12/12/20-014: Überprüfung der Mitgliedsbeiträge
Mehrheitlich so beschlossen.
12/12/20 - 014
Überprüfung der Mitgliedsbeiträge
Antragstext:
Der Landesvorstand möge beschließen:
Die LGS bereitet das Verfahren zur Überprüfung der Zahlung der Beiträge im üblichen Verfahren gem. § 3 Abs. 3 Landessatzung und bereitet damit einen im Jahr 2013 zu fassenden Beschluss des Landesvorstandes
Begründung:
Es ist satzungsgemäße Aufgabe des Landesvorstandes regelmäßig die Beitragszahlungen der Mitglieder zu überprüfen. Neben den Kreisen ist hierfür auch der Landesvorstand verantwortlich. 2012 gab es zwei entsprechende Verfahren und Beschlüsse. Diese Überprüfung hat kontinuierlich zu erfolgen und zur Vorbereitung einer Entscheidung auf einer der nächsten Sitzungen ist das Verfahren fortzuführen.
Abstimmung: Mehrheitlich angenommen