13/01/19-007: Ausgabenberechtigung Landesschatzmeister

Sebastian Knopf

Einstimmig beschlossen

13/01/19 - 007
Ausgabenberechtigung Landesschatzmeister

Antragstext:

Der Landesvorstand möge beschließen:

Der Landesschatzmeister wird ermächtigt, Ausgaben bis 500 EUR
selbstständig im Rahmen des Finanzplanes zu entscheiden, ohne dass dies
vorher eines Landesvorstandsbeschlusses bedarf.

Begründung:

Um die gewöhnliche Geschäftstätigkeit der Strukturen der Landespartei sicherzustellen und um auf Notsituationen reagieren zu können, ist notwendig, dass der Landesschatzmeister Ausgaben in Höhe bis zu 500 EUR selbst entscheiden und anweisen kann. Diese haben sich im Rahmen der Haushaltsplanung zu bewegen.

 


Einstimmig angenommen