. Jahrhunderts in den Flächenlandkreisen regelmäßig an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sowie in den Abendstunden ganze Ortsgemeinden mit oft hunderten von Einwohnern von der Welt abgeschnitten.

DIE LINKE verteidigt das Grundrecht der Menschen auf gute und bezahlbare Mobilität auf kommunaler und regionaler Ebene. Eine soziale und ökologische Verkehrspolitik erfordert absoluten Vorrang für den öffentlichen Nahverkehr. Netzdichte, Taktzeiten und Ausstattung von Bussen und Bahnen müssen insbesondere im ländlichen Raum verbessert und die Preise für Fahrkarten deutlich gesenkt werden.

Als integrierter Teil des öffentlichen Personennahverkehrs wird das Ruf-Sammeltaxi-System landesweit eingeführt und gefördert, um besonders schwierig einzubindende ländliche Bereiche mit einem für alle erschwinglichen Mobilitätsangebot zu versorgen. Die Tarifgestaltung muss den speziellen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten der finanziell schlechter gestellten und sozial benachteiligten Menschen Rechnung tragen.

Um diese Ziele zu verwirklichen, müssen die regionalen Verkehrsverbünde dem wachsenden Einfluss privater Verkehrsunternehmen entzogen und demokratisiert werden, indem kleinere verbandsangehörige Gemeinden ein überproportionales Stimmrecht erhalten. Konkurrenzsituationen zwischen Verkehrsverbünden sollen durch sinnvolle Neuzuschnitte der Verbundgebiete oder Zusammenlegung entschärft werden sowie bisher verbundlose Kommunen sich einem Verkehrsverbund anschließen. Die Kommunen müssen als Aufgabenträger finanziell so ausgestattet werden, dass sie in der Lage sind, nicht nur den Satus quo zu erhalten, sondern auch zusätzliche Angebote bei Bus und Bahn zu schaffen. Dies setzt eine umfassende öffentlich-rechtliche Kontrolle voraus. Der Ausbau des Schienen- und S-Bahnnetzes muss Vorrang vor Straßenneubau haben. Vorrangige Aufgaben des Straßenbaus sind Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Der Bau von Ortsumgehungen muss mit verkehrsberuhigenden Maßnahmen an der bisherigen Streckenführung einhergehen. Den Güter- und Warenverkehr wollen wir möglichst weitgehend von der Straße auf die Schiene verlagern; bei allen Verkehrsträgern muss der Lärmschutz der betroffenen Anwohner stark verbessert werden. Das wichtigste verkehrspolitische Projekt der kommenden Jahre muss die vollständige Beseitigung des gesundheitsgefährdenden Bahnlärmterrors im Mittelrheintal sein. Dieses Problem kann grundsätzlich nur durch eine neue Trassenführung außerhalb des Rheintals gelöst werden. Die Dimension dieses Projektes erfordert eine gesetzlich geregelte, finanzielle und planerische Beteiligung des Bundes.

Die Landesregierungen der letzten Jahrzehnte haben es verpasst, den öffentlichen Nahverkehr in Rheinland-Pfalz zukunftssicher zu finanzieren. Stattdessen wurden Schienennetze stillgelegt, Buslinien privatisiert und den Profitinteressen der Unternehmer unterworfen. DIE LINKE setzt sich demgegenüber für einen Ausbau des öffentlichen Nah-, Regional- und Fernverkehrs in Rheinland-Pfalz ein. Neue Strecken müssen gebaut, alte modernisiert und Fahrzeuge auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden – all dies geht nur, wenn das notwendige Geld zum Teil mit einer Nahverkehrsabgabe, ähnlich den Beiträgen für Straßenbau, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, erwirtschaftet wird.

Der öffentliche Verkehr erfordert eine öffentliche und intelligente Verkehrsplanung. Bahn und regionale Verkehrsbetriebe sind nicht nur Dienstleister für die Gesellschaft, sondern Arbeitsplatz für viele Menschen.

Die LKW-Maut führt in Rheinland-Pfalz zu einem teils erheblichen zusätzlichen Verkehrsaufkommen auf Bundes- und Landstraßen. Dieser Fehlsteuerung ist durch eine Bundesratsinitiative der Landesregierung für eine Ausweitung der LKW-Maut auf alle Bundesstraßen zu begegnen

DIE LINKE kritisiert seit vielen Jahren die verkehrspolitische Konzeptlosigkeit der Landesregierung. Wir wollen, dass endlich ressortübergreifend und unter Einbeziehung der Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung und unter maßgeblicher Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ein verkehrspolitisches integratives Gesamtkonzept für Rheinland-Pfalz entwickelt wird, das alle Verkehrsmittel und Verkehrswege und insbesondere die Interessen der Menschen berücksichtigt. Dabei muss es um eine sinnvolle Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittel, die Verringerung von Umweltbelastungen und die Sicherstellung von bezahlbarer Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger gehen.

