Wohnen
aus unserem Landtagswahlprogramm 2026
Deshalb fordert Die Linke:
Sozialbauquote auf 40 % erhöhen: Wir fordern, die Sozialbauquote auf mindestens 40 % zu erhöhen, um ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dies muss auch für Neubauten und großflächige Sanierungen gelten.
Einhaltung der Sozialbauquote auch bei energetischer Sanierung: Energetische Sanierungen dürfen nicht dazu führen, dass Wohnungen aus der Sozialbaubindung fallen.
Kein Wegfall der Bindungsfrist: Einmal Sozialwohnung – immer Sozialwohnung. Nur so kann langfristig bezahlbarer Wohnraum gesichert werden.
Wohngemeinnützigkeit ausbauen: Perspektivisch sollen alle Förderungen im Bereich Wohnen dazu dienen, die Wohngemeinnützigkeit weiterauszubauen. Förderungen, die bisher für Sozialwohnungen vorgesehen waren, werden damit obsolet. Sie sollen vollumfänglich in dauerhaft günstigen Wohnraum investiert werden.
Vonovia und Co enteignen: Die Rückführung von großen Wohnbeständen in gemeinwohlorientiertes Eigentum hilft dabei, kostengünstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Mietwucher bekämpfen: Das Land muss rechtliche Beratung für die Kommunen anbieten und aktiv über Mietwucher aufklären, damit illegal hohe Mieten konsequent verfolgt werden können.
Schlechte Vermieter*innen abstrafen: Wir lassen es nicht zu, dass sich manche Vermieter*innen nicht um ihre Wohnungen kümmern und die Mieter*innen damit allein gelassen werden. Wir setzen uns ein für eine Meldestelle und entwickeln Pläne zur Einführung eines Vermieter*innen-TÜVs.
Verbindliche Mindeststandards für menschenwürdigen Wohnraum: Jede Wohnung muss über ausreichende Belichtung, Belüftung, sanitäre Einrichtungen, funktionierende Heiz- und Kochmöglichkeiten sowie Schutz vor Feuchtigkeit verfügen. Diese Standards sind landesweit einheitlich festzulegen und regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass niemand in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben muss.
Stärkung der kommunalen Wohnungsaufsicht: Die Kommunen müssen über klare Eingriffsrechte und ausreichende Ressourcen verfügen, um bei Mängeln verbindliche Anordnungen treffen und Bußgelder verhängen zu können. Gemeinden sollen verpflichtet werden, regelmäßige Kontrollen durchzuführen. Wer Wohnraum verfallen lässt, muss mit spürbaren Sanktionen rechnen.
Melde- und Transparenzpflicht bei Leerstand und Zweckentfremdung: Um Spekulation wirksam zu bekämpfen, soll jede Wohnung eine Wohnraum-Identifikationsnummer erhalten. Vermieter*innen müssen Leerstand, Vermietung oder Umnutzung melden. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit. So können Kommunen Leerstand erfassen und gezielt gegen Zweckentfremdung vorgehen.
Schutz von Beschäftigtenunterkünften: Auch Menschen, die in Sammelunterkünften oder Werkswohnungen leben – etwa Saison-, Leih- oder Bauarbeiter*innen – müssen denselben Schutz wie alle anderen Mieter*innen genießen. Es sind verbindliche Mindestanforderungen für Arbeitsunterkünfte festzulegen, die Privatsphäre, Hygiene, ausreichende Fläche und Sicherheit gewährleisten.
Kommunale Unterstützung bei der Wohnraumbeschaffung: Kommunen sollen verpflichtet werden, Wohnungssuchende aktiv zu unterstützen – durch Beratungsstellen, digitale Suchplattformen in öffentlicher Hand und Vermittlungsprogramme für Menschen mit geringem Einkommen, Geflüchtete und Wohnungslose. Niemand darf bei der Wohnungssuche allein gelassen werden.
Verbot von Indexmieten: Indexmieten, die Mieterhöhungen automatisch an die Inflation koppeln, müssen verboten werden, da hierdurch der Mietendeckel ausgehebelt wird. Zudem werden die Mietpreise auf die Höhe vor Indexerhöhung zurückgesetzt. Ebenso sind Staffelmieten, die künftige Mieterhöhungen bei Vertragsschluss vereinbaren, abzuschaffen, da diese meist zum Nachteil der Mieter*innen sind.
Ausbau und Gründung städtischer Baugesellschaften und Genossenschaften: Die städtischen Baugesellschaften müssen ausgebaut und finanziell handlungsfähig gemacht werden, um als starke öffentliche Alternative auf dem Wohnungsmarkt aufzutreten. Ihr Zweck muss klar auf den Ausbau von bezahlbarem Wohnraum ausgerichtet und nicht renditeorientiert sein, um als Gegengewicht zu den kapitalistischen Immobilienunternehmen fungieren zu können.
Einführung eines Grund- und Bodenfonds: Einnahmen aus Bodenverkäufen werden in einen Fonds eingezahlt, der ausschließlich zum Ankauf weiterer Grundstücke verwendet wird. So wird der Anteil an Flächen für Bodenspekulation nicht erhöht und der Besitz an kommunalen Flächen langfristig gesichert. Zudem ist durch eine ausreichende Finanzierung der Kommunen sicherzustellen, dass Bodenverkäufe ausschließlich aus politischen – und nicht aus finanziellen Gründen – erfolgen. Zudem wollen wir die Vergabe von Grundstücken über Erbpacht regeln, statt öffentliche Grundstücke zu verkaufen. Das ist ein nachhaltiger und zukunftsgerichteter Umgang mit Grundstücksbesitz.
