Resolution: Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit

Landesausschuss Rheinland-Pfalz

Beschluss des Landesausschuss am 18. März 2017.

Im Jahr 2016 haben Frauen durchschnittlich 21 Prozent weniger verdient als Männer. Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen beträgt 16,26 Euro. Im Vergleich dazu liegt der Lohn von Männern hingegen bei 20,71 Euro. Umgerechnet ergeben sich daraus 77 Tage, die Frauen unbezahlt arbeiten. Daher findet in diesem Jahr der „Internationale Aktionstag für gleiche Bezahlung von Frauen und Männern“ am 18. März statt - 77 Tage nach Neujahr.

Dieser enorme Verdienstunterschied hat viele gesellschaftliche Gründe: Einerseits sind Frauen überwiegend in Branchen und Berufen tätig, in denen die Arbeit schlechter entlohnt wird, als in Branchen, in denen überwiegend Männer arbeiten. Frauen sind beispielsweise häufig im Sozial- und Gesundheitsbereich tätig, in dem der Verdienst deutlich geringer ist, als beispielsweise in technischen Berufen, in denen überwiegend Männer arbeiten. Hinzu kommt, dass Frauen seltener als Männer in Führungspositionen und häufiger in Teilzeitbeschäftigung und Minijobs arbeiten. Doch selbst bei vergleichbaren Tätigkeiten und Qualifikationen verdienen Frauen immer noch durchschnittlich 6 Prozent weniger als Männer. [1]

Rheinland-Pfalz liegt im Jahr 2016 zwar mit 20 Prozent Lohnunterschied leicht unter dem Bundesdurchschnitt, aber auch hier sind bei näherer Betrachtung deutliche strukturelle Diskriminierungen zu sehen. So waren im Jahr 2015 nur 39,9 Prozent der Erwerbstätigen, die in Führungspositionen tätig sind, Frauen. Darüber hinaus werden 82,9 Prozent der Teilzeit- und 64,1 Prozent der Minijobs von Frauen ausgeführt. Diese deutlich schlechteren Arbeitsbedingungen von Frauen in Rheinland-Pfalz äußern sich zudem in einem höheren Armutsrisiko. 16,4 Prozent der rheinland-pfälzischen Frauen sind von Armut bedroht. Die Armutsgefährdungsquote bei Männern liegt mit 14 Prozent deutlich niedriger.[2]

Das geplante Entgeltgleichheitsgesetz der Bundesregierung ändert nichts an diesen Tatsachen, weder in Rheinland-Pfalz noch im gesamten Bundesgebiet. Es schafft zwar die Möglichkeit, dass Frauen in Betrieben Auskunft über die Entlohnung von gleichen und gleichwertigen Tätigkeiten erhalten, verpflichtet Unternehmen aber nicht zur Abschaffung der Lohnungleichheit. Zudem gelten die Instrumente des Gesetzes nur für Unternehmen ab 200 Mitarbeiter_innen. Die meisten Frauen arbeiten jedoch in kleineren Betrieben, in denen die Lohnlücke auch häufig deutlich höher ist.

Im Jahr 2017 ist es höchste Zeit, dass die Verdienstunterschiede von Frauen und Männern endlich effektiv angegangen werden. Dazu ist eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro notwendig. Darüber hinaus muss die Privatwirtschaft dazu verpflichtet werden eine Frauenquote von mindestens 50 Prozent zu erfüllen. Der Grundsatz der gleichen Bezahlung bei gleicher und gleichwertiger Arbeit muss gesetzlich festgeschrieben werden. Daneben ist ein Verbandsklagerecht zu schaffen, damit Frauen ihre Rechte nicht alleine einfordern müssen. Ebenso brauchen wir eine gesellschaftliche Aufwertung von Arbeit in Kindererziehung und Sozial- und Gesundheitsberufen.


[1] Vgl. Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts vom 14.03.2017 https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/03/PD17_094_621pdf.pdf?__blob=publicationFile

 

[2] Vgl. Statistisches Rheinland-Pfalz: „Frauen in Rheinland-Pfalz 2017“ https://www.statistik.rlp.de/fileadmin/dokumente/kurzinformationen/Faltblatt_Frauen_2017.pdf