Sparstrumpf statt Reformprogramm

Sparstrumpf statt Reformprogramm – die Bildungspolitik der rot-grünen Regierung

„An der Bildung unserer Kinder darf nicht gespart werden.“ – Dieser Satz aus dem Standardrepertoire von Politikern zeigt: Wie so oft wird in der Bildungspolitik gelogen, was das Zeug hält. Wie so oft überbieten sich Parteien vor einer Landtagswahl in Versprechungen für eine bessere Bildung im Land. Wie so oft steht Bildung nach der Wahl nur noch im Dienste einer Sparpolitik. Und wie so oft wird auf dem Rücken der Beteiligten gespart, auf Kosten der Kinder und der im Bildungssystem Beschäftigten.

Der Koalitionsvertrag der neuen rot-grünen Regierung stellt ihre Bildungspolitik zwar rhetorisch in den Dienst der Erreichung von Chancengleichheit, faktisch aber steht Bildung im Dienst fiskalischer Interessen: An Bildung wird gespart, statt notwendiger Investitionen in die Zukunft unserer Kinder gibt es weitere Einsparungen, die ihre Zukunftschancen beschneiden. Rheinland-pfälzische Kinder, die bereits vor den Sparmaßnahmen mit 5.300€ Pro-Kopf-Ausgaben im Bundesvergleich an vorletzter Stelle lagen, werden im Vergleich noch schlechter dastehen.

Ein Vergleich der Programme von SPD und Grünen vor der Wahl mit ihrem Handeln nach der Wahl belegt das Nichteinhalten von Wahlversprechen.

Die SPD etwa führt vor der Wahl aus:

„Chancengleichheit und individuelle Förderung verkommen zu hohlen Phrasen, wenn sie nicht mit den entsprechenden finanziellen Mitteln unterfüttert sind.“

Bei den Grünen heißt es:

„Die Bildung unserer Kinder muss uns etwas wert sein. Deshalb wollen wir der Bildung im Haushalt Priorität einräumen.“

Der Wähler hatte es, wie mittlerweile jede sehen kann, durchaus mit „hohlen Phrasen“ zu tun. Bildung hat nun nicht nur keine Priorität, sondern ist zum Spartopf verkommen. Die Bil­dung in Rheinland-Pfalz wird sich durch die Maßnahmen der neuen Regierung Beck in abseh­barer Zeit verschlechtern statt verbessern.

 

Lehrerstellen

Vor der Wahl hörte man von Vertretern der Parteien, die frei werdenden Lehrerstellen sollten im System bleiben, um dort für Verbesserungen eingesetzt werden zu können: den pädagogischen Ausbau des Systems, kleinere Klassen, individuelle Förderung von Schüler­Innen, binnen­dif­fe­ren­zier­te Lernangebote, Arbeitsgemeinschaften und Projekte…

Nach der Wahl sind diese Verbesserungen wohl nicht mehr nötig: Von den 3.000 in den kommenden Jahren frei werden Lehrerstellen sollen 2.000 gestrichen werden. Das ist eine glatte Wahllüge, die zudem unvernünftig ist:

·   Der Unterrichtsausfall wird im kommenden Schuljahr an allen Schulen aller Schularten dramatisch ansteigen. Die Schulen sollen mit einem strukturellen Unterrichtsausfall von 6% planen, was bedeutet, dass sie von Vornherein 6% weniger Lehrerstunden zugewiesen bekommen, als sie für einen ohnehin durch die Einsparungen der letzten Jahre geprägten Betrieb benötigten. Dies ist durch das Ministerium verordneter Unterrichtsausfall, der in den Statistiken aber nicht erscheint, da die Schulen in ihrer Not die Stundenpläne kürzen. Der „akute“ („normale“) Unterrichtsausfall, der z.B. durch Krankheiten von Lehrenden bedingt ist, kommt noch hinzu. Er wird durch die Beschränkung der Vertretungslehrkräfte ebenfalls weiter ansteigen. – Hier wird also auf dem Rücken der Schülerinnen und Schüler gespart!

