LA2018/04/29-003 - Kommunalwahl 2019

Beschluss Kommunalwahl 2019
Beschlusstext nach Änderungen im Landesausschuss

Kommunalwahl 2019

Für den weiteren Parteiaufbau und die Verankerung unserer Partei im Land Rheinland-Pfalz sind die Kommunalwahlen im Jahr 2019 von besonderer Wichtigkeit. Sie sind für uns wichtiger Stimmungstest für die Landtags- und Bundestagswahlen 2012.

Es ist unser gemeinsames Ziel in allen 36 Kreise- und kreisfreien Städten und zum Bezirkstag Pfalz anzutreten. Alle Kreis- und Stadtverbände sind aufgerufen, weitere Wahlantritte innerhalb ihrer Zuständigkeit zu prüfen und anzustreben.

Wir wollen gemeinsam die Zahl der kommunalen Mandate deutlich erhöhen!

Daher fordert der Landesausschuss alle Gliederungen der Landespartei auf, jetzt mit den Vorbereitungen der Kommunalwahlen zu beginnen.

 

1. Der Landesvorstand möge den Landesparteitag im Herbst 2018 thematisch mit den Kommunalwahlen belegen und einen Leitantrag für die Verabschiedung von verbindlichen Eckpunkten eines Kommunalwahlprogramms bis Ende August 2018 vorlegen.

 

2. Der Landesvorstand wird aufgefordert, mindestens ein Kommunalwahlplakat den Kreis- und Stadtverbänden im Rahmen des Landeshaushaltes in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen.

 

3. Die Eckpunkte eines Kommunalwahlprogramms sollten den Verbänden als Flyer für den Kommunalwahlkampf in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt werden.

 

4. Der Landesvorstand möge Mittel bereitstellen, mit denen Schulungen für KandidatInnen und später MandatsträgerInnen durchgeführt werden können. Schulungen sollen von den Kreis- und Stadtverbänden sowie dem Landesvorstand vorgeschlagen und landesweit angeboten werden.

 

5. Der Landesausschuss fordert alle Gliederungen der Partei auf, mit den Vorbereitungen auf die Kommunalwahl 2019 zeitnah zu beginnen und die Kommunallisten ab Herbst 2018 aufzustellen. Der Landesausschuss empfiehlt aufgrund der vielen erforderlichen KandidatInnen die Liste für SympathisantInnen unserer Partei zu öffnen, soweit sie sich mit unseren kommunalpolitischen Inhalten identifizieren und sich für diese einsetzen.

 

6. Der Landesausschuss fordert die Gliederungen dazu auf, im Vorfeld der Aufstellung von Kommunalwahllisten mit den jeweiligen Kandidierenden Vereinbarungen zur Abgabe der Mandatsträgerbeiträge entsprechend der Landesfinanzordnung zu treffen.



Abstimmung:
Mehrheitlich beschlossen