WPS der Landespflegekammer Rheinland Pfalz

 

1.Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz nimmt in 2016 ihre Arbeit auf. Wie stellen Sie sich die Ausgestaltung der Zusammenarbeit Ihrer Partei mit der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz konkret vor.

Um die Pflegetätigkeit grundsätzlich aufzuwerten, sind eine starke Interessenvertretung und mehr Mitspracherechte für die Pflegekräfte dringend nötig. Ob die Gründung der Pflegekammer in Rheinland-Pfalz tatsächlich zum gewünschten Ziel führen wird, bezweifeln wir. Wir befürchten, dass eine Zwangsverkammerung bei den derzeitigen Grund- und Rahmenbedingungen gerade in den Pflegeberufen nicht automatisch die pflegerische Selbstverwaltung stärkt sowie das Image und die Attraktivität der Pflegeberufe erhöht. Für die gesamtgesellschaftliche Aufgabe Pflege ist eine Übertragung staatlicher Verantwortung, die aus Steuermitteln finanziert wird, auf die Berufsangehörigen problematisch. Ob der Aufwand für die Errichtung flächendeckender Kammerstrukturen in einem angemessenen Verhältnis zum gesellschaftlichen und berufspolitischen Ertrag steht, bleibt aus unserer Sicht fraglich.

Bedenken haben wir auch zum Kammerwesen allgemein. Bevor überhaupt über Pflegekammern gesprochen wird, sollte das Kammerwesen an sich reformiert werden. Speziell bei den Pflegeberufen muss der Bildung von Pflegekammern ein breiter Diskurs aller Pflegeprofessionen über ein gemeinsames Engagement vorangehen und nicht erst nachfolgen. Denn hier zeigt die Erfahrung auch der Bundesärztekammern, dass berufsständische Selbstkontrolle und Qualitätssicherung oft nicht funktionieren. Nur allzu oft bilden dabei wirtschaftliche Interessen den Maßstab. Aufgrund der genannten Negativpunkte sieht DIE LINKE sieht die Schaffung von Pflegekammern daher skeptisch.

 

2. In welchen Bereichen sieht Ihre Partei die inhaltlichen Schwerpunkte in der Zusammenarbeit mit der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz?

DIE LINKE fordert, die Arbeit in den Gesundheits- und Pflegeberufen attraktiver zu gestalten. Pflege ist eine schwere und anspruchsvolle Arbeit, die gesellschaftlich anerkannt werden muss. Für eine Pflege in hoher Qualität brauchen wir dringend mehr qualifizierte Pflegekräfte, die gut ausgebildet, weitergebildet und vergütet werden. Die von uns geforderte Anhebung des Leistungsniveaus der Pflegeversicherung eröffnet dazu den finanziellen Spielraum. Vgl. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/019/1801953.pdf

Wir streiten für eine qualitativ hochwertige Aus-, Fort- und Weiterbildung in den Gesundheits-und Pflegeberufen. DIE LINKE setzt sich für eine Neuorganisation der Gesundheits- und Pflegeberufe sowie eine umfassende Reform der Pflegeausbildungen ein. Zentrales Ziel dabei ist, die Versorgungsqualität zu erhalten und auszubauen. Vgl. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/074/1807414.pdf. Die Anzahl der Ausbildungsplätze muss überprüft und ggf. erhöht, die Qualität der Ausbildung verbessert und die Finanzierung mittels  Einführung eines Umlageverfahrens gesichert werden.

Für all diese Ziele braucht es in den entsprechenden Berufsverbänden und Organisationen mehr gewerkschaftliches Engagement. Die Attraktivität der Pflegeberufe steht und fällt mit der Verbesserung der Grund- und Rahmenbedingungen. Durch eine Zwangskörperschaft lässt sich berufspolitisches Engagement nicht automatisch erreichen, sondern allenfalls die Finanzbasis hierfür verbreitern.

 

3.Personalausstattung/Finanzierung

-Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen, um die aktuelle Personalsituation in Kliniken, in stationären Pflegeeinrichtungen sowie in der ambulanten Pflege deutlich zu verbessern?

Die LINKE fordert mehr Personal, mehr Fachkräfte, eine bessere und tarifgerechte Entlohnung und bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in Kliniken wie auch in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen. Um die Arbeitsbedingungen attraktiver zu gestalten, sind die Arbeitsgestaltung, das Maß an Selbstbestimmung, der Abbau von Belastungen, soziale Absicherung und Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf zu verbessern. DIE LINKE hat dazu als einzige Fraktion parlamentarische Initiativen vorgelegt. Verbindliche Verfahren zur Personalbemessung sind gesetzlich zu verankern, und zwar für Krankenhäuser und für Pflegeeinrichtungen. Nur so kann eine qualitativ hochwertige Pflege und bedarfsgerechte Versorgung sichergestellt werden.

