Fragen und Antworten

Unsere Antworten auf die Wahlprüfsteine zur Landtagswahl

Zur Landtagswahlen gibt es immer viele Fragen von Organisationen und Bündnissen.
Hier findet ihr die Beantwortung der Wahlprüfsteine, die wir auf Landesebene erhalten und beantwortet haben.

Für ein zukunftsfestes Bildungs- und Ausbildungssystem

Gute Bildung prägt die Lebens- und Berufsperspektiven der Menschen. Dazu braucht es ein modernes und zukunftsfestes Bildungssystem von der Kindertagesstätte bis zur Weiterbildung, das Chancengleichheit garantiert, leistungsfähig ist und allen Menschen Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht.

Die duale Ausbildung ist ein Fundament unseres wirtschaftlich erfolgreichen Rheinland-Pfalz. Sie ist ein Erfolgsmodell und hat in ganz Europa Vorbildfunktion. Allerdings ist die Zahl der Jugendlichen ohne Schul- und Berufsabschluss auch in Rheinland-Pfalz mit ca. 85.000 erschreckend hoch. Zu wenige Bewerber*innen beginnen eine duale Ausbildung, zu viele landen in Warteschleifen und müssen sich mit oftmals schlechten Alternativen zufrieden geben. Zu wenige Unternehmen in Rheinland-Pfalz bilden aus. Durch die Corona-Krise verschlechtert sich die Lage auf dem Ausbildungsmarkt.

Wie wollen Sie das Bildungs- und Ausbildungssystem zukunftsfest machen?

Antwort:
DIE LINKE möchte gute Bildung von der Kita bis zur Universität und Berufsausbildung. Aus unserer Sicht sind weite Teile des Bildungssystems jedoch finanziell und personell schlecht ausgestattet. Um eine gute Betreuung in den Kitas zu ermöglichen, brauchen wir dringend mehr Erzieher:innen. Dadurch können die Gruppengrößen reduziert werden. Wichtig sind uns dabei gute Arbeitsbedingungen. Zudem muss das Land mehr Geld in den Ausbau der Kitas investieren, um genügend Räume sowie die erforderliche Infrastruktur (z. B. Küchen, Außengelände) verfügbar zu machen.

Auch an den Schulen wurde zu lange gespart. Gebäude sind teils marode und die Ausstattung für digitales Lernen ist vielfach nicht vorhanden. Wir wollen Geld in die Sanierung und den Ausbau der Schulen investieren. Alle Schulen und alle Schüler:innen müssen mit zeitgemäßen Arbeits- und Unterrichtsmitteln ausgestattet werden. Gerade vor dem Hintergrund der Pandemie zeigt sich, dass die Klassen kleiner werden müssen. Dazu brauchen wir mehr Lehrkräfte. Außerdem wollen wir alle Bildungseinrichtungen mit Lüftungssystemen ausstatten.

An den Universitäten wollen wir eine Abkehr von Exzellenz-Initiativen. Dadurch werden die Mittel auf einzelne Standorte konzentriert, während andere Unis und Hochschulen abgehängt werden. Wir wollen die Situation des akademischen Mittelbaus verbessern. Es kann nicht sein, dass sich Akademiker:innen von einer befristeten Stelle zur nächsten durchschlagen müssen. So können keine langfristigen Perspektiven geschaffen werden und der wissenschaftliche Nachwuchs sucht sich andere Arbeit. Die Mitsprache von Studierenden muss verbessert werden.

Wir wollen einen Anspruch auf eine dreijährige berufliche Ausbildung schaffen. Betriebe, die nicht selbst ausbilden, sollen an den Kosten durch eine Ausbildungsplatzumlage beteiligt werden. Für Azubis fordern wir eine vollständige Freistellung an allen Berufsschultagen und eine höhere Mindestausbildungsvergütung.


Für eine vorwärtsgewandte Wirtschaftspolitik und aktive Gestaltung des Strukturwandels

In Rheinland-Pfalz arbeiten viele Menschen in der Fahrzeugindustrie, im Maschinen-und Fahrzeugbau sowie in der Chemie-, Kunststoff und Pharmaindustrie. Dies sind allesamt Bereiche, die von der Digitalisierung der Arbeitswelt und dem Ausstieg aus den kohlenstoffbasierten Wertschöpfungsprozessen und Produkten stark betroffen sind und in denen es weitreichende Transformationsprozesse gibt und geben wird. Die aktive Gestaltung der Transformation muss Leitprinzip aller wirtschaftsnahen Förderprogramme des Landes sein. Auch regionale Strukturpolitik muss sich vor diesem Hintergrund neu orientieren.

