2023/06/17-004 Ausgabeermächtigung LSM

Stefan Glander

Einstimmig angenommen.

Der Landesschatzmeister wird ermächtigt, Ausgaben bis 600 Euro selbstständig im Rahmen des Finanzplans zu entscheiden, ohne dass dies vorher eines Vorstandsbeschlusses bedarf.
Im Falle einer Ersatzbeschaffung von Großgeräten (Laptops, Computer, Diensthandys etc.) kann der LSM gemeinsam mit dem Vorsitzenden eine Ausgabe von bis zu 1.000 Euro ohne Beschluss freigeben.

Weitere Informationen über die Landesgeschäftsstelle.