·   Viele Berufsanfänger, die in Rheinland-Pfalz auf Universitäten und in Studienseminaren ausgebildet wurden, werden in Nachbarländer abwandern, wo sie Planstellen erhalten. Bereits jetzt ist dieser Trend erkennbar, Mitarbeiter der Schulaufsicht (ADD) empfehlen auf persönliche Nachfrage hin, lieber eine Planstelle in einem anderen Bundesland anzunehmen statt auf eine in Rheinland-Pfalz zu warten. Ein Teil dieser Lehrer wird sicherlich arbeitslos werden – und das trotz Lehrermangel und Unterrichtsausfall!

Diese hoch qualifizierten (und auf Kosten des Landeshaushaltes ausgebildeten) jungen Lehrkräfte werden dem System irgendwann fehlen.

·   Stattdessen hofft man die Unterversorgung im Schulsystem durch Flickschusterei mit Ver­tretungs­lehrkräften, Zeitverträgen, Seiteneinsteigern, verordnetem strukturellem Unterrichts­ausfall, Versetzung und Abordnung an andere Schularten (bereits jetzt: Grundschullehrer in 10. Klassen am Gymnasium) und Mehrarbeit der fest Angestellten verschleiern zu können, bis der Unter­richtsbedarf wegen sinkender Schülerzahlen wieder auf ein Niveau sinkt, auf dem es mit regu­lären Mitteln, mit „normalem Schulbetrieb“, abgedeckt werden kann. Arbeitsgemein­schaf­ten, Projekte und Fördermaßnahmen der Schulen werden gestrichen werden müssen. – Hier obsiegt der Wille zum Sparen über alle Notwendigkeiten des Schul­betriebs: Diese Maßnahmen sparen tatsächlich größere Mittel ein – für die Schülerinnen und Schüler, die über Jahre durch dieses Bildungssystem gehen müssen, sind sie eine Katas­trophe.

 

Vertretungslehrer

Dem Zusammenkommen von Lehrer- und Geldmangel sind in den letzen Jahren verschiedene Maßnahmen des Bildungsministeriums geschuldet, darunter das PES-Programm (Projekt erweiterte Selbstständigkeit). Diese Maßnahme gab den Schulen Möglichkeiten an die Hand, Unter­richts­ausfall schnell zu beheben, entließen aber Ministerium und ADD de facto aus ihrer Verantwortung für die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung mit adäquat ausgebildeten Lehr­kräften. Dafür waren jetzt die Schulen zuständig, die einen „Vertretungs-Pool“ mit Vertretungs­lehrern für verschiedene Fächer oder Projekte aufbauen sollten, auf den im Bedarfsfall mit kurz­fristigen Verträgen mit in der Regel geringem Stundenumfang zurückgegriffen werden konnte.

Nach den Wahlen wurde im Ministerium plötzlich festgestellt, dass diese Art der Unterrichts­versorgung der oftmals schlechter qualifizierten und wesentlich schlechter bezahlten Vertretungs­lehrer zu teuer und das Budget für diese Maßnahme erschöpft sei.

Die Schulaufsicht wurde angewiesen

·   keine neuen Arbeitsverträge für Vertretungslehrer und Lehrer auf Zeit abzuschließen, sondern nach „ausführlicher Begründung“ zunächst eine  Genehmigung des Ministeriums einzuholen,

·   darauf zu achten, nur akuten, nicht aber strukturellen Unterrichtsausfall „durch Vertretungsmittel zu kompensieren“,

·   befristete, vor dem Schuljahresende endende Verträge nicht zu verlängern,

·   jede mit einer Planstelle in der Schule tätige Lehrkraft zu verpflichten, „bis zu drei Stunden Mehrarbeit unentgeltlich zu leisten“.

