Wohnen

aus unserem Landtagswahlprogramm 2026

Menschenwürdiges Wohnen ist und bleibt ein Menschenrecht. Es ist eine unverzichtbare Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Doch seit Jahrzehnten verschärft sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt zunehmend. Die Mieten werden erhöht, während immer mehr Wohnungen aus der Sozialbindung fallen. Ein steigender Teil des Einkommens fließt in die Miete. Menschen mit niedrigem Einkommen und im Bürgergeldbezug sind besonders stark betroffen. Gleichzeitig verzeichnen die großen Wohnungskonzerne wachsende Profite. Kein anderes Thema verdeutlicht die Ungleichheit in unserer Gesellschaft so sehr wie das Wohnen.

Seit 2020 sind die Baukosten, die ohnehin schon hoch waren, regelrecht explodiert (Steigerung um 45,7%). Teurer Wohnungsbau führt zwangsläufig zu hohen Mieten, insbesondere wenn dabei noch Gewinne erzielt werden sollen. Die neue Wohngemeinnützigkeit, die seit 2025 in Kraft ist, reicht nicht aus. Wir brauchen Investitionen in den Aufbau eines großen Wohngemeinnützigkeits-Sektors. 

Es ist offensichtlich, dass sich die Krise auf dem Wohnungsmarkt weiter verschärfen wird, während das Thema in der politischen Debatte kaum die notwendige Aufmerksamkeit erhält. Dabei ist Wohnen ein unveräußerliches Grundbedürfnis: ein Raum, der Menschen Schutz, Sicherheit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bietet. Daher muss die Wohnungsfrage aus der Profitlogik befreit werden. Wohnraum darf kein Spekulationsobjekt sein. 

In Rheinland-Pfalz haben immer mehr Menschen das Problem, in Ballungsgebieten bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die Mieten steigen enorm an und die gesetzliche Mietpreisbremse in Mainz, Landau in der Pfalz, Speyer, Ludwigshafen am Rhein und Trier bleibt wirkungslos. Und Kaiserslautern fällt aus dieser Regelung heraus, obwohl dort in den letzten fünf Jahren die Mieten um 24% gestiegen sind. Das zeigt, dass die Entwicklung den Bedürfnissen der Menschen zuwiderläuft, wenn zugelassen wird, dass „der Markt“ die Wohnungsfrage „regelt“. Hinzu kommt, dass in Rheinland-Pfalz immer weniger Sozialwohnungen zur Verfügung stehen. Zurzeit sind es noch rund 36.500 Sozialwohnungen, 2021 waren es noch 52.000. Zudem werden laut einer Studie bis zum Jahr 2030 mehr als 30.000 Sozialwohnungen im Land fehlen.

In den ländlicheren Gebieten liegen die Probleme in mangelndem Wohnraum, insbesondere für junge Menschen, sowie einer fehlenden oder schlechten Anbindung von Bus oder Bahn. Denn eine Wohnung ist – sei sie noch so günstig - ungeeignet, wenn von dort aus Einrichtungen des täglichen Lebens, wie Geschäfte, medizinische Einrichtungen und Kulturstätten sowie der Arbeits- oder Ausbildungsplatz nicht erreicht werden können. Wohnen und Mobilität sind eng miteinander verknüpft. Wohngebiete, die nur mit dem Auto erreichbar sind, schränken die Mobilität ein und behindern den Übergang zu klimafreundlicheren Verkehrsmitteln.

Nachhaltige Wohnpolitik ist dann sozial gerecht, wenn Wohnen klimafreundlich und erschwinglich ist. Deswegen muss eine nachhaltige Wohnungspolitik zwingend die Klimafrage berücksichtigen, denn der Immobiliensektor ist einer der größten CO₂-Verursacher in Deutschland. Die Linke RLP kämpft an der Seite von Mieter*innen und unterstützt den Aufbau von Mieter*inneninitiativen und organisiert den Kampf für Enteignung von Wohnungskonzernen und die Schaffung von gutem und öffentlichem Wohnraum zur Kostenmiete.