Was sind die Ideen Ihrer Partei, für die Wirtschaftspolitik von morgen?

Antwort:
DIE LINKE will Soloselbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen im Unterbietungswettbewerb mit internationalen Großunternehmen stärken. Dadurch wollen wir die regionale Wertschöpfung erhalten und Arbeitsplätze sichern. Das Land muss die Krisenhilfen des Bundes insbesondere für die kleinen Unternehmen ergänzen. Dabei wollen wir Steuergelder nur gegen Mitsprache und öffentliches Eigentum vergeben. Wir wollen eine Belegschaftsbeteiligung, die die Mitbestimmung der Arbeitnehmer:innen garantiert. Beschäftigte müssen in den Betrieben mitentscheiden können. Darum setzen wir uns für die verbindliche Einführung von Betriebsräten in allen Unternehmen ein, in denen die Beschäftigten das wünschen. Mit diesen Maßnahmen wollen wir die Wirtschaft demokratisieren.

Den öffentlichen Beschäftigungssektor (ÖBS) wollen wir ausweiten. Statt 1-Euro-Jobs wollen wir ein Aktionsprogramm auflegen und 10.000 Stellen im öffentlichen Sektor schaffen. Durch den ÖBS sollen gesellschaftliche Tätigkeiten wie beispielsweise in der Freiwilligen Feuerwehr, in der Jugendarbeit, in interkulturellen Projekten, in Kunst und Kultur, in Sportvereinen oder in Ökologieprojekten, die gegenwärtig liegen bleiben oder ehrenamtlich erledigt werden, durch sozialversicherungspflichtige Stellen abgedeckt werden. Zur Ausgestaltung der Arbeitsplätze im ÖBS werden die Betroffenen aktiv mit einbezogen. Um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Zukunft zu schaffen, Arbeitsplätze zu sichern und die Lebensqualität zu verbessern, fordern wir ein Infrastrukturprogramm für Rheinland-Pfalz. Eine lebenswerte Zukunft für alle Menschen in unserem Land erfordert mehr öffentliche Investitionen. Unser Zukunftsinvestitionsprogramm umfasst die Bereiche Bildung und Wissenschaft, Wohnen, Verkehr und Umwelt, Industrie und Tourismus sowie die kommunale Daseinsvorsorge. Hier wollen wir jedes Jahr zusätzlich 4 Mrd. Euro über einen Zeitraum von 5 Jahren investieren.


Für bezahlbares Wohnen

Immer mehr Menschen können sich ausreichenden Wohnraum nicht mehr leisten. Land und Kommunen sind gefordert selbst am Wohnungsmarkt tätig zu werden. Öffentlicher Baugrund darf nicht länger nach Höchstpreisen und ohne Auflagen an private Investoren verkauft werden. Wohnungspolitik muss Teil der Daseinsvorsorge werden.

Was sind Ihre Ideen, um Wohnen bezahlbar zu machen?

Antwort:
Wir wollen zum einen mehr sozial geförderten Wohnraum schaffen. Dazu muss endlich mehr Geld in den Neubau von Sozialwohnungen gesteckt werden. Die Landesregierung ist weit hinter den gesteckten Zielen zurückgeblieben. Die Kommunen müssen angehalten werden, die Quote für Sozialwohnungen zu erhöhen. Es muss auch verhindert werden, dass Wohnungen aus der Mietpreisbindung fallen. Darum wollen wir das Prinzip „Einmal Sozialwohnung – immer Sozialwohnung“ einführen und das Ablaufdatum der Bindung abschaffen.

Zum anderen wollen wir einen Mietendeckel nach Berliner Vorbild einführen. Gerade in den größeren Städten und Ballungsgebieten steigen die Mieten rasant. Mancherorts reichen auch mittlere Einkommen nicht mehr aus, um sich eine Wohnung leisten zu können. Darum wollen wir Mietobergrenzen einführen und Modernisierungsumlagen begrenzen. Überhöhte Mieten werden durch den Mietendeckel abgesenkt und Mieterhöhungen auf einen Inflationsausgleich begrenzt werden.

Leerstand und Spekulation mit Wohnungen wollen wir konsequent bekämpfen. Ein weiteres Problem ist die Zweckentfremdung von Wohnraum, etwa dann, wenn Wohnungen zunehmend als Ferienwohnungen vermietet werden. Wir wollen diese Zweckentfremdung stoppen. Es gibt dazu bereits ein Landesgesetz, auf dessen Umsetzung wir pochen werden.

