Kita-Zukunftsgesetz: Kreise und Kommunen bleiben im Regen stehen

Katrin Werner und Jochen Bülow

Zu dem von der Landesregierung im Sommer vorgestellten „Kita-Zukunftsgesetz“ für die rheinland-pfälzischen Kitas nehmen die Landesvorsitzenden Katrin Werner, MdB, und Jochen Bülow Stellung:

 

Katrin Werner: „Das von der rot-gelb-grünen Landesregierung geplante neue KiTa-Gesetz ist völlig unzureichend und führt keinen Schritt weit heraus aus den bestehenden Mängeln. Das Finanzierungsmodell ist ebenso undurchsichtig wie die veränderte Budgetierung.

 

Zu dem von der Landesregierung im Sommer vorgestellten „Kita-Zukunftsgesetz“ für die rheinland-pfälzischen Kitas nehmen die Landesvorsitzenden Katrin Werner, MdB, und Jochen Bülow Stellung:

Katrin Werner: „Das von der rot-gelb-grünen Landesregierung geplante neue KiTa-Gesetz ist völlig unzureichend und führt keinen Schritt weit heraus aus den bestehenden Mängeln. Das Finanzierungsmodell ist ebenso undurchsichtig wie die veränderte Budgetierung. Keine Kita-Leitung weiß, was an Mehrkosten auf sie zukommen wird. Schlimmer noch: Die versprochenen Qualitätsverbesserungen entpuppen sich als Maßnahmen zur Arbeitsverdichtung. Beim Betreuungsschlüssel muss nachgearbeitet werden – die Ausweitung der Personalbemessung nach den so genannten Regelgruppen wird zu erkennbaren personellen Mehrbedarfen führen. Eine verbesserte personelle Grundausstattung qualitativ zunichte zu machen, indem man gleichzeitig Fachkräfte für interkulturelles Lernen, Sprachförderung und Inklusion abschmilzt, ist nicht hinnehmbar. Antworten auf diese Fragen bleibt das Ministerium bislang schuldig.“

Jochen Bülow: „Die Interessenvertretungen der Erzieherinnen und Erzieher haben zu Recht festgestellt, dass das vorgestellte Finanzierungsmodell nicht reichen wird, um den Mehrbedarf bei der Fachkraft-Kind-Relation auch nur annähernd decken zu können. Was sich zunächst gut anhört – Erhöhung der Mittel um 62 Millionen Euro – erweist sich am Ende als Umverteilung zu Lasten der Kommunen und Kreise. Ver.di hat nachgerechnet: 62 Millionen sind ungefähr 1 Euro pro Tag und Kind. Landeseinheitliche Regelungen der Eigenanteile der Personalkostenträger werden entfallen, Landeszuweisungen an die Träger der örtlichen Jugendämter deutlich geringer ausfallen – das alles geht erkennbar zu Lasten der Kreishaushalte, weil absehbar auch die freien Träger aus den einzeln pro Einrichtung zu verhandelnden Finanzierungsverträgen aussteigen werden. Die versprochene gute Zukunft sieht eher finster aus für diejenigen, an denen die Mehrkosten letztlich hängenbleiben.“