-Wie steht Ihre Partei zur Einführung eines Personalbemessungsinstrumentes, das valide den individuellen Pflegebedarf der Patienten abbildet, und als verbindliche Grundlage des Personaleinsatzes in rheinland-pfälzischen Kliniken implementiert wird?

Eine verbindliche, bundesweit einheitliche Personalbemessung in Kliniken und in Reha-Einrichtungen ist wichtig, um den Personalmangel zu beseitigen, eine humane Pflege und gute Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/053/1805369.pdf Dabei muss, im Vergleich zu heute, die Zahl der Pflegekräfte erheblich gesteigert werden. Die Einhaltung der Personalzahlen muss über verbindliche Vorgaben zur Strukturqualität in der Krankenhaus- und Versorgungsplanung durchgesetzt werden.

Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sind zu ergreifen sowie barrierefreie Kommunikationsformen (Fremdsprachen, leichte Sprache, Gebärdensprache usw.) einzuführen. In Rheinland-Pfalz wird DIE LINKE darauf hinwirken, dass die Einhaltung vorgegebener Personalbesetzungsstandards sowie anderer Qualitätskriterien zur Bedingung für die Aufnahme oder den Verbleib im Krankenhausplan wird. Mit der Erarbeitung von Empfehlungen zur Personalbemessung und für ein neues Personalbemessungsverfahren wird eine unabhängige Expertinnen- und Expertengruppe von Vertreterinnen und Vertretern aller entsprechenden Disziplinen sowie der Beschäftigten unter Federführung der Pflegewissenschaften betraut. Regelungen zur Personalbemessung können jedoch nur funktionieren, wenn die Krankenhäuser ausreichend und solide finanziert sind. Die notwendigen Kosten für das Personal müssen den Kliniken erstattet und der Mehrbedarf extrabudgetär (außerhalb der Fallpauschalen) finanziert werden. Grundlage dafür kann die solidarische Gesundheitsversicherung sein. Sie ermöglicht eine gerechte und stabile Finanzierung. Alle Menschen – auch heute privat Versicherte – zahlen entsprechend ihrem Einkommen aus Löhnen, Honoraren und Kapitalerträgen in die Bürgerinnen- und Bürgerversicherung ein. Die Arbeitgeber übernehmen die Hälfte der Pflegeversicherungsbeiträge ihrer Beschäftigten auf Löhne und Gehälter. Das unsinnige und ungerechte Nebeneinander zweier Versicherungssysteme wird beendet.

- Wie bewerten Sie die bundesweit geführte Debatte zur Implementierung einer Mindestpersonalregelung in Kliniken?

Positiv. Allerdings greift die Forderung nach einer Mindestpersonalbemessung zu kurz. Personalbemessung ist mehr als Anhaltszahlen oder Quoten. Erst wenn der für eine gute Versorgung notwendige Personalbedarf ermittelt wurde, kann bestimmt werden, welche Personaldecke mindestens vorgehalten werden sollte.

Mit der Einführung des verbindlichen Personalbemessungsinstruments sind sämtliche Personalkosten entsprechend des Pflegebedarfs zu finanzieren, damit negative Anreize zur Arbeitsverdichtung weitgehend entfallen. DIE LINKE fordert auch, sicherzustellen, dass die verbindlichen Vorgaben eingehalten werden. Dazu sind bereits bei der Abrechnung der Krankenhäuser mit den Krankenkassen Kontrollen einzurichten und ein Sanktionsmanagement über den Landeskrankenhausplan zu entwickeln.

-Wie will Ihre Partei künftig die Investitionsfinanzierung in Kliniken sicherstellen, damit mangelnde Finanzierung sich nicht, wie derzeit häufig praktiziert, auf die Pflegepersonalbesetzung auswirkt?

In den vergangenen Jahren ist ein Investitionsstau in einer Größenordnung von 50 Mrd. Euro entstanden. Dieser Stau kann mittelfristig nicht allein von den Bundesländern behoben werden. DIE LINKE fordert deshalb, dass sich der Bund als Anreiz an zukünftigen Mehraufwendungen der Länder zu 50 Prozent beteiligt. Mit einer jährlichen Finanzhilfe von 2,5 Mrd. Euro aus Bundesmitteln kann der heute bestehende Investitionsbedarf bei den Krankenhäusern in den kommenden zehn Jahren abgebaut werden. Dabei ist sicherzustellen, dass nicht diejenigen Länder benachteiligt werden, die bereits jetzt einen überdurchschnittlich hohen Investitionskostenanteil gemessen an ihrer Einwohnerzahl bereitstellen. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/063/1806326.pdf