Wir wollen Studierendenwohnheime in öffentlicher Hand bauen. Dazu müssen die Studierendenwerke entsprechende Landesmittel erhalten. Auch für Senior:innen muss die Wohnsituation verbessert werden. Wir wollen die Gründung von Senior:innen-WGs und generationenübergreifenden WGs fördern. Solche Modelle ermöglichen Menschen ein selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter.


Für eine gute und wohnortnahe Gesundheitsversorgung

Auch die gesundheitliche Versorgung ist aus unserer Sicht eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Sie weist in einigen Teilen von Rheinland-Pfalz jedoch erhebliche Mängel auf. Es muss deshalb flächendeckend eine ärztliche Versorgung sichergestellt werden und der öffentliche Gesundheitsdienst ist besser auszustatten.

Welche Ideen haben Sie für eine gute und wohnortnahe Gesundheitsversorgung?

Antwort:
Gesundheitspolitik ist eine vielschichtige Aufgabe: So obliegt die Krankenhausfinanzierung den Ländern. Im Ländervergleich liegt Rheinland-Pfalz nur auf Platz 12. Landesweit sollen Kliniken schließen, die Geburtshilfe ist schon heute vielerorts nicht mehr vorhanden. Gleichzeitig fallen die Löhne in den Gesundheitsberufen. Um gute Qualität im Gesundheitswesen und den Pflegeberufen zu bewahren, braucht es gute Löhne für qualifiziertes Personal: Einmalzahlungen oder der Applaus vom Balkon sind weder nachhaltig noch ausreichend. Das Gesundheitssystem muss solidarisch finanziert werden. Eine Bürgerversicherung, in die jede*r einzahlt – von Arbeiter*innen bis zu Beamt*innen, den Selbständigen bis zu den Abgeordneten – halten wir für sozial gerecht. Pflege muss für alle zugänglich und sozial gerecht finanziert sein. Deshalb setzen wir uns für die Stärkung der umlagefinanzierten Sozialversicherung ein. DIE LINKE spricht sich außerdem gegen die Einführung der Kapitaldeckung in der Pflege aus. Der Bedarf an professioneller Pflege ist immens. Die vorhandenen Bemessungsinstrumente reichen nicht aus.

Wir wollen auch kleine Krankenhäuser erhalten. Unter anderem wollen wir erreichen, dass bestimmte Stationen wie z. B. die Geburtshilfe in allen Krankenhäusern vorhanden sind. Die Privatisierung und damit verbunden die Gewinnorientierung des Gesundheitssystems halten wir für ein fundamentales Problem der Gesundheitsversorgung. Gesundheit ist keine Ware und muss darum als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge finanziert werden. Die Finanzierung über Fallpauschalen wollen wir abschaffen. Privatisierungen im Gesundheitswesen lehnen wir strikt ab.

In der Fläche wollen wir die integrierte Versorgung mit multiprofessionellen Gesundheitszentren weiterentwickeln. Kommunale Gesundheitsdienste müssen ausgebaut werden.


Für eine Mobilitätswende und einen starken ÖPNV/SPNV

Statt reiner Verkehrskonzepte braucht Rheinland-Pfalz ein differenziertes Mobilitätskonzept. Dazu gehört eine Verkehrswegeplanung, die alle Verkehrsmittel gleichberechtigt berücksichtigt und auch dem Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse in Stadt und Land verpflichtet ist. Für den DGB steht der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) im Zentrum der Mobilitätswende. Der umweltfreundlichste Verkehrsträger ist und bleibt die Schiene. Deshalb muss Güterverkehr von der Straße auf die Schiene verlagert werden.

Wie stellen Sie sich eine moderne Verkehrspolitik vor?

