Kein Verständnis für Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs

Brigitte Freihold

Der Landesverfassungsgerichtshof hat die Klage mehrerer Kommunen gegen das Land Rheinland-Pfalz abgewiesen, für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen. Mit seinem Urteil von 2012 hatte der Verfassungsgerichtshof genau dies zur Auflage für die Verabschiedung eines neuen Landesfinanzausgleichgesetzes gemacht. <u1:p></u1:p>

Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der LINKEN Rheinland-Pfalz und Kandidatin auf Platz 3 der Landesliste für die Landtagswahl im März 2016, Brigitte Freihold aus Pirmasens: „Wir haben kein Verständnis für die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs. Man kann einem Ertrinkenden kaum vermitteln, dass er noch drei Jahre strampeln soll, bis ihm möglicherweise ein Rettungsring zugeworfen werden kann. Die Kommunen haben gegen die Nichterfüllung einer durch die Landesverfassung gebotenen Auflage geklagt, die Rheinnland-Pfalz bei der Novellierung des Landesfinanzausgleichsgesetzes bis spätestens 2014 hätte umsetzen müssen.“ Das Land habe einen spürbaren Beitrag zur Bewältigung der kommunalen Finanzkrise zu leisten, schrieben die Richter in Koblenz der Landesregierung damals ins Stammbuch.<u1:p></u1:p>

Brigitte Freihold erläutert die weiteren Umstände: „Diese Auflage wurde augenscheinlich nicht erfüllt, denn die Kassenkredite der Kommunen haben sich seit dem Urteil von 2012 nahezu verdoppelt. Man hätte also auch genau umgekehrt argumentieren können, wie es nun der Verfassungsgerichtshof in seiner neusten Entscheidung getan hat. Dass die Landesregierung in das neue Landesfinanzausgleichsgesetz eine Evaluierungsfrist von drei Jahren eingebaut hat, ist politische Trickserei, der man nicht zwingend hätte folgen müssen. Die Zahlen und Entwicklungstendenzen liegen seit der Klage des Landkreises Neuwied auf dem Tisch und haben sich seitdem für die Kommunen nicht verbessert, sondern dramatisch verschlechtert.“<u1:p></u1:p>

Nun werde also der Rechtsweg über Klagen einzelner Kommunen vor den Verwaltungsgerichten gegen ihre Zuweisungsbescheide seinen Lauf nehmen. Ein Weg, der mit größter Wahrscheinlichkeit erneut vor dem Landesverfassungsgerichtshof ende. „Zumindest die Landesregierung dürfte dies freuen: Denn nun kommt sie ohne Urteil über den Wahltermin im März, das genauso vernichtend wie das Urteil von 2012 ausgefallen wäre“, schließt Brigitte Freihold ihre Überlegungen ab.