2023/06/17-005 Ausgabeermächtigung LGS
Einstimmig angenommen.
Die Landesgeschäftsstelle wird ermächtigt, Ausgaben bis 400 Euro im Rahmen des Finanzplans für die LGS und deren Ausstattung, sowie Materialien und Veranstaltungen zu entscheiden, ohne dass dies vorher eines Landesvorstandsbeschlusses bedarf. Außerhalb von Porto und Büromaterial gilt hierfür eine Grenze von 4.800 Euro pro Jahr.
Weitere Informationen über die Landesgeschäftsstelle.