Antwort:
Gute Verkehrspolitik muss verschiedene Probleme lösen: Mobilität der Menschen, Umweltbelastung durch Lärm und Abgase, Platzprobleme insbesondere in den Städten, um nur einige zu nennen. Die Lösung muss in einer weitgehenden Abkehr vom motorisierten Individualverkehr bestehen. Wir wollen stattdessen den Ticketlosen umlagefinanzierten ÖPNV. Das heißt, dass über eine Haushaltsumlage ein Verkehrsangebot mit Bus und Bahn finanziert wird, das alle ohne Fahrtpreise nutzen können. Ein solches System muss gut getaktet und in der Fläche stark vernetzt sein. Gerade die ländlichen Räume sind oft schlecht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Hier sehen wir großen Handlungsbedarf. Stillgelegte Bahnstrecken müssen reaktiviert und mehr Buslinien geschaffen werden. Zudem muss mehr in eine gute Fahrradinfrastruktur investiert werden. Kostspielige und ineffiziente Mammutprojekte wie den Hochmoselübergang lehnen wir ab. Stattdessen muss der Güterverkehr stärker auf die Schiene verlagert werden. Das Verkehrsaufkommen muss reduziert werden, anstatt immer neue Straßenbauprojekte in Angriff zu nehmen. Wir wollen auch den Ausbau der Fahrradinfrastruktur fördern und innovative Verkehrsprojekte vorantreiben.

Weniger Autos würden zu weniger CO2-Ausstoß und einer höheren Luft- und Lebensqualität in den Städten beitragen. Raum für Parkplätze könnte eingespart werden.


Für die Stärkung der Demokratie und des gesellschaftlichen Zusammenhalts

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften treten für eine solidarische, sozial gerechte und weltoffene Gesellschaft ein. Demokratie, Freiheit, Frieden, Vielfalt und Solidarität sind die höchsten Güter dieser Gesellschaft. Trotz großer Bemühungen erfahren manche Personengruppen strukturelle Nachteile, die es aufzulösen gilt. Aus diesem Grund formuliert der DGB konkrete Forderungen, um die Lebenssituation von Frauen, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderung, LSBTI und Geflüchteten zu verbessern und Partizipation zu gewährleisten.

Wie sehen Ihre Pläne zur Stärkung der Demokratie und des gesellschaftlichen Zusammenhalts aus?

Antwort:
Wir wollen Projektmittel zur Demokratieförderung, für antirassistische und antifaschistische Projekte aufstocken. Entsprechende Initiativen müssen verlässlich gefördert werden. Es kann nicht sein, dass sinnvollen und erfolgreichen Projekten nach langjähriger Arbeit der Geldhahn abgedreht wird. Vereine und Verbände brauchen eine verlässliche Regelförderung, die ihnen eigene Gestaltungsspielräume eröffnet. Die reine Finanzierung über projektgebundene Zuwendungen reicht dazu nicht aus. Darüber hinaus wollen wir einen Rettungsschirm für die vielen Vereine schaffen, die durch die Pandemie Verluste bei den Spenden und Einnahmen erlitten haben. Es darf nicht dazu kommen, dass der Pandemie ein großes Vereinssterben folgt.

Wir wollen jedes bürgerschaftliche Engagement stärken, das zu einem friedlichen und demokratischen Zusammenleben beiträgt. Dazu wollen wir eine landesweite Ehrenamtskarte einführen, die die kostenlose Nutzung aller öffentlichen Einrichtungen der Bildung, Kultur, Freizeit und des Verkehrs ermöglicht. Der Flickenteppich aus kommunal und regional völlig unterschiedlichen Ehrenamtskarten muss beendet werden.

Wir wollen den Schutz vor Diskriminierung verbessern. Dazu brauchen wir ein Landesantidiskriminierungsgesetz, das bessere Möglichkeiten schafft, sich gegen Diskriminierung durch öffentliche Stellen zu wehren. Es muss ein Verbandsklagerecht und eine Beweislasterleichterung für Betroffene enthalten. Zudem sollen durch das Gesetz Beratungsstrukturen geschaffen werden. Außerdem wollen wir eine unabhängige Ermittlungsstelle schaffen, die in Fällen von Polizeigewalt aktiv wird. Die bisherige Stelle der Landesbeauftragten für die Polizei hat nicht den Auftrag und die Möglichkeit, eigenständige Ermittlungen durchzuführen.

Was tun Sie gegen Armut in Rheinland-Pfalz, und welche Personengruppen stehen im Fokus?

Menschen mit geringem Einkommen können nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Das trifft überdurchschnittlich oft Alleinerziehende, Erwerbslose, chronisch kranke Menschen sowie deren Kinder und auch Rentner:innen. Wie kann auf landespolitischer Ebene geholfen werden? Bei welcher Personengruppe würden Sie den Schwerpunkt setzen und warum?