DIE LINKE fordert die Erhaltung und Steigerung der Lebensqualität der rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger. Hierzu gehört auch die Erhaltung von Gesundheit und Sicherheit gegen Lärmemissionen, die stets Vorrang vor dem Flugverkehr haben muss. Dementsprechend müssen für alle die TA-Luft und TA-Lärm-Richtlinien eingehalten werden und zwar ohne Ausnahme. Hierbei erleidet vor allem der rheinhessische Raum durch den Frankfurter Flughafen eine erhebliche Beeinträchtigung des Umfeldes, und weitere Gefährdungen sind durch den Ausbau des Frankfurter Flughafens absehbar. Profit von wenigen kann nicht auf Kosten der Gesundheit vieler gehen.

DIE LINKE Rheinland-Pfalz fordert:

  • Wohnen ist ein Grundrecht: DIE LINKE sieht in einer bedarfsgerechten, barrierefreien und bezahlbaren Wohnungsversorgung eines der fundamentalen Grundrechte.
  • genossenschaftliche Eigentumsformen zu stärken
  • Vom Bund bereitgestellte Fördergelder müssen zweckgebunden in bedarfsgerechte, barrierefreie und soziale Wohnungen investiert werden.
  • Objektförderung statt Subjektförderung: das heißt, Förderung des Wohnungsbaus statt Mietzuschuss
  • die Förderung einer strategischen Bodenvorratspolitik der Kommunen
  • ein Baulückenschlussprogramm für innerstädtische Bereiche statt Flächenzersiedelung
  • der Landflucht entgegenzuwirken, Dörfer und Regionen lebenswert zu erhalten oder wieder zu machen
  • eine Reform der Mietpreisbremse, weil sie dem Mietpreisanstieg nicht wirksam entgegentritt
  • den Mietspiegel an Bestandsmieten zu orientieren und Kommunen das Recht einzuräumen, verbindliche Höchstmieten festzulegen
  • gesetzlich festzulegen, dass Mieten in bestehenden Mietverhältnissen ohne maßgebliche Wohnwertverbesserung nur im Rahmen des Inflationsausgleichs erhöht werden dürfen
  • eine Mietpreisobergrenze für Haushalte, deren Einkommen unterhalb des bundesdurchschnittlichen Haushaltseinkommens liegt: 30 Prozent für Miete, Betriebskosten und Strom dürfen nicht überschritten werden.
  • architektonische, ästhetische und baupolizeiliche (Sicherheits-)Standards nicht zu unterschreiten, sondern schneller anzuwenden
  • energetische Sanierungen nicht allein auf Kosten der Mieter zu finanzieren
  • bezahlbare, kleine und barrierefreie Wohnungen, die ambulante Pflege ermöglichen
  • ein rheinland-pfälzisches Konzept für eine möglichst dezentrale und sozial integrierte Wohnversorgung für Flüchtlinge
  • ein landesweit gültiges, einkommensabhängiges Sozialticket für ALG-II-Beziehende, AsylbewerberInnen, Geringverdienende, Einkommenslose und Erwerbsunfähige ohne Leistungsbezug, Sozialgeldbeziehende, Erwerbslose, Rentner und Rentnerinnen und Studierende mit geringem Einkommen
  • mittelfristig den ticketlosen öffentlichen Personennahverkehr
  • kostenlose Schülerbeförderung für alle Schülerinnen und Schüler und Schularten bis zum Abschluss der jeweiligen schulischen oder beruflichen Ausbildung
  • Vorrang für den öffentlichen Personennahverkehr vor dem Individualverkehr und Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene
  • die Zusammenführung der bestehenden Verkehrsverbundnetze zu einem einheitlichen und aufeinander abgestimmten Tarif-, Takt- und Streckensystem für ganz Rheinland-Pfalz
  • den Ausbau des S-Bahnnetzes in Rheinland-Pfalz zwischen allen wichtigen Verkehrsknotenpunkten
  • die Begrenzung des Straßenneubaus zugunsten von Straßeninstandsetzung und Straßeninstandhaltung
  • ein Gesamtentwicklungskonzept für alle rheinland-pfälzischen Fracht- und Verkehrsflughäfen unter Beachtung sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Aspekte
  • Lärm und Luftbelästigung durch Flugverkehr drastisch zu senken
  • ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertage müssen vor Fluglärm besonders geschützt werden.