2022/03/24-001 Befristete Erhöhung der Reisekosten bis 31/12/22
Einstimmig angenommen.
Der Landesvorstand beschließt eine befristete Zuzahlung zu den 0,20 Euro pro Kilometer Reisekosten in Höhe von 0,05 Euro befristet bis 31/12/2022. Ab dem Beschluss werden somit befristet 0,25 Euro pro Kilometer gezahlt. Alle weiteren Regelungen bleiben davon unberührt.
Weitere Informationen über die Landesgeschäftsstelle.