Antwort:
DIE LINKE setzt sich für einen landesweiten Vergabemindestlohn von 14€ ein. Wir kämpfen für flächendeckende, allgemeinverbindliche Tarifverträge. Wir wollen, dass der gesellschaftliche Reichtum gerechter verteilt wird.
Wir wollen die soziale Infrastruktur ausbauen und kostenlos ausgestalten, um Allen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Öffentlicher Nahverkehr, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Bibliotheken und vieles mehr müssen flächendeckend auch im ländlichen Raum vorhanden sein. Sie müssen barrierefrei erreichbar sein und Kindern und Jugendlichen kostenlos zur Verfügung stehen.

Allerdings ist auch die Altersarmut ein schnell wachsendes Problem. Vielen Senior*innen ist unter den aktuellen Rentenbedingungen kein würdevolles Leben möglich. Durch ein bundesweites Bestreben nach einer Mindestrente von 1.050 Euro im Monat und durch Initiativen zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von älteren Menschen, können ihre Belange mehr Gehör erhalten.


Wie erhalten oder fördern Sie bezahlbaren Wohnraum in Rheinland-Pfalz?

Bezahlbarer Wohnraum ist nicht nur, aber vor allem ein großes Thema in den Großstädten und Ballungszentren. Die Mieten steigen, Wohneigentum wird nahezu unerschwinglich und es gibt zu wenige Sozialwohnungen. Inwiefern kann und muss die Landespolitik gegensteuern, und welche konkreten Maßnahmen wollen Sie umsetzen?

Antwort:
DIE LINKE kämpft für einen gesetzlichen Mietendeckel. Die Landesregierung schaut seit Jahren bei der Mietpreisentwicklung tatenlos zu. Wohnungsmieten steigen vor allem in den Ballungsräumen ins Unbezahlbare. Zur Landtagswahl 2016 hat die Landesregierung den Bau von 20.000 günstigen Wohnungen versprochen. Tatsächlich wurden nur sind wenige tausend gebaut.
Wir wollen genossenschaftlich und öffentlich finanzierten Wohnungsbau über kommunale Wohnungsbaugesellschaften fördern. Sinnvollerweise gehören solche Wohnungsbaugesellschaften auf die Stadt-, Verbandsgemeinde- und Kreisebene, denn kommunale Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften sind dem Gemeinwohl verpflichtet, private Wohnungsunternehmen den Renditeerwartungen der Eigentümer. Nur mit der LINKEN wird es gedeckelte Mieten und bezahlbaren Wohnraum geben.


Wie kann die pflegerische Versorgung verbessert werden, insbesondere auf dem Land?

Im Bereich Pflege wird viel auf Bundesebene entschieden, aber auch die Landespolitik hat Gestaltungsmöglichkeiten. Wie kann man die Versorgungsstruktur insbesondere auf dem Land ausbauen? Wie können pflegende Angehörige besser entlastet werden?

Antwort:
DIE LINKE steht für ein solidarisch finanziertes Gesundheitssystem. Pflege muss für Alle zugänglich und sozial gerecht finanziert sein. Deshalb setzen wir uns für die Stärkung der umlagefinanzierten Sozialversicherung ein. Außerdem lehnen wir die Einführung der Kapitaldeckung in der Pflege ab.
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Gesundheit keine Ware ist: denn auf dem Land wird die Versorgung mit medizinischen Dienstleistungen deswegen immer spärlicher. Fachärzt*innen waren schon immer Mangelware, Hausärzt*innen wachsen nicht nach. Die Landesregierung muss deshalb endlich die Anschubfinanzierung für kommunale Gesundheitszentren liefern.
Wir sind gegen Krankenhausschließungen und wollen Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft, öffentlich finanziert und demokratisch kontrolliert.
Allerdings müssen auch pflegende Angehörige besser unterstützt werden, mit einem erhöhten Zuschuss des Landes zum Pflegegeld.


Wo sehen Sie den größten Handlungsbedarf bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung?

Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dennoch muss Politik den Rahmen schaffen, in dem gleichberechtigte Teilhabe erst möglich wird – insbesondere in den Bereichen „Barrierefreiheit" und „Berufstätigkeit". Welche weiteren Schritte müssen unternommen werden?

Antwort:
DIE LINKE kämpft dafür, dass das Recht der Menschen mit Behinderungen auf gleiche gesellschaftliche Teilhabe konsequent durchgesetzt wird. Zwar ist im Sinne der Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und in der Behördenkommunikation schon sehr viel durch das neue Landesinklusionsgesetz erreicht, allerdings braucht es gesetzliche Verpflichtungen auch von privaten Unternehmen für Barrierefreiheit und Teilhabe zu sorgen sowie ein umfassendes Landeprogramm zum Abbau von bestehenden baulichen und kommunikativen Barrieren.
Wir brauchen eine gesamtgesellschaftliche Strategie zur Inklusion in allen Lebensbereichen. Dazu gehört auch das bundesweite Recht auf einkommens- und vermögensunabhängige persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen.


