Urteil muss Konsequenzen haben – finanzpolitisch und personell

Jochen Bülow, Landesvorsitzender

Zu der heutigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes des Landes Rheinland-Pfalz, der Pensionsfonds sei verfassungswidrig, erklärt Jochen Bülow, Landesvorsitzender:

„Die SPD-geführten Landesregierungen unter Malu Dreyer stehen offenbar mit dem Gesetz auf Kriegsfuß: Die Finanzierung der Kommunen erklärte der Verfassungsgerichtshof des Lan­des vor fünf Jahren ebenso für verfassungswidrig wie vor wenigen Tagen das Bundesverfas­sungsgericht die im Besoldungsrecht des Landes vorgesehene „Wartefrist“. Und nun setzt das Urteil des Verfassungsgerichtshofes zum Pensionsfonds dem Ganzen die Krone auf: Auch die trickreiche Umgehung der Schuldenbremse mithilfe des Pensionsfonds ist mit der Verfassung unvereinbar. Nach Informationen des SWR müssen deshalb rund 2,5 Milliarden Euro zurück gezahlt werden.

Verfassungswidrig ist deshalb auch der Landeshaushalt 2014/2015 und alle folgenden Haus­halte – einschließlich des aktuell vorliegenden Haushaltsentwurfs für 2017/2018.

Dieses erneute Finanzdesaster muss finanzpolitische und personelle Konsequenzen haben: Die Ampel-Koalition muss darlegen, wie sie die gerichtlich auferlegten Belastungen finanzie­ren will – ohne die ohnehin schmalen Ansätze für Verkehr, öffentlichen Wohnungsbau, Sozia­les und Kultur gänzlich zusammen zu streichen. Und Ministerin Doris Ahnen muss die Verant­wortung übernehmen und zurücktreten.“