12/12/01-009: Vertretung bei LSK und LAGen
In Teilen angenommen und geändert
12/12/01 - 009
Vertretung bei LSK und LAGen
Antragstext:
Der Landesvorstand möge beschließen:
1. Der Landesvorstand benennt zwei verantwortliche Vertreten gegenüber den Schiedskommissionen, die entsprechende Vollmacht erhalten.
2. Der Landesvorstand benennt Vertreter, die Kontakt zu den LAG unterhalten und dem Landesvorstand über entsprechende Aktivitäten berichten.
Abstimmung:
Teil 2 des Antrages wurde bereits bei der Aufgabenverteilung an die Klausur verwiesen.
Teil 1 wurde angenommen mit der Ergänzung, dass auch die "Einleitung von Schiedsverfahren einen Beschluss" benötigt und die vier Landesvorstände immer in Kenntnis über die Verfahren gesetzt werden.