Außerdem ist festzustellen, dass die mangelhafte Finanzierung nicht an dem Willen der Länder, sondern an deren fehlenden Mitteln liegt, die sie zum Sparen zwingen. DIE LINKE will dieses Problem mit ihrer Steuerpolitik zugunsten der Länder und Kommunen lösen. Probleme der öffentlichen Haushalte dürfen nicht über Kürzungen bei der öffentlichen Daseinsvorsorge gelöst werden. Wir fordern stattdessen eine sozial gerechte Steuerpolitik des Bundes. Für Defizite bei der Finanzierung von Krankenhäusern, von denen Gefahren für die Versorgung ausgehen, sind öffentliche Mittel bereitzustellen. Hier hat auch der Bund eine Verantwortung

-Welche Konzepte hat ihre Partei zur Weiterentwicklung und Refinanzierung der Pflegeleistungen im Bereich des SGB XI?

Für DIE LINKE gilt: jeder Mensch, der auf Pflege angewiesen ist und Betreuung oder Assistenz benötigt, muss die bestmögliche Pflege erhalten, und zwar nach ihren/seinen individuellen Bedürfnissen. Das ist unser Pflegeverständnis. Gute Pflege ist fachlich qualifiziert und bedarfsdeckend. Sie darf nicht von den persönlichen finanziellen Möglichkeiten abhängig sein, sondern ist für uns Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Eine qualitativ hochwertige Pflege darf nicht zu einer weiteren Erhöhung der Eigenanteile der zu pflegenden Menschen und ihrer Angehörigen führen. Ganz im Gegenteil: das Teilkostenprinzip der Pflegeversicherung ist abzuschaffen und eine Pflegevollversicherung umzusetzen. Um gute Pflege langfristig zu sichern, will DIE LINKE die solidarische Pflegeversicherung einführen. Damit kann der Beitragssatz bei eingerechnetem Ausgleich des Realwertverlusts und einer sofortigen Erhöhung der Sachleistungen um 25 Prozent dauerhaft unter 2 Prozent gehalten werden. Das schafft finanzielle Sicherheit und Spielraum für eine grundlegende Pflegereform und gute Löhne der Beschäftigten. Als kurzfristigen Schritt will die LINKE den mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz eingeführten Pflegevorsorgefonds auflösen, und eine verbindliche, regelgebundene Leistungsdynamisierung einführen, um dem Realwertverlust der Leistungen einen Riegel vorzuschieben.

-Wie stehen Sie zu bundesweit einheitlichen Personalschlüsseln für die stationäre Pflege nach SGB XI, die leistungsgerecht den Pflegebedarf abbilden?

Eine verbindliche bundesweit einheitliche Personalbemessung ist wichtig, damit den Trägern kein Hintertürchen offen bleibt. Nur so kann die Personalausstattung flächendeckend verbessert werden. In Deutschland gibt es zu wenige Pflegekräfte und zu wenige Fachkräfte in den Pflegeprozessen. Darunter leiden alle Beteiligten: das Pflegepersonal, die zu pflegenden Menschen sowie deren Angehörige. Für eine Pflege in hoher Qualität brauchen wir dringend mehr qualifizierte Pflegekräfte, die gut ausgebildet, weitergebildet und vergütet werden. Aber nicht nur fehlendes Personal stellt ein Problem für eine qualitativ hochwertige Pflege dar. Auch ein zunehmender Wildwuchs der Pflegeassistenzberufe und zusätzlicher Qualifikationsstufen in der Pflege führen zu einer Entqualifizierung der Pflege.

 

1.Versorgung im ländlichen Raum/Übertragung ärztlicher Aufgaben

- Welche Maßnahmen plant Ihre Partei zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in strukturschwachen Regionen?

Für die pflegerische Versorgung, wie für die Gesundheitsversorgung insgesamt, fordert DIE LINKE eine langfristig vorausschauende, umfassende Bedarfsplanung. Diese sollte kleinräumig und sektorenübergreifend sein und besonders die Erreichbarkeit und Mobilität in dünn besiedelten Regionen berücksichtigen. Die Kommunen müssen finanziell in die Lage gesetzt werden ihrer besonderen Verantwortung bei der Sicherstellung der Versorgung durch eine ausreichende soziale Infrastruktur nachzukommen. Ein wichtiger Aspekt wird dabei der Weg von der reinen Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen hin zur Gestaltung gesundheitsförderlicher gesellschaftlicher Rahmenbedingungen sein, um Krankheit und Pflegedürftigkeit möglichst zu vermeiden. Hierzu gehören beispielsweise auch neue Wohnformen (nicht nur im Alter) und eine inklusive, barrierefreie Stadtplanung.

-Welche Aufgaben sollen nach Einschätzung Ihrer Partei entsprechend spezialisierte Pflegefachpersonen im Rahmen der Sicherstellung hier übernehmen?