„Die Profitorientierung der Wohnungsgesellschaften regt mich auf.“
Haustürgespräch in Ludwigshafen

Deshalb fordert Die Linke:

  • Sozialbauquote auf 40 % erhöhen: Wir fordern, die Sozialbauquote auf mindestens 40 % zu erhöhen, um ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dies muss auch für Neubauten und großflächige Sanierungen gelten.

  • Einhaltung der Sozialbauquote auch bei energetischer Sanierung: Energetische Sanierungen dürfen nicht dazu führen, dass Wohnungen aus der Sozialbaubindung fallen. 

  • Kein Wegfall der Bindungsfrist: Einmal Sozialwohnung – immer Sozialwohnung. Nur so kann langfristig bezahlbarer Wohnraum gesichert werden.

  • Wohngemeinnützigkeit ausbauen: Perspektivisch sollen alle Förderungen im Bereich Wohnen dazu dienen, die Wohngemeinnützigkeit weiterauszubauen. Förderungen, die bisher für Sozialwohnungen vorgesehen waren, werden damit obsolet. Sie sollen vollumfänglich in dauerhaft günstigen Wohnraum investiert werden. 

  • Vonovia und Co enteignen: Die Rückführung von großen Wohnbeständen in gemeinwohlorientiertes Eigentum hilft dabei, kostengünstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. 

  • Mietwucher bekämpfen: Das Land muss rechtliche Beratung für die Kommunen anbieten und aktiv über Mietwucher aufklären, damit illegal hohe Mieten konsequent verfolgt werden können. 

  • Schlechte Vermieter*innen abstrafen: Wir lassen es nicht zu, dass sich manche Vermieter*innen nicht um ihre Wohnungen kümmern und die Mieter*innen damit allein gelassen werden. Wir setzen uns ein für eine Meldestelle und entwickeln Pläne zur Einführung eines Vermieter*innen-TÜVs.

  • Verbindliche Mindeststandards für menschenwürdigen Wohnraum: Jede Wohnung muss über ausreichende Belichtung, Belüftung, sanitäre Einrichtungen, funktionierende Heiz- und Kochmöglichkeiten sowie Schutz vor Feuchtigkeit verfügen. Diese Standards sind landesweit einheitlich festzulegen und regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass niemand in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben muss.

  • Stärkung der kommunalen Wohnungsaufsicht: Die Kommunen müssen über klare Eingriffsrechte und ausreichende Ressourcen verfügen, um bei Mängeln verbindliche Anordnungen treffen und Bußgelder verhängen zu können. Gemeinden sollen verpflichtet werden, regelmäßige Kontrollen durchzuführen. Wer Wohnraum verfallen lässt, muss mit spürbaren Sanktionen rechnen.

  • Melde- und Transparenzpflicht bei Leerstand und Zweckentfremdung: Um Spekulation wirksam zu bekämpfen, soll jede Wohnung eine Wohnraum-Identifikationsnummer erhalten. Vermieter*innen müssen Leerstand, Vermietung oder Umnutzung melden. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit. So können Kommunen Leerstand erfassen und gezielt gegen Zweckentfremdung vorgehen.

  • Schutz von Beschäftigtenunterkünften: Auch Menschen, die in Sammelunterkünften oder Werkswohnungen leben – etwa Saison-, Leih- oder Bauarbeiter*innen – müssen denselben Schutz wie alle anderen Mieter*innen genießen. Es sind verbindliche Mindestanforderungen für Arbeitsunterkünfte festzulegen, die Privatsphäre, Hygiene, ausreichende Fläche und Sicherheit gewährleisten.

