2023/07/19-007 Vorratsbeschluss Vorstandverteiler eines KV
Einstimmig angenommen.
In einem Kreisverband ist ein Nicht-Mitglied im Vorstandsverteiler, weil er/sie in den Kreisvorstand kooptiert wurde. Dies ist nach Auffassung der Landes- und Bundespartei aus Datenschutzgründen nicht statthaft.
Aufgrund der Beschwerde eines Mitglieds ist Handlungsbedarf geboten, um einer Beschwerde bei der Landesdatenschutzbeauftragten zuvor zu kommen.
Sollte der Kreisverband binnen einer Frist von 7 Tagen (27.7.2023) nach der LaVo-Sitzung dem nicht nachkommen, wird der Verteiler durch die LGS datenschutzkonform angepasst.
Weitere Informationen über die Landesgeschäftsstelle.