Finanzen

aus unserem Landtagswahlprogramm 2026

In einer Zeit, in der Schulen verfallen, Busverbindungen ausgedünnt werden, Krankenhäuser schließen und überall Personal fehlt, hören wir von Politik und Wirtschaftseliten immer dasselbe: Es ist kein Geld da.“ Doch das stimmt nicht. Deutschland ist so reich wie nie zuvor – aber der Reichtum ist extrem ungleich verteilt. Während eine kleine Minderheit über Milliardenvermögen verfügt, kämpfen viele Menschen mit steigenden Mieten, höheren Preisen und stagnierenden Löhnen.

Gleichzeitig wird öffentlicher Reichtum abgebaut: Die Infrastruktur veraltet, soziale Einrichtungen werden kaputtgespart, Kommunen schnallen den Gürtel enger. Das ist keine Notwendigkeit – das ist politische Entscheidung. Die Schuldenbremse wirkt wie eine Abrissbirne für solidarische Politik. Steuervergünstigungen für Reiche, Erbschaften ohne angemessene Besteuerung und die politische Bevorzugung großer Konzerne zerstören die Grundlagen des Gemeinwohls.

Reiche und große Konzerne profitieren von Steuerprivilegien und Schlupflöchern. Die Folge: Immer weniger bezahlen immer mehr – aber nicht die, die es sich leisten können. Die Steuergerechtigkeit ist aus dem Gleichgewicht geraten. Während Steuererleichterungen für Reiche uns Milliarden kosten, fehlt das Geld für Maßnahmen gegen Armut und soziale Ungleichheit.

Der Staatshaushalt wird häufig ohne echte Beteiligung beschlossen – gleichzeitig bleiben viele Ausgaben intransparent. Immer mehr öffentliche Aufgaben werden privatisiert oder ausgegliedert– das gefährdet Versorgungssicherheit, Qualität und demokratische Kontrolle. Wichtige Ressourcen wie Grundstücke, Gebäude oder technische Infrastruktur werden zunehmend an private Investor*innen verkauft. Immer mehr Mittel werden in Sondervermögen ausgelagert oder über Landesgesellschaften verwaltet – oft ohne ausreichende parlamentarische Kontrolle. Zudem zwingt die Schuldenbremse die Länder und Kommunen zu Kürzungen - selbst bei dringenden Zukunftsaufgaben. Investitionen in Kitas, Krankenhäuser, Klimaschutz oder Digitalisierung scheitern oft nicht am Willen, sondern an den haushaltsrechtlichen Fesseln. Viele Kommunen sind überschuldet, unterfinanziert und dadurch handlungsunfähig. Fördermittel werden von kleinen Kommunen oder Initiativen nicht abgerufen – zu kompliziert, zu bürokratisch, zu wenig Beratung und die Eigenbeteiligung stellt sie wieder vor Herausforderungen. Die Schere zwischen wohlhabenden und abgehängten Regionen geht weiter auseinander.

Wir treten an, das zu ändern. Wir stehen für eine gerechte Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums, für eine solidarische Steuerpolitik und für ein Land, in dem öffentliche Versorgung Vorrang vor privaten Profiten hat. Wir wollen in eine Gesellschaft investieren, die niemanden zurücklässt. Deshalb führt Die Linke den Kampf gegen jede Art von Kürzungen und organisiert und unterstützt lokale Bündnisse und Proteste: Alles für alle, statt Luxus für wenige. Dafür treten wir an!

„Das Geld ist da, nur nicht für uns.“ 
Haustürgespräch in Lahnstein

Deshalb fordert Die Linke:

  • Reichtumsbericht auf Landesebene: Eine Dokumentation, die festhält, wie ungleich das Vermögen verteilt ist – als Grundlage für politische Debatten und Entscheidungen.

  • Jagdsteuer beibehalten: Wer sich Jagd leisten kann, kann auch einen Beitrag zum Gemeinwesen leisten.

  • Steuerprivilegien streichen: Keine Steuerprivilegien für Großgrundbesitzer*innen, Immobilienkonzerne und Holdings.

  • Gewerbesteuerpflicht ausweiten: Große Kanzleien, Praxen, Vermögensverwalter*innen und Finanzkonzerne müssen wie andere Unternehmen zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen.

  • Finanzämter personell besser ausstatten: Vor allem zur Betriebsprüfung bei Großunternehmen und zur Sonderprüfung hoher Einkommen und Vermögen.

  • Mehr Steuerfahndung statt Bürgergeld-Kontrollen: Die größten Ausfälle entstehen nicht bei den Ärmsten, sondern bei den Reichsten.

  • Schuldenbremse aus der Verfassung streichen: Die Schuldenbremse verhindert Zukunft, nicht Schulden.

  • Landesgesellschaften und Sonderfonds: Bis zur Streichung der Schuldenbremse dienen Landesgesellschaften und Sonderfonds als rechtlich saubere Auswege zur Finanzierung von Investitionen.

  • Öffentliche Versorgung zuerst – auch verfassungsrechtlich: Öffentliche Investitionen in Bildung, Wohnen, Gesundheit und Klimaschutz dürfen nicht unter Haushaltsvorbehalt gestellt werden.

  • Langfristige Investitionsquote: Mindestens 10 %des Landeshaushalts sollen dauerhaft für soziale und ökologische Zukunftsaufgaben reserviert werden.

  • Fördermittel nur gegen Gemeinwohlbindung: Wer Tariftreue verletzt, Klimaziele unterläuft oder Beschäftigte ausbeutet, darf keine Steuergelder erhalten.

