WPS Deutscher Richterbund

 

Wahlprüfsteine des rheinland-pfälzischen Richterbundes für die Landtagswahl am 13. März 2016

 

1. Beabsichtigte Schwerpunkte in der Justiz

Frage:

Welche Konzepte haben Sie bezüglich der angesprochenen Herausforderungen der Justiz für die nächsten vier Jahre zur Bewahrung und Stärkung des Justizstandortes Rheinland Pfalz?

Was sind die beabsichtigten Schwerpunkte der Justizpolitik Ihrer Partei für die kommende Legislaturperiode?

Antwort: (Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihren Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet)

Für DIE LINKE ist eine funktions- und leistungsfähige Justiz unabdingbar. Vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen ist zu erwarten, dass die Anforderungen an Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie die übrigen im Bereich der Justiz tätigen noch ansteigen werden.

Zu den Schwerpunkten LINKER Politik in der kommenden Legislaturperiode gehört daher sicherzustellen, dass die entsprechenden haushalterischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Justiz diese Herausforderungen bewältigen kann.

Im Zusammenhang mit der Integration von Geflüchteten in die rheinland-pfälzische Gesellschaft ist damit zu rechnen, dass es vermehrt zu Verfahren kommt, etwa bei der Überprüfung von Verwaltungshandeln, Vormundschaftsverfahren für unbegleitete minderjährige Geflüchtete, aber auch im Bereich fremdenfeindlicher Straftaten, z.B. in Form von Hasskriminalität im Internet.

Eine gut funktionierende Justiz kann zudem einen wertvollen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung leisten. Dies gilt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sowie das ortsansässige Handwerk.

Einen weiteren Schwerpunkt für DIE LINKE bilden mögliche Auswirkungen von Freihandelsabkommen wie TTIP und CETA auf das Justizwesen. Eine ausschließliche Zuständigkeit von privaten Schiedsgerichten bei Umgehung des innerstaatlichen Rechtsweges lehnen wir kategorisch ab.

Frage:

Wie stehen Sie im Flächenland Rheinland-Pfalz zur Erhaltung auch kleinerer Amtsgerichte?

Antwort:

Für DIE LINKE Rheinlad-Pfalz bilden der freie und ungehinderte Zugang zu den Gerichten genauso wie ein effektiver Rechtsschutz und die Garantie von Rechtssicherheit wichtige Ausprägungen des Rechtsstaates mit Verfassungsrang. Rheinland-Pfalz braucht als Flächenland regionale Justizstandorte. DIE LINKE unterstützt daher den Erhalt einer bürgernahen Gerichtsstandortstruktur

 

2. Ausstattung

Fragen:

Wie wollen Sie sicherstellen, dass die Aufgabenzuweisungen an die Justiz und die Mittelzuweisungen durch das Land in einem dauerhaft stabilen aufgabengemäß angemessenen Gleichgewicht stehen?

Werden Sie für eine bessere personelle Ausstattung der Justiz und ggf. durch welche Maßnahmen sorgen?

Sind Ihrer Ansicht nach insbesondere Staatsanwaltschaften und Strafgerichte ausreichend personell ausgestattet, um den neuen Herausforderungen angemessen zu begegnen?

Haben Sie Konzepte, um den belastungsbedingten Erkrankungen und Ausfällen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz entgegenzuwirken?

Antwort: (Die erste vier Fragen zum Thema Ausstattung werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet)

DIE LINKE tritt generell für eine personelle Stärkung des öffentlichen Dienstes und damit auch im Bereich der Justiz/Justizverwaltung ein. Die derzeitige personelle Ausstattung ist nicht aufgabengerecht. Gute Arbeit muss auch der Anspruch für die Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und die Beschäftigten in der Justizverwaltung gelten. Bei steigenden Anforderungen, wie sie seit Jahren bei der Justiz zu beobachten sind, muss auch für entsprechend mehr Personal gesorgt werden. Hohe Krankenstände und Frühpensionierungen aufgrund steigender Arbeitsverdichtung sind nicht hinnehmbar.

Die rheinland-pfälzische Justiz braucht zufriedenes und entsprechend motiviertes Personal. Die Menschen in Rheinland-Pfalz müssen sich darauf verlassen können, dass ihr Recht auf Gewährung eines möglichst wirkungsvollen und effektiven Rechtsschutzes nicht aufgrund von politischen Sparvorgaben beschnitten wird.

Zur Gegenfinanzierung schlagen wir neben der Wiedererhebung der den Ländern zustehenden Vermögenssteuer auch die zusätzliche Einstellung von Betriebsprüfern und Steuerfahndern und die Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch den Ankauf von Steuer-CDs vor.

Frage:

Welche Konzepte und Pläne haben Sie, um den Umbruch der Justiz von der klassischen Papierakte zum elektronischen Schriftverkehr und der elektronischen Aktenführung zu organisieren? Welche Konzepte haben Sie zur Arbeitsgestaltung, Besoldung für die vor allem im 2. Einstiegsamt betroffenen Arbeitsverhältnisse und deren Zuarbeit für die richterliche und staatsanwaltliche Tätigkeit?

