Billen ein Fall für das Oberlandesgericht

Wolfgang Ferner, Listenkandidat & Landesvorsitzender

Das Landgericht Landau hat die Eröffnung des Verfahrens wegen der Polizeidatenaffäre gegen den fraktionslosen CDU-Landtagsabgeordneten Michael Billen abgelehnt. Dazu erklärt Wolfgang Ferner, Landesvorsitzender und Listenkandidat der Partei DIE LINKE. Rheinland-Pfalz für die Landtagswahl 2011:

Das Landgericht Landau hat die Eröffnung des Verfahrens wegen der Polizeidatenaffäre gegen den fraktionslosen CDU-Landtagsabgeordneten Michael Billen abgelehnt. Dazu erklärt Wolfgang Ferner, Landesvorsitzender und Listenkandidat der Partei DIE LINKE. Rheinland-Pfalz für die Landtagswahl 2011:

Es ist schwer verständlich, dass die zuständige Kammer „keine hinreichende Wahrscheinlichkeit“ für eine Verurteilung Billens erkennt, obwohl er zugegeben hat, die vertraulichen, geheimen Polizeidokumente bei seiner Tochter „abgegriffen“ zu haben. Diese Dokumente enthielten Informationen über umstrittene Geschäftspartner der hauptsächlich landeseigenen Nürburgring GmbH.

Eröffnet wird dagegen das Verfahren wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses gegen Billens Tochter, die diese Daten mit Hilfe von drei Kollegen beschafft hatte. Ich bin gespannt auf den Inhalt der rund 20 Seiten starken Ablehnungsbegründung,. Die Staatsanwaltschaft Landau hat angekündigt, gegen diese Ablehnung Beschwerde einzulegen. DIE LINKE hält es für richtig und wichtig, diese Angelegenheit vom Oberlandesgericht Zweibrücken klären zu lassen. Ungeachtet der juristischen Relevanz muss sich der aus seiner Fraktion ausgeschlossene CDU-Direktkandidat Billen fragen lassen, wie es um seine moralische Verantwortung seiner Tochter gegenüber bestellt ist.