2023/10/18-003 Aufbau anderer Parteiprojekte in Rheinland-Pfalz

Geschäftsführender Landesvorstand

Einstimmig angenommen.

Wir stellen fest: Die seit einem Jahr anhaltende von Mandatsträger*innen und Funktionär*innen unserer Partei geführte öffentliche Diskussion über die Bildung einer neuen Partei abseits der LINKEN hat unserer Partei schweren Schaden zugefügt. Am 26.9.23 wurde beim Amtsgericht Mannheim ein Verein "BSW - für Vernunft und Gerechtigkeit" angemeldet, der u.a. dem Aufbau eines anderen Parteienprojekts dient (siehe § 2 (3) der Satzung des Vereins). Darüber hinaus hat sich mit den „Die Unbeugsamen – Linke Sammlungsbewegung“ ein weiterer politischer Verein formiert, der als direkte Konkurrenz anzusehen ist und der unserer Partei schadet.

Mit dem Schritt der Organisation einer oder mehrerer gesellschaftlicher Gruppen in Form von Vereinen abseits unserer Partei ist eine Linie überschritten. Die Mitgliedschaft in der Partei DIE LINKE und die gleichzeitige Mitgliedschaft in einem Verein, der dem Aufbau eines anderen Parteienprojekts dient, schließen sich politisch aus.

Jede Abspaltung aus den eigenen Reihen spaltet und schwächt den gesellschaftlichen Kampf für Frieden, soziale Gerechtigkeit und gegen Rechts. Wer an dem Aufbau eines anderen Parteiprojekts arbeitet oder dies z.B. durch die Gründung und Mitgliedschaft in oben genannten Vereinigungen oder in anderen Vereinen mit vergleichbarer Zielsetzung bereits tut, die/den fordern wir auf, die parteischädigende Arbeit an einem anderen Parteienprojekt umgehend einzustellen oder andernfalls die Partei DIE LINKE zu verlassen und über DIE LINKE erworbenen Mandate niederzulegen.

Der Landesverband sieht sich in der Pflicht Schaden von der Partei und von Mitgliedern in dieser schwierigen Lage abzuwenden. Sollten wir somit Anzeichen der Abwerbung oder Neugründung von Mitgliederndurch Funktionsträger*innen der Partei erfahren, sehen wir uns gezwungen, von der Partei zur Verfügung gestellte Infrastruktur und Zugriffe auf diese bis auf Weiteres zu sperren. Dies kann ferner auch zum Entzug der Kassenhoheit und dem Wegfall der Berechtigung zur Nutzung der Marke „DIE LINKE“ führen, sofern dies zum Schutz der Organisation notwendig erscheint. Weiterhin behalten wir uns vor Schiedsverfahren gegen Personen einzuleiten und Sanktionen bis hin zum Parteiausschluss zu prüfen, um die Mitglieder*innen unserer Partei zu schützen.