Antwort:

DIE LINKE begrüßt die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs. Der elektronische Rechtsverkehr stellt einen wichtigen Baustein für eine leistungsfähige und bürgerfreundliche Justiz dar. Seine Einführung setzt unabdingbar eine moderne sächliche Ausstattung, die damit verbundene notwendige digitale Infrastruktur einschließlich Software und dementsprechendes qualifiziertes und motiviertes Personal in der Landesjustiz voraus. In diesem Zusammenhang muss unserer Ansicht nach auch die Höhe der Besoldung im 2. Einstiegsamt überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Frage:

Welche Konzepte haben Sie, um zukünftig dem Wunsch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach Teilzeitarbeit und Heimarbeitsplatz zu entsprechen?

Antwort:

DIE LINKE steht fest zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Bei der Haushaltsplanung für die Stellen im Bereich der Justiz hat der Gesetzgeber Vorsorge zu treffen, dass Teilzeit- und Heimarbeit tatsächlich ausgeübt werden können, ohne dass dies zu personellen Engpässen und nachteiligen Auswirkungen auf die Rechtssuchenden führt. Soweit erforderlich, ist dies auch bei der Planung für die räumlichen Kapazitäten zu berücksichtigen.

 

3.

Besoldung und Versorgung

Frage:

Wie ist Ihr Position zur Wiederherstellung der Amtsangemessenheit der Besoldung und Versorgung?

Wie berechnen Sie, ob und aufgrund welcher Ausgangsbewertungen eine für Rheinland-Pfalz gültige amtsangemessene Besoldung gegeben/geschaffen wird?

Wie stehen Sie zur Rückkehr zu einer bundeseinheitlichen Besoldung von Richtern und Staatsanwälten, um einen Wettbewerb um die geeignetsten Bewerberinnen und Bewerber zwischen den Bundesländern zu vermeiden?

Wie stehen Sie zur zumindest grundsätzlichen Übernahme der Tarifergebnisse für den öffentlichen Dienst für Richter und Staatsanwälte? Oder sollen und müssen Beamte (und damit auch Richter und Staatsanwälte) – ggf. aus welchen Erwägungen – Sonderopfer zur Sanierung des rheinland-pfälzischen Haushaltes erbringen?

Antwort (Die Fragen zum Thema Besoldung und Versorgung werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet):

DIE LINKE hat sich im Rahmen der Föderalismusreform im Jahre 2006 gegen die Übertragung der Zuständigkeit der Besoldung von Richterinnen und Richter bzw. der Staatsanwältinnen und Staatsanwälten auf die Länder ausgesprochen. Unsere Hauptkritik lag darin begründet, dass es so in den unterschiedlichen Bundesländern zu gravierenden Unterschieden bei der Besoldung kommen würde. Einen solchen Wettbewerbsföderalismus hält DIE LINKE gerade im Bereich der Besoldung von Richterinnen und Richtern bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit Blick auf die richterliche Unabhängigkeit, auf Gerechtigkeit und Rechtssicherheit für falsch. Allerdings konnte sich DIE LINKE nicht mit dieser Auffassung durchsetzen. Heute sehen wir unsere Kritik bestätigt. DIE LINKE wird sich in Rheinland-Pfalz für eine amtsangemessene Besoldung und Versorgung von Richterinnen und Richtern bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die der richterlichen Unabhängigkeit bzw. die dem gesetzlichen Auftrag der Staatsanwälte entsprechen, einsetzen. Das heißt für uns, dass sie der Entwicklung der allgemeinen und wirtschaftlichen Verhältnisse und dem allgemeinen Lebensstandard entsprechen. DIE LINKE steht zudem für eine einheitliche Bezahlung aller Beschäftigten im Öffentlichen Dienst. Insofern haben wir immer gefordert, dass die Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst zu 100 Prozent auf Beamtinnen und Beamten übertragen werden, die jahrelange Deckelung der Beamtenbezüge haben wir immer kritisiert.

 

4.

Selbstverwaltung der Justiz

Frage:

Wie stehen Sie zur Forderung einer Abschaffung des Weisungsrechts des Justizministeriums gegenüber der Staatsanwaltschaft?

Antwort:

Nach Auffassung der LINKEN steht das Weisungsrecht des Justizministeriums gegenüber der Staatsanwaltschaft im Widerspruch zu deren Aufgaben innerhalb des Rechtsstaates, nämlich objektiv und neutral zu agieren. Wir befürworten daher die Abschaffung dieses Weisungsrechts.

Frage:

Wie stehen Sie zum Konzept der organisatorischen Selbstbestimmung der Justiz und welche Position nehmen Sie konkret zu einer selbstverwalteten Justiz ein?

Antwort:

DIE LINKE ist der Auffassung, dass die Selbstverwaltung der Justiz im Dialog mit allen Beteiligten weiterentwickelt werden muss. Der Gesetzentwurf des DRB aus dem Jahr 2010 stellt hierfür eine gute Grundlage dar.