Leerstands- und Zweckentfremdungsstrafe: Um den Leerstand von Wohnungen und deren Zweckentfremdung als Ferienwohnungen oder spekulative Objekte zu bekämpfen, fordern wir die Einführung einer Leerstands- und Zweckentfremdungsstrafe. Diese Maßnahme soll leerstehende Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zuführen und so positiven Druck auf die Mietpreise entfalten. Sollten alle vorerwähnten Maßnahmen nicht greifen, muss das Landesenteignungsgesetz angewendet werden.
Förderung von Gewerbebauten mit Wohnraum: Wir befürworten die Förderung von Mischbebauungen, bei denen gewerbliche Bauten mit Wohnraum kombiniert werden. Dies fördert eine lebendige und vielfältige Stadtstruktur und verhindert monofunktionale Stadtteile. Zudem erhöht die vertikale Nutzung die zur Verfügung stehende Nutzfläche bei gleichbleibender Flächenversiegelung.
Heterogene Wohngebiete und Anti-Gentrifizierungsmaßnahmen: Um sozialer und kultureller Segregation und Gentrifizierung entgegenzuwirken, setzen wir uns für die Schaffung heterogener Wohngebiete ein. Wir fordern zudem die Ausweisung sozialer Erhaltungsgebiete, in denen nur Sanierungen erlaubt sind, die nicht zu Mietsteigerungen führen.
Klimafreundlich bauen: Förderung energieeffizienter Bauweisen bei Neubauten und energetische Sanierung von Altbauten. Fernwärme und erneuerbare Energien, wie Solar- und Geothermie (statt Gasleitungen), in Neubaugebieten und Photovoltaikanlagen auf allen geeigneten Dachflächen, um fossile Brennstoffe zu ersetzen. Wir wollen den Ausbau der Rohstoffrückgewinnung. Projekte des Landes und geförderte Projekte sind nach Standards der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) oder vergleichbaren Standards zu zertifizieren. Zur Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs wollen wir die Installation von Grauwasseranlagen fördern.
Flutschutz und naturnahe Stadtentwicklung: Neuer Wohnraum wird vorrangig durch Nachverdichtung geschaffen, um weitere Flächenversiegelung zu vermeiden. Das Schwammstadtkonzept wird in der Stadtplanung verankert, um Überflutungen zu verhindern. Fassaden- und Dachbegrünungen zur Verbesserung des Mikroklimas, Förderung der Biodiversität in urbanen Gebieten durch Begrünung, Verbot von Schottergärten und kleintierundurchlässigen Einfriedungen. Minimierung der versiegelten Flächen durch Entsiegelungsmaßnahmen und Ausbau der Stadtbegrünung.
Sozialverträglich energetisch sanieren: Gesetzliche Deckelung der Sanierungsumlage auf die Mietenden.
Studienwerke finanziell ausstatten: Auch Studierende benötigen bezahlbaren, angemessenen Wohnraum. Die Bereitstellung von entsprechendem Wohnraum ist nur mit öffentlichen Mitteln möglich, weswegen die Studienwerke mit finanziellen Mitteln ausgestattet werden müssen.
Bedarfsgerechte Quartiersentwicklung: Bei der Entwicklung von Wohnquartieren müssen die verschiedenen Bedarfe der Bevölkerung berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass verschiedene Wohnungstypen in verschiedenen Größen angeboten werden. Single-Appartements für Berufseinsteiger*innen, Wohnungen für Paare und Familien sowie ein ausreichendes Angebot altersgerechter, barrierearmer und -freier Wohnungen. Sollte ein Lebensabschnitt den Wechsel der Wohnung erfordern, soll dies im nahen Umfeld bzw. der vertrauten Umgebung möglich sein.
Wohnkonzepte für junge Menschen: Wohnheiminitiativen für Freiwilligendienstleistende, Azubis und Studierende. Bei der Schaffung von Wohnraum für junge Menschen muss darauf geachtet werden, dass eine menschenwürdige Mindestwohnfläche nicht unterschritten wird.
Schaffung einer Landesfachstelle Barrierefreiheit Rheinland-Pfalz: Diese soll die Umsetzung des Konzepts „Inklusiver Sozialraum“ fachlich begleitet und in die Kommunen hineintragen.
Housing First: Jeder Mensch hat das Recht auf eine eigene Wohnung. Laut Aktionsplan der Bundesregierung soll Wohnungslosigkeit bis 2030 beendet werden. Housing First ist dabei ein wichtiger Baustein. Dabei wird das Wohnen an den Anfang des Unterstützungsprozesses gestellt: Wohnungslos gewordene Menschen erhalten unmittelbar und für sie kostenfrei eine eigene, unbefristete Wohnung inkl. Strom und Wärme – ohne Bedingungen wie Abstinenz oder Therapie. Begleitende, freiwillige und bedarfsorientierte Unterstützungsangebote helfen beim Wohnungserhalt und der sozialen Stabilisierung. Der Ansatz gilt international als erfolgreiches Modell zur nachhaltigen Beendigung von Wohnungslosigkeit und wurde auch in Rheinland-Pfalz erprobt und positiv bewertet. Deshalb muss Housing First verstetigt und auf alle Kommunen in Rheinland-Pfalz ausgeweitet werden.
Wahlrecht für Wohnungslose: Es ist nicht einzusehen, dass die Betroffenen der herrschenden Politik von Wahlen ausgeschlossen werden. Eine sachliche Begründung liegt nicht vor, denn andere Bundesländer machen vor, dass es organisatorisch umsetzbar ist, dass Wohnungslose wählen können.




