15/05/02-010 - Aufteilung der Gelder nach Wahlkreisen

Wahlkampfteam

Einstimmig angenommen

15/05/02-010 - Aufteilung der Gelder nach Wahlkreisen


Antragstext:
Der Landesvorstand beschließt in Ableitung zur bereits beschlossenen Finanzordnung, die Geldaufteilung an die Wahlkreise.

Die Ausschüttung der Gelder passiert ausschließlich nach vorheriger Wahlkampfkostenplanung und Mitteilung an den LV innerhalb der Frist, welche vom Landesschatzmeister gesetzt wird.


Abstimmung:
Einstimmig angenommen