13/03/06-016: Verfahren Kontrolle Wahlkampffinanzierung 2013 (Kopie 1)

Sebastian Knopf

einstimmig so beschlossen

13/03/06 - 016
Verfahren Kontrolle Wahlkampffinanzierung 2013

Antragstext:

Der Landesvorstand möge beschließen:

Folgende Regelung zur Kontrolle der Wahlkampfausgaben im Bundestagswahlkampf
2013 wird getroffen:


1. Die Ausgabenkontrolle erfolgt durch einen wöchentlichen Soll-Ist-Vergleich per
Excel Tabelle. Diese wird durch die LGS erstellt und an den LSM geschickt.


2. Ausgaben von über 200 EUR im Rahmen des Wahlkampfes müssen separat
durch den Schatzmeister freigegeben werden. Die Prüfung bezieht sich alleinig
darauf, ob die entsprechende Ausgabe noch im Rahmen des
Wahlkampffinanzplanes ist. Erst danach dürfen Aufträge etc. vergeben werden.


3. Für die Kontrolle im Tagesgeschäft zeichnet Fabian Bauer als geschäftsführender
Mitarbeiter verantwortlich.

Begründung:
Das Desaster um die Wahlkampffinanzierung im Landtagswahlkampf 2011 ist jedem
noch bewusst. Die mangelnde Kontrolle führte dazu, dass die Landespartei durch die
Bundespartei gestützt werden musste.
Deswegen soll mit diesem Verfahren vorgebeugt werden, damit eine regelmäßige
Ausgabenkontrolle stattfindet.

 

 

einstimmig so beschlossen