Finanzen
aus unserem Landtagswahlprogramm 2026
Deshalb fordert Die Linke:
Reichtumsbericht auf Landesebene: Eine Dokumentation, die festhält, wie ungleich das Vermögen verteilt ist – als Grundlage für politische Debatten und Entscheidungen.
Jagdsteuer beibehalten: Wer sich Jagd leisten kann, kann auch einen Beitrag zum Gemeinwesen leisten.
Steuerprivilegien streichen: Keine Steuerprivilegien für Großgrundbesitzer*innen, Immobilienkonzerne und Holdings.
Gewerbesteuerpflicht ausweiten: Große Kanzleien, Praxen, Vermögensverwalter*innen und Finanzkonzerne müssen wie andere Unternehmen zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen.
Finanzämter personell besser ausstatten: Vor allem zur Betriebsprüfung bei Großunternehmen und zur Sonderprüfung hoher Einkommen und Vermögen.
Mehr Steuerfahndung statt Bürgergeld-Kontrollen: Die größten Ausfälle entstehen nicht bei den Ärmsten, sondern bei den Reichsten.
Schuldenbremse aus der Verfassung streichen: Die Schuldenbremse verhindert Zukunft, nicht Schulden.
Landesgesellschaften und Sonderfonds: Bis zur Streichung der Schuldenbremse dienen Landesgesellschaften und Sonderfonds als rechtlich saubere Auswege zur Finanzierung von Investitionen.
Öffentliche Versorgung zuerst – auch verfassungsrechtlich: Öffentliche Investitionen in Bildung, Wohnen, Gesundheit und Klimaschutz dürfen nicht unter Haushaltsvorbehalt gestellt werden.
Langfristige Investitionsquote: Mindestens 10 %des Landeshaushalts sollen dauerhaft für soziale und ökologische Zukunftsaufgaben reserviert werden.
Fördermittel nur gegen Gemeinwohlbindung: Wer Tariftreue verletzt, Klimaziele unterläuft oder Beschäftigte ausbeutet, darf keine Steuergelder erhalten.
Landesbeteiligungen auf das Gemeinwohl ausrichten: Orientierung am Gemeinwohl statt an Renditen.
Gemeindefinanzreform: Landesmittel müssen stärker nach Bedürftigkeit verteilt werden – insbesondere für strukturschwache Kommunen.
Beiträge für Straßenausbau abschaffen: Diese Kosten müssen vom Land übernommen werden. Das würde die Menschen direkt entlasten, insbesondere in kleinen Kommunen. Darüber hinaus werden hohe Bürokratiekosten zur Erhebung eingespart.
Konnexitätsprinzip durchsetzen: Wer Aufgaben auf Kommunen abwälzt, muss auch die Mittel mitliefern. „Wer bestellt, bezahlt!“
Landesprogramm für kommunale Altschulden: Mit der Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen hat die Landesregierung ihr Ziel verfehlt. Die Reform ist deutlich gescheitert und hat Potenzial dazu, dass die kommunalen Liquiditätskredite wieder die alten Stände erreichen. Selbst der Landesrechnungshof kommt zu diesem Fazit. Wir wollen hingegen einen wirklichen Schuldenschnitt, der die Kommunen weiterbringt.
Politische und juristische Unterstützung: Kommunen, die für mehr Finanzmittel klagen, müssen politisch und juristisch unterstützt werden.
Keine Kürzungen: Bei Bildung, Pflege, Klimaschutz und Sozialem – auch in Haushaltskrisen.
Privatisierungen verhindern: Öffentliche Aufgaben gehören in öffentliche Hand.
Sparkassen vor Fusion und Kommerzialisierung schützen: Sie sind Gemeingut und sollen es auch bleiben.
Girokonto für alle: Banken müssen flächendeckend gebührenfreie Konten für Menschen mit geringem Einkommen oder Transferleistungen anbieten.
Bürgerhaushalte einführen: Menschen vor Ort entscheiden über Teile des Haushalts selbst mit – mindestens über ein Prozent des Landeshaushalts.
Transparenzgesetz ausweiten: Fördergelder ab 5.000 Euro müssen veröffentlicht werden – samt Empfänger*in, Zweck und Bedingungen.
Keine Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP): Sie sind teuer, intransparent und demokratisch nicht kontrollierbar.
Erhalt öffentlicher Infrastruktur in öffentlicher Hand: Öffentliche Infrastruktur darf nicht privatisiert und in ihrer Existenz gefährdet werden.
Landeseigene Grundstücke gemeinwohlorientiert nutzen: Vergabe in Erbpacht, mit Sozialbindung und Vorrang für Kommunen, Genossenschaften oder gemeinwohlorientierte Träger.
Klare demokratische Regeln für Landesgesellschaften und Sondervermögen: Demokratische Regeln gewähren Kontrolle und sichern Transparenz.
Keine Umgehung des Landtags: Parlamentarische Kontrolle muss für alle Haushaltsmittel gelten, ob im Kernhaushalt oder außerhalb.
Fördermittel-Beratungszentrum auf Landesebene: Schwerpunkt sollen kleine und mittleren Kommunen, gemeinnützige Träger und soziale Initiativen sein.
Sozial-ökologische Prioritätensetzung: Was dem Klima hilft und soziale Gerechtigkeit stärkt, bekommt Vorrang.
Herausnahme des Finanzierungsvorbehalts: Aus dem Landesteilhabegesetz und allen weiteren Gesetzen und Regelungen, die inklusive Maßnahmen betreffen.
Hilfe zur Teilhabe: Übernahme aller bisher von den Kommunen getragenen Kosten der „Hilfe zur Teilhabe“ (SGB IX) durch den Landeshaushalt.
Auskömmliche Ausstattung von Beratungsangeboten und Hilfesystemen: Eine selbstbestimmte Teilhabe in allen Lebensbereichen – Wohnen, Arbeiten, Freizeit – muss ermöglicht werden.
Erhöhung des Kulturetats des Landes in Bezug auf den Gesamthaushalt: Kunst und Kultur gibt es nicht zum Nulltarif. Das Land muss die kommunalen Kultureinrichtungen verlässlich institutionell fördern und so dafür sorgen, dass den Menschen kulturelle Teilhabe zugänglich ist.
Verankerung von Kulturpflege und -förderung: Für die Kulturförderung in Verantwortung der Kommunen müssen besondere Regelungen geschaffen werden. Deswegen muss sie Pflichtaufgabe mit festgesetzten Standards werden, die sich an den Bedarfen der jeweiligen Stadt, Gemeinde oder dem Kreis orientieren.
Kultur fördern: Es bedarf einer gesetzlichen Verpflichtung des Landes, die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Aufgaben im kulturellen Bereich im Sinne der Landesverfassung zu unterstützen. Kultur braucht gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen.
Förderung von Freier Software: Freie Software ist essentiell für die digitale Selbstbestimmung der Bürger*innen und Verwaltung und sollte daher finanziell gefördert werden. Außerdem fordern wir die Umstellung von Behörden auf Freie Software.
Landesvergesellschaftungsgesetz: Damit Artikel 15 des Grundgesetzes endlich angewendet werden kann, braucht es eine gesetzliche Grundlage. Deshalb erarbeiten wir ein Landesvergesellschaftungsgesetz. Dieses soll das Recht schaffen, Wohnkonzerne in Gemeineigentum zu überführen und Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit geben, ihren Betrieb in eine Genossenschaft umzuwandeln.




