Kita-Betreuung: Stellschrauben neu justieren

Katrin Werner und Jochen Bülow

Zu den für 2018 anvisierten Neuerungen bei der Kindertagesbetreuung in Rheinland-Pfalz nehmen die Landesvorsitzenden der Partei DIE LINKE. Rheinland-Pfalz, Jochen Bülow und Katrin Werner, MdB, Stellung:

Katrin Werner: „Unsere SPD-FDP-Grüne-Landesregierung schreibt sich gerne medienwirksam eine bundesweit führende Rolle bei der Kita-Betreuung zu. Davon konnte und kann nicht die Rede sein. Noch immer sind an die 40 Prozent aller Plätze gebührenpflichtig, vor allem in den Großstädten ist die gebührenfreie Versorgung sichergestellt. Und bei der Ganztagsbetreuung liegt das Land lediglich im Mittelfeld auf Platz 7, es fehlen dauerhaft rund 4.500 Erzieherinnen und Erzieher. Aus dem Kommunalbericht des Landesrechnungshofs für 2017 geht hervor, dass die Mängel schon bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie anfangen, wenn 50 Prozent der Eltern von 1-Jährigen keinen passenden Platz finden können – unverständlicherweise sollen gerade an dieser Stelle künftig Zuschüsse gekürzt und damit Familien mit geringeren Einkommen überproportional belastet werden.“

Jochen Bülow: „Die Landesregierung feiert sich für die kostenlose KiTa, lässt aber die Kommunen beispielsweise bei den Personalkostenzuschüssen jahrelang im Regen stehen. Wir brauchen deshalb ein ausfinanziertes Gesamtkonzept für eine gute frühkindliche Erziehung: DIE LINKE will gute, gebührenfreie und für alle zugängliche Bildung von der Krippe über Ausbildung und Studium bis zur Weiterbildung ohne die Kommunen und freien Träger weiter zu überfordern. Das heißt im Einzelnen, dass ein dringender Nachbesserungsbedarf bei der Erfüllung des Rechts auf gebührenfreie, qualitativ hochwertige öffentliche vorschulische Bildung besteht und z.B. die Sprachförderung nicht nur für Kinder mit Migrationshintergrund ausgebaut werden muss. Zu einer wirklich kindgerechten Betreuung und einer Entlastung der Erzieherinnen und Erzieher bedarf es flächendeckend wesentlich kleinerer Kita-Gruppen. Und es besteht Nachholbedarf bei der gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Viele Stellschrauben, die im geplanten neuen Kita-Gesetz noch justiert werden müssen, um Anspruch und Wirklichkeit zu vereinbaren.“