Die Schulen, die einen Vertretungsvertrag abschließen, ändern oder verlängern wollen, müssen ein Vertretungskonzept einreichen und ein Formblatt mit umfänglichen Fragen zum strukturellen Defizit, zur aktuellen Versorgung der Schule und zu den bisherigen und gegenwärtigen Vertretungs­verträgen ausfüllen. Dieses Formblatt muss dann zur Vorprüfung an die ADD gegeben werden, worauf diese, soweit sie den Vertrag für gerechtfertigt hält, noch die Zustimmung des Bildungsministeriums einzuholen hat.

Bislang haben die Schulen mit der Schulaufsicht (ADD) und den zuständigen Personalräten in der Regel gut kooperiert, damit die Schulen eine gesicherte Versorgung zur Erfüllung ihres Bildungsauftrages erhielten. Das Ministerium verkompliziert die schnelle Beschäftigung von Vertretungslehrern, sodass akuter Unterrichtsausfall nicht annähernd so schnell behoben werden kann. Das spart zwar Geld, macht aber das PES-Konzept sinnlos, das ja eine schnelle und unbürokratische Verhinderung von Unterrichtsausfall ermöglichen soll.

Es steht zu befürchten, dass Unterricht durch diesen neuen Bürokratismus nicht nur nicht mehr zeit­nah vertreten werden kann, sondern dass häufiger als bisher längerfristig ausfallender Unter­richt nicht mehr ersetzt werden kann, weil aus Haushalts- oder sonstigen Erwägungen Verträge nicht mehr genehmigt werden.

Hier wird nicht nur auf Kosten der Schülerinnen gespart, sondern auch auf Kosten der betroffenen Lehrkräfte, die von gravierenden Auswirkungen betroffen sind, denen demnächst Arbeitslosigkeit droht. Bei vielen der rund 3.000 Lehrkräfte, die in Rheinland-Pfalz derzeit mit Vertretungsverträgen arbeiten, ist unklar, ob (und wann) sie die Chance erhalten, weiterhin im Schuldienst arbeiten zu können, ob sie sich woanders (in einem anderen Bundesland) um Arbeit bemühen müssen und aus dem rheinland-pfälzischen Schulsystem auswandern oder ob sie gar arbeitslos werden.

Da viele Vertretungslehrkräfte als Klassenleitung arbeiten, ist auch für Schülerinnen und ihre Eltern zunehmend unklar, ob sie ihre Klasse nach den Ferien weiterführen dürfen. Auch viele Schulen wissen beim derzeitigen Stand der Planungen noch nicht, wie sie im kommenden Schuljahr den Unterricht abdecken sollen: Lehrkräfte, die in Pension gehen, werden nicht ersetzt, Verträge von Vertretungslehrkräften, die dringend benötigt werden, werden nicht verlängert.

Nachdem diese Maßnahme in der Öffentlichkeit, von den Lehrer-, Eltern- und Schülerverbänden und auch von der Direktorenkonferenz der SchuleiterInnen stark kritisiert wurde, wurde ein Teil dieser Maßnahmen rückgängig gemacht oder abgeändert und das Ministerium wird nicht müde zu betonen, dass bereits über 60% der Verträge für Vertretungslehrer vom Ministerium ge­neh­migt worden seien und die Unterrichtsversorgung der Schulen nicht gefährdet sei.

Vor Ort in den Schulen wird das vielerorts anders gesehen, weil es dort nur noch darum geht, den durch Nichtbesetzung von Stellen und verordneten strukturellen Unterrichtsausfall entstandenen Mangel zu verwalten.