Der Zusammenhang von Fachkraftquote und Pflegequalität ist eindringlich dokumentiert, vor allem durch Erfahrungen in den USA. Zur Sicherstellung der Pflege und Assistenz in geeigneten Versorgungsstrukturen und Pflegearrangements kommt daher Pflegefachkräften und anderen Fachpersonen aus Pflegewissenschaft und Pflegemanagement eine herausragende Rolle zu. Im Mittelpunkt muss immer die gute Versorgung stehen. Die Sicherstellung der Pflege ist Bestandteil der Daseinsvorsorge und gehört in öffentliche Verantwortung.

Statt die Kommunen in ihrer Rolle bei der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung zu stärken, hat sich seit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung 1995 ein privater Pflegemarkt entwickelt. Denn jede Pflegeeinrichtung hat einen gesetzlichen Anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrages mit den Pflegekassen, sofern sie die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Private Träger wurden von Beginn an mit frei-gemeinnützigen und öffentlichen Trägern gleichgestellt, womit letztere ihren Vorrang bei der Leistungserbringung einbüßten. DIE LINKE fordert, den wirtschaftlichen Wettbewerb und die Möglichkeit, mit Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen Gewinne und Verluste erzielen zu können, zu beenden. Die von der Bundespolitik gesetzten Anreize, den betriebswirtschaftlichen Nutzen für Träger zu maximieren, sind Schritt für Schritt zurückzudrängen, denn sie sind nicht mit dem Patientenwohl oder der bestmöglichen Versorgungsqualität in Einklang zu bringen. Die zukünftige stationäre und pflegerische Versorgung ist so organisieren, dass sie den Patientinnen und Patienten bzw. Menschen mit Pflegebedarf bestmöglich dient und den Beschäftigten erfüllende und angemessen bezahlte Arbeitsplätze ermöglicht. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/075/1807568.pdf

-Welche Maßnahmen plant Ihre Partei, um die Umsetzung des §63 Abs. 3c SGB V in Rheinland-Pfalz voranzutreiben?

Pflegekräfte und medizinisch-technische Assistenzberufe übernehmen infolge einer Verknappung und Verteuerung ärztlicher Arbeitskraft zunehmend ärztliche oder als ärztlich definierte Tätigkeiten. Hierzu zählen u.a. die venöse Blutentnahme, intravenöse Medikamentengabe, Verbandswechsel, Wundversorgung und Schmerzmanagement. Nicht wenige Pflegekräfte übernehmen ärztliche Tätigkeiten aber auch gern, da sie damit eine Aufwertung ihrer Tätigkeit verbinden. Die Fraktion DIE LINKE hat daher von Beginn an das Modellprojekt AGnES (Arztentlastende, Gemeinde-nahe, E-Healthgestützte, Systemische Intervention) unterstützt und dafür gestritten, dass es in die Regelversorgung überführt wird. AGnES basiert auf dem Prinzip der Delegation von Leistungen, demzufolge eine Pflegefachkraft nach Anweisung eines Vertragsarztes tätig wird. Im Mittelpunkt von AGnES steht, die Versorgungsqualität zu sichern. Weitere Projekte wie VeraH (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis) werden gegenwärtig etabliert und sollten auch in Rheinland-Pfalz geprüft werden.y

Um eine Aufwertung der Pflegeberufe zu erreichen, ist grundsätzlich eine Neuordnung der Gesundheits- und Pflegeberufe anzustreben. Bei der Neuordnung der Gesundheits- und Pflegeberufe muss die Frage erörtert werden, was Gegenstand des Pflegeberufes ist und worin die Abgrenzung zum Arztberuf liegt. In diesem Kontext ist zu klären, welche ärztlichen Tätigkeiten dauerhaft auf andere Gesundheitsberufe übertragen werden sollen. Dafür müssen aus Sicht der DIE LINKEN aber bestimmte Voraussetzungen gegeben sein:

· Die erforderlichen Qualifikationen müssen Gegenstand der Aus-, Fort- und Weiterbildung werden.

· Die Übernahme ärztlicher Tätigkeiten ist entsprechend ihrem Umfang in der Personalbemessung für Pflege- und medizinisch-technisches Assistenzpersonal zu berücksichtigen, so dass es nicht zu einer weiteren Arbeitsverdichtung kommt und eine genaue Abgrenzung der Aufgabenbeschreibung gewährleistet ist.

· Der Träger der Einrichtung sorgt für eine haftungsrechtliche Absicherung durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die auch mittlere und grob fahrlässige Verhaltensweisen abdeckt. Eine dauerhafte Übertragung (Substitution), bei der es sich um die selbstständige Ausübung von Heilkunde handelt, erfordert entsprechende Regelungen im Berufsrecht wie z.B. die Erlaubnis zu Ausübung der Heilkunde.