2023/07/19-002 Kassenentzug eines Kreisverbandes II
Einstimmig angenommen.
Der Landesvorstand entzieht einem Kreisverband mit sofortiger Wirkung die Kontovollmacht und verwaltet das Konto des Kreisverbandes bis auf Weiteres selbst. Die Kontovollmachten werden der LGS erteilt.
Weitere Informationen über die Landesgeschäftsstelle.