Die Nachbesserung des Ministeriums, die Schaffung eines mit 200 Stellen ausgestatteten „Vertretungspools“, wo alleine für Elternzeitvertretungen mehr als 1.000 Stellen benötigt werden (GEW), ist nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein und bei Weitem nicht ausreichend, die gesetzliche Verpflichtung der Schulen erfüllen zu können, zumal Förderschulen und Berufsbildende Schulen davon ausgenommen sind. Trotz Vertretungspool gibt es Berichte aus Schulen, in denen 42 % (Förderschule Engers) der erforderlichen Lehrerstunden noch nicht abgedeckt sind.

Planungsunsicherheit bei Schulen und Vertretungslehrern ist derzeit keine Ausnahme, sondern der durch die Maßnahmen des Ministeriums verursachte Regelfall.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Rheinland-Pfalz urteilt daher folgerichtig, dass „dem Sachverstand der Schulaufsicht offenbar nicht getraut wird“ und dass es sich „zwei Behörden offenbar leisten können, doppelte Arbeit zu machen, weil durch das angeordnete Verfahren eine rein fiskalische Denkweise offenbart wird, ohne die Nöte derjenigen zu sehen, die täglich an den Schulen um die Herstellung einer gesicherten Unterrichtsversorgung ringen und weil die Verursacher dieses Schreibens kaum die Menschen im Auge gehabt haben können, für die eine gute Unterrichtsversorgung oder ein Vertretungsvertrag von hohem persönlichen Stellenwert ist.“

Nach den Ferien werden die ersten Auswirkungen dieser Sparpolitik auf die Schulen deutlich und man kann nur hoffen, dass die Proteste aus Gewerkschaften, Eltern- und Schülerverbänden das Ministerium zum Einlenken bringen werden. 

Die Lehrkräfte werden nicht entlastet, sondern weiter belastet:

Eine Verbesserung der Zustände im Bildungssystem muss einhergehen mit einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen der dort Beschäftigten. Wer von Beschäftigten mehr und bessere Leistung will, wie es die Regierungsparteien den Wählern vor der Wahl versprochen haben, muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Beschäftigten sie erbringen können.

Aber das Gegenteil ist der Fall. Durch eine Reihe von Maßnahmen wird die Situation der im Bildungssystem Beschäftigten nicht nur nicht verbessert, sondern massiv verschlechtert:

 

a. Die Rente mit 67 ist nichts als eine Rentenkürzung.

Die Pensionsgrenze für Lehrer wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben.

Diese Maßnahme ignoriert, dass gerade Lehrer hohen physischen und psychischen Belastungen und damit vermehrten Gesundheitsrisiken im Alter ausgesetzt sind, was dazu führt, dass bereits heute ein großer Teil der Lehrkräfte die gesetzliche Altersgrenze nicht erreicht und krankheits­bedingt ausscheiden muss.

Den im Bildungssystem Beschäftigten in Zeiten sich ständig verschlechternder Arbeits­be­din­gun­gen auch noch den Reallohn zu kürzen und eine längere Lebensarbeit aufzubürden, die eine Mehr­­heit aus gesundheitlichen Gründen gar nicht erreichen können wird, bedeutet nichts an­deres als eine Rentenkürzung. Hier werden Konsolidierungen im Landeshaushalt auf dem Rücken der Beschäftigten vorgenommen!

Diese Maßnahme macht den Lehrberuf bei der Berufswahl noch unattraktiver für junge Menschen.

 

b. Die Lohnanpassung bedeutet eine Kürzung des Reallohns.

Der Lohn aller Landesbeamten wird bis zum Ende der Legislaturperiode um ein Prozent jährlich erhöht. Damit wird diese Anpassung der Bezüge von den Tarifabschlüssen abgekoppelt, obwohl die Übernahme der jeweils erzielten Tarifergebnisse für die Angestellten des Landes auf die Beamtin­nen und Beamten bisher erklärtes Ziel der Landesregierung, insbesondere des Minister­präsidenten Kurt Beck, war.