Was sind die wichtigsten Erfolge Ihrer sozialpolitischen Tätigkeit der vergangenen fünf Jahre?

Antwort:
DIE LINKE kämpft dafür, dass alle Menschen in Rheinland-Pfalz ein Leben in Würde führen können. Ob kostenloser ÖPNV, Mietendeckel, gesellschaftliche Teilhabe, Kampf gegen Armut, Abzug aller Atombomben, eine Schule für Alle oder ein lebenswertes Leben auf dem Land – für diese Ziele setzen wir uns ein und möchten dies in Zukunft im Landtag noch stärker tun.

Bildung


Setzen Sie sich ein für….
Verpflichtende Module zum Verständnis von LSBTIQ in Lehrkraftausbildung und -fortbildung?

Ja.Es ist für uns unverständlich, dass dies noch kein Standard ist bei der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften. Leider scheint, trotz der Fortschritte in den letzten Jahren, es immer noch Defizite beim Verständnis dessen zu geben. Mit dieser Maßnahme kann man diese Defizite beseitigen.
Infomaterialien zu queerer Sensibilisierung der Schüler*innen und Lehrkräfte in den Bildungseinrichtungen von RLP?
Ja. Alleine die Tatsache, dass „schwul“ immer noch als Schimpfwort gilt, ist ein Indikator dafür, dass Punkt 1 und 2 Hand in Hand miteinander gehen müssen. Zudem ist es unabdinglich, dass Bücher und generelles Lehrmaterial angepasst wird – es kann nicht sein, dass z.B. noch immer lediglich vom traditionellen Familienbild ausgegangen wird.
Überarbeitung der Vorgaben des Sexualkundeunterrichts, die die sexuelle Selbstbestimmung stärker betont?
Ja. Die derzeitigen Lehrpläne sind nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Die Freiheit, selbst über die sexuelle Bestimmung zu entscheiden, muss auch Teil des Unterrichts werden und darf dort nicht weggeschwiegen werden. Zudem sollte das Thema auf eine andere Ebene gehoben werden, indem man den Unterricht nicht in die „es dreht sich nur ums Babies machen“-Ecke drängt, sondern komplett unbelastet betrachtet.
Professor+innen für LSBTIQ Forschung an einer Hochschule in RLP?
Ja. Die Forschung auf dem Gebiet wird zum Verständnis der Menschen beitragen. Hierfür sind sowohl Lehrstuhl als auch Gelder bereitzustellen
die Fortführung der historischen Forschung zur Geschichte von Lesben, Schwulen, Trans* Personen Inter Personen Nicht Binärer Personen?
Ja. In den letzten Jahrhunderten wurden diesen Menschen viel Unrecht angetan. Dies gilt es aufzuklären und aufzuarbeiten. Etliche Debatten zeigen immer wieder, dass das Thema von „Außenstehenden“ unterschätzt wird – bewusst und auch unbewusst. Den Bürger*innen in Rheinland-Pfalz muss aufgezeigt werden, was alles unternommen wurde, um queere Menschen zu unterdrücken (vieles ist natürlich noch immer der Fall).
 

Recht und Ordnung


Setzen Sie sich ein für…
ein Landesgleichstellungsgesetz /Landesantidiskriminierungsgesetz mit Ansprechpersonen in den Einrichtungen Beweislasterleichterung und Prozesstandsbeihilfe bei NGOs?

Ja. Wir möchten hier aktiv werden, der Punkt wurde deshalb in unser Wahlprogramm aufgenommen. Vorbildfunktion hat hier das Landesantidiskrimierungsgesetz in Berlin.
eine Reform des Abstammungsrechts, die Stiefkindadoption bei lesbischen Müttern erübrigt.
Ja, denn unser Abstammungsrecht ist überholt. Die Stiefkindoption muss abgeschafft werden.
die Möglichkeit für nichtverheiratete Mütter und Samenspender, eine „Elternschaftvereinbarung vor Zeugung rechtsverbindlich zu erklären zu können?
Ja. Damit soll sichergestellt werden, wer rechtliche Eltern werden und Elternverantwortung übernehmen.
Eine Ergänzung des Art 3 Absatz 3 GG um das Merkmal sexuellen und geschlechtlichen