Kommunalfinanzierung verfassungswidrig, Haushalt neu aufstellen

Jochen Bülow und David Schwarzendahl

Zu den Folgen der heutigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes RLP über den Kommunalen Finanzausgleich erklären David Schwarzendahl, Spitzenkandidat zur Landtagswahl, und Jochen Bülow, Landesvorsitzender:

„Einmal mehr erleidet die rot-gelb-grüne Landesregierung mit ihrer Kommunalfinanzierung krachend Schiffbruch. Einmal mehr bekommt Ministerpräsidentin Malu Dreyer gerichtlich bescheinigt, dass sie den Kommunen im Land verfassungswidrig die notwendige Finanzierung vorenthält. Schlimmer kann es eigentlich kaum kommen. Die Landesregierung muss jetzt noch vor der Landtagswahl die Weichen stellen, um diesen rechtswidrigen Zustand schnellstmöglich zu beenden“, so David Schwarzendahl.

„Und der erste Schritt dazu wäre, den gestern verabschiedeten Landeshaushalt neu aufzustellen. Auch wenn der Verfassungsgerichtshof eine Frist von zwei Jahren zur Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen einräumt: Malu Dreyer spart seit vielen Jahren rechtswidrig riesige Summen zulasten der Kommunen, die sie anschließend publikumswirksam im Landeshaushalt verwendet. Über die Jahre sind das Milliardenbeträge. Dieses Spiel muss ein Ende haben“, fordert Jochen Bülow.