13/01/19-012: Alkoholverbot in der LGS

Fabian Bauer

einstimmig angenommen

13/01/19 - 012
Alkoholverbot in der LGS

Antragstext:

Der Landesvorstand möge beschließen:

Der Landesvorstand stellt fest, dass die LGS, Rochusstr. 10-12, ein Büro- / Versammlungs- und vor allem Arbeitsort ist und spricht aus diesem Grund ein generelles Alkoholverbot aus.

Dies gilt für alle Organisationen und Personen, welche die LGS betreten oder diese nutzen.

 

Ausnahmen bedürfen der Beschlussfassung durch den Landesvorstand.

 


einstimmig angenommen