Damit bleibt die Lohnanpassung weit unter dem zu erwartenden Anstieg der Lebens­haltungs­kosten liegenden Besoldungserhöhungen und koppelt Beamtinnen und Beamte von der allge­mei­nen Einkommensentwicklung ab. Ausgehend vom Jahr 2000 wird der Kaufkraftverlust ihres Lohnes bis 2016 schätzungsweise 12 bis 15 % betragen. Dies als „Planungssicherheit für die Betroffenen“ zu bezeichnen, wie das Ministerium, ist nach Ansicht des GEW-Landesvorsitzenden Hammer „provokativ und zynisch“.

 

c. Einschnitte in Versorgung und Beihilfe

Die Kosten der durch die steigende Belastung der Lehrkräfte entstehenden Krankheiten dürfen diese verstärkt selber tragen. Nachdem sie in den letzten Jahren schon erhebliche Einschnitte hinnehmen mussten, belasten die geplanten Einsparungen im finanziellen Dienstrecht (etwa Kürzungen bei der Beihilfe, Streichung bzw. Senkung des Familienzuschlags, Streichung der vermögenswirksamen Leistungen) Beamtinnen und Beamten einseitig und haben unmittelbare Auswirkungen auf die Attraktivität und Qualität des öffentlichen Dienstes.

 

d. Ungleichbezahlung für gleiche Arbeit

An den neuen Realschulen plus werden die Lehrer für gleiche Arbeit nach wie vor ungleich bezahlt. Die Regierung argumentiert hier, dass vormalige Haupt- und Realschullehrer eine unterschiedliche Ausbildung durchlaufen hätten und die Ausbildung (für Hauptschulen) und nicht die ausgeübte Tätigkeit (an der Realschule plus) Ausschlag gebend für die Bezahlung der ehemaligen Hauptschullehrer sei. In diesem Fall wäre Kurt Beck konsequenterweise wie ein Elektriker und nicht wie ein Ministerpräsident zu bezahlen.

Die Grünen haben diese Praxis vor der Wahl als ungerecht bezeichnet. Hat sich diese Einschätzung nach der Wahl geändert? Auch hier folgen den Ankündigungen keine Taten.

 

e. unbezahlte Mehrarbeit

Das Bildungsministerium will Einsparungen offenbar dadurch erreichen, dass es den Lehrerinnen und Lehrern an den Schulen regelmäßig unentgeltliche Mehrarbeit zumutet, obwohl diese gesetzlich nur aus zwingenden Gründen in Ausnahmefällen erlaubt ist.

Die Einsparungen im Bildungsbereich gehen nicht nur zu Lasten der dort Lernenden und Beschäftigten, sie gehen darüber hinaus auch zu Lasten der Chancengleichheit. Über den „normalen“ Unterricht hinaus werden Fördermaßnahmen der Kürzung der Mittel zum Opfer fallen, da diese oft ein Zusatzangebot darstellen.

Zudem bleibt der Koalitionsvertrag dort sehr vage, wo es um die Erleichterung der Einrichtung von Gesamtschulen geht. Im Gegensatz dazu wird er dort deutlich, wo es um Einsparungen geht.

Auf dem Dresdner Bildungsgipfel wurde 2008 das Ziel ausgegeben, die Aufwendungen für Bildung und Forschung bis 2015 auf zehn Prozent des BIP zu steigern. Von diesem Ziel ist die rot-grüne Regierung meilenweit entfernt.

Statt notwendige Verbesserungen des Bildungssystems durchzuführen, wird auf Kosten junger Menschen und der Beschäftigten im Bildungssystem gespart.

Statt jungen Menschen durch Bildung bessere Chancen auf faire Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum zu ermöglichen, werden gerade durch den Sparzwang Fördermaßnahmen entfallen und diese Aufgabe unseres Bildungssystems fiskalischen Interessen geopfert.

Diese Sparpolitik ist wirtschaftspolitisch kurzsichtig und sozialpolitisch unhaltbar.

Klaus Schabronat
DIE LINKE. KV Mayen-Koblenz