  • Landesbeteiligungen auf das Gemeinwohl ausrichten: Orientierung am Gemeinwohl statt an Renditen.

  • Gemeindefinanzreform: Landesmittel müssen stärker nach Bedürftigkeit verteilt werden – insbesondere für strukturschwache Kommunen.

  • Beiträge für Straßenausbau abschaffen: Diese Kosten müssen vom Land übernommen werden. Das würde die Menschen direkt entlasten, insbesondere in kleinen Kommunen. Darüber hinaus werden hohe Bürokratiekosten zur Erhebung eingespart.

  • Konnexitätsprinzip durchsetzen: Wer Aufgaben auf Kommunen abwälzt, muss auch die Mittel mitliefern. „Wer bestellt, bezahlt!“

  • Landesprogramm für kommunale Altschulden: Mit der Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen hat die Landesregierung ihr Ziel verfehlt. Die Reform ist deutlich gescheitert und hat Potenzial dazu, dass die kommunalen Liquiditätskredite wieder die alten Stände erreichen. Selbst der Landesrechnungshof kommt zu diesem Fazit. Wir wollen hingegen einen wirklichen Schuldenschnitt, der die Kommunen weiterbringt.

  • Politische und juristische Unterstützung: Kommunen, die für mehr Finanzmittel klagen, müssen politisch und juristisch unterstützt werden. 

  • Keine Kürzungen: Bei Bildung, Pflege, Klimaschutz und Sozialem – auch in Haushaltskrisen.

  • Privatisierungen verhindern: Öffentliche Aufgaben gehören in öffentliche Hand.

  • Sparkassen vor Fusion und Kommerzialisierung schützen: Sie sind Gemeingut und sollen es auch bleiben.

  • Girokonto für alle: Banken müssen flächendeckend gebührenfreie Konten für Menschen mit geringem Einkommen oder Transferleistungen anbieten.

  • Bürgerhaushalte einführen: Menschen vor Ort entscheiden über Teile des Haushalts selbst mit – mindestens über ein Prozent des Landeshaushalts.

  • Transparenzgesetz ausweiten: Fördergelder ab 5.000 Euro müssen veröffentlicht werden – samt Empfänger*in, Zweck und Bedingungen.

  • Keine Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP): Sie sind teuer, intransparent und demokratisch nicht kontrollierbar.

  • Erhalt öffentlicher Infrastruktur in öffentlicher Hand: Öffentliche Infrastruktur darf nicht privatisiert und in ihrer Existenz gefährdet werden.

  • Landeseigene Grundstücke gemeinwohlorientiert nutzen: Vergabe in Erbpacht, mit Sozialbindung und Vorrang für Kommunen, Genossenschaften oder gemeinwohlorientierte Träger.

  • Klare demokratische Regeln für Landesgesellschaften und Sondervermögen: Demokratische Regeln gewähren Kontrolle und sichern Transparenz.

  • Keine Umgehung des Landtags: Parlamentarische Kontrolle muss für alle Haushaltsmittel gelten, ob im Kernhaushalt oder außerhalb.

  • Fördermittel-Beratungszentrum auf Landesebene: Schwerpunkt sollen kleine und mittleren Kommunen, gemeinnützige Träger und soziale Initiativen sein.

  • Sozial-ökologische Prioritätensetzung: Was dem Klima hilft und soziale Gerechtigkeit stärkt, bekommt Vorrang.

  • Herausnahme des Finanzierungsvorbehalts: Aus dem Landesteilhabegesetz und allen weiteren Gesetzen und Regelungen, die inklusive Maßnahmen betreffen.

  • Hilfe zur Teilhabe: Übernahme aller bisher von den Kommunen getragenen Kosten der „Hilfe zur Teilhabe“ (SGB IX) durch den Landeshaushalt. 

  • Auskömmliche Ausstattung von Beratungsangeboten und Hilfesystemen:  Eine selbstbestimmte Teilhabe in allen Lebensbereichen – Wohnen, Arbeiten, Freizeit – muss ermöglicht werden. 

  • Erhöhung des Kulturetats des Landes in Bezug auf den Gesamthaushalt: Kunst und Kultur gibt es nicht zum Nulltarif. Das Land muss die kommunalen Kultureinrichtungen verlässlich institutionell fördern und so dafür sorgen, dass den Menschen kulturelle Teilhabe zugänglich ist.

  • Verankerung von Kulturpflege und -förderung: Für die Kulturförderung in Verantwortung der Kommunen müssen besondere Regelungen geschaffen werden. Deswegen muss sie Pflichtaufgabe mit festgesetzten Standards werden, die sich an den Bedarfen der jeweiligen Stadt, Gemeinde oder dem Kreis orientieren.

  • Kultur fördern: Es bedarf einer gesetzlichen Verpflichtung des Landes, die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Aufgaben im kulturellen Bereich im Sinne der Landesverfassung zu unterstützen. Kultur braucht gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen.

  • Förderung von Freier Software: Freie Software ist essentiell für die digitale Selbstbestimmung der Bürger*innen und Verwaltung und sollte daher finanziell gefördert werden. Außerdem fordern wir die Umstellung von Behörden auf Freie Software.

  • Landesvergesellschaftungsgesetz: Damit Artikel 15 des Grundgesetzes endlich angewendet werden kann, braucht es eine gesetzliche Grundlage. Deshalb erarbeiten wir ein Landesvergesellschaftungsgesetz. Dieses soll das Recht schaffen, Wohnkonzerne in Gemeineigentum zu überführen und Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit geben, ihren Betrieb in eine Genossenschaft umzuwandeln.