Grundgesetz gilt auch in Zweibrücken

Jochen Bülow und Matthias Nunold

Zu der Weigerung von Bürgermeister Christian Gauf, einen ordnungsgemäß gestellten Antrag zur Tagesordnung der letzten Ratssitzung in Zweibrücken abstimmen zu lassen, erklären Jochen Bülow, Landesvorsitzender, und Matthias Nunold, Fraktionsvorsitzender im Stadtrat:

„Das Ordnungsamt hat sich schon bei Anmeldung der Versammlung als wenig kooperativ erwiesen: So sollte der Anmelder beispielsweise dafür Sorge tragen, dass Teilnehmer der Versammlung nicht vorher Alkohol konsumieren – Verwaltungsgerichte haben längst entschieden, dass eine solche Auflage rechtswidrig ist, weil ein Versammlungsleiter keinen Einfluss darauf hat, was Demonstrationsteilnehmer vor einer Demonstration tun. Und auch die Auflage, alle Redner bei der Veranstaltung müssten vorab namentlich beim Ordnungsamt gemeldet werden, ist rechtswidrig. Freie Meinungsäußerung hängt nicht davon ab, ob das Ordnungsamt die Redner kennt. Offensichtlich hat die Verwaltung in Zweibrücken Nachholbedarf in Sachen Grundrechten – umso wichtiger ist, dass der Stadtrat in der nächsten Sitzung zum Thema diskutieren kann“, fordert Jochen Bülow.

„Wir werden das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung setzen, es kann schließlich nicht sein, dass mit formaljuristischen Wortklaubereien notwendige politische Debatten abgewürgt werden. Das Ordnungsamt hat offensichtlich rechtswidrig gehandelt, es muss sichergestellt werden, dass dies nicht nochmals geschehen kann, schließlich gilt das Grundgesetz auch in Zweibrücken. Ich freue mich, dass dies offenbar fraktionsübergreifend so gesehen wird – DIE LINKE wird sich auch künftig in Rat und Öffentlichkeit auch und gerade im Bündnis mit anderen demokratischen gesellschaftlichen Kräften gegen Naziaufmärsche stellen“, so Matthias Nunold.