  • Kommunale Unterstützung bei der Wohnraumbeschaffung: Kommunen sollen verpflichtet werden, Wohnungssuchende aktiv zu unterstützen – durch Beratungsstellen, digitale Suchplattformen in öffentlicher Hand und Vermittlungsprogramme für Menschen mit geringem Einkommen, Geflüchtete und Wohnungslose. Niemand darf bei der Wohnungssuche allein gelassen werden.

  • Verbot von Indexmieten: Indexmieten, die Mieterhöhungen automatisch an die Inflation koppeln, müssen verboten werden, da hierdurch der Mietendeckel ausgehebelt wird. Zudem werden die Mietpreise auf die Höhe vor Indexerhöhung zurückgesetzt. Ebenso sind Staffelmieten, die künftige Mieterhöhungen bei Vertragsschluss vereinbaren, abzuschaffen, da diese meist zum Nachteil der Mieter*innen sind.

  • Ausbau und Gründung städtischer Baugesellschaften und Genossenschaften: Die städtischen Baugesellschaften müssen ausgebaut und finanziell handlungsfähig gemacht werden, um als starke öffentliche Alternative auf dem Wohnungsmarkt aufzutreten. Ihr Zweck muss klar auf den Ausbau von bezahlbarem Wohnraum ausgerichtet und nicht renditeorientiert sein, um als Gegengewicht zu den kapitalistischen Immobilienunternehmen fungieren zu können.

  • Einführung eines Grund- und Bodenfonds: Einnahmen aus Bodenverkäufen werden in einen Fonds eingezahlt, der ausschließlich zum Ankauf weiterer Grundstücke verwendet wird. So wird der Anteil an Flächen für Bodenspekulation nicht erhöht und der Besitz an kommunalen Flächen langfristig gesichert. Zudem ist durch eine ausreichende Finanzierung der Kommunen sicherzustellen, dass Bodenverkäufe ausschließlich aus politischen – und nicht aus finanziellen Gründen – erfolgen. Zudem wollen wir die Vergabe von Grundstücken über Erbpacht regeln, statt öffentliche Grundstücke zu verkaufen. Das ist ein nachhaltiger und zukunftsgerichteter Umgang mit Grundstücksbesitz.

  • Leerstands- und Zweckentfremdungsstrafe: Um den Leerstand von Wohnungen und deren Zweckentfremdung als Ferienwohnungen oder spekulative Objekte zu bekämpfen, fordern wir die Einführung einer Leerstands- und Zweckentfremdungsstrafe. Diese Maßnahme soll leerstehende Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zuführen und so positiven Druck auf die Mietpreise entfalten. Sollten alle vorerwähnten Maßnahmen nicht greifen, muss das Landesenteignungsgesetz angewendet werden.

  • Förderung von Gewerbebauten mit Wohnraum: Wir befürworten die Förderung von Mischbebauungen, bei denen gewerbliche Bauten mit Wohnraum kombiniert werden. Dies fördert eine lebendige und vielfältige Stadtstruktur und verhindert monofunktionale Stadtteile. Zudem erhöht die vertikale Nutzung die zur Verfügung stehende Nutzfläche bei gleichbleibender Flächenversiegelung.

  • Heterogene Wohngebiete und Anti-Gentrifizierungsmaßnahmen: Um sozialer und kultureller Segregation und Gentrifizierung entgegenzuwirken, setzen wir uns für die Schaffung heterogener Wohngebiete ein. Wir fordern zudem die Ausweisung sozialer Erhaltungsgebiete, in denen nur Sanierungen erlaubt sind, die nicht zu Mietsteigerungen führen.

  • Klimafreundlich bauen: Förderung energieeffizienter Bauweisen bei Neubauten und energetische Sanierung von Altbauten. Fernwärme und erneuerbare Energien, wie Solar- und Geothermie (statt Gasleitungen), in Neubaugebieten und Photovoltaikanlagen auf allen geeigneten Dachflächen, um fossile Brennstoffe zu ersetzen. Wir wollen den Ausbau der Rohstoffrückgewinnung. Projekte des Landes und geförderte Projekte sind nach Standards der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) oder vergleichbaren Standards zu zertifizieren. Zur Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs wollen wir die Installation von Grauwasseranlagen fördern.

  • Flutschutz und naturnahe Stadtentwicklung: Neuer Wohnraum wird vorrangig durch Nachverdichtung geschaffen, um weitere Flächenversiegelung zu vermeiden. Das Schwammstadtkonzept wird in der Stadtplanung verankert, um Überflutungen zu verhindern. Fassaden- und Dachbegrünungen zur Verbesserung des Mikroklimas, Förderung der Biodiversität in urbanen Gebieten durch Begrünung, Verbot von Schottergärten und kleintierundurchlässigen Einfriedungen. Minimierung der versiegelten Flächen durch Entsiegelungsmaßnahmen und Ausbau der Stadtbegrünung.

  • Sozialverträglich energetisch sanieren: Gesetzliche Deckelung der Sanierungsumlage auf die Mietenden.

  • Studienwerke finanziell ausstatten: Auch Studierende benötigen bezahlbaren, angemessenen Wohnraum. Die Bereitstellung von entsprechendem Wohnraum ist nur mit öffentlichen Mitteln möglich, weswegen die Studienwerke mit finanziellen Mitteln ausgestattet werden müssen.

  • Bedarfsgerechte Quartiersentwicklung: Bei der Entwicklung von Wohnquartieren müssen die verschiedenen Bedarfe der Bevölkerung berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass verschiedene Wohnungstypen in verschiedenen Größen angeboten werden. Single-Appartements für Berufseinsteiger*innen, Wohnungen für Paare und Familien sowie ein ausreichendes Angebot altersgerechter, barrierearmer und -freier Wohnungen. Sollte ein Lebensabschnitt den Wechsel der Wohnung erfordern, soll dies im nahen Umfeld bzw. der vertrauten Umgebung möglich sein. 

  • Wohnkonzepte für junge Menschen: Wohnheiminitiativen für Freiwilligendienstleistende, Azubis und Studierende. Bei der Schaffung von Wohnraum für junge Menschen muss darauf geachtet werden, dass eine menschenwürdige Mindestwohnfläche nicht unterschritten wird. 

  • Schaffung einer Landesfachstelle Barrierefreiheit Rheinland-Pfalz: Diese soll die Umsetzung des Konzepts „Inklusiver Sozialraum“ fachlich begleitet und in die Kommunen hineintragen. 

  • Housing First: Jeder Mensch hat das Recht auf eine eigene Wohnung. Laut Aktionsplan der Bundesregierung soll Wohnungslosigkeit bis 2030 beendet werden. Housing First ist dabei ein wichtiger Baustein. Dabei wird das Wohnen an den Anfang des Unterstützungsprozesses gestellt: Wohnungslos gewordene Menschen erhalten unmittelbar und für sie kostenfrei eine eigene, unbefristete Wohnung inkl. Strom und Wärme – ohne Bedingungen wie Abstinenz oder Therapie. Begleitende, freiwillige und bedarfsorientierte Unterstützungsangebote helfen beim Wohnungserhalt und der sozialen Stabilisierung. Der Ansatz gilt international als erfolgreiches Modell zur nachhaltigen Beendigung von Wohnungslosigkeit und wurde auch in Rheinland-Pfalz erprobt und positiv bewertet. Deshalb muss Housing First verstetigt und auf alle Kommunen in Rheinland-Pfalz ausgeweitet werden.

  • Wahlrecht für Wohnungslose: Es ist nicht einzusehen, dass die Betroffenen der herrschenden Politik von Wahlen ausgeschlossen werden. Eine sachliche Begründung liegt nicht vor, denn andere Bundesländer machen vor, dass es organisatorisch umsetzbar ist, dass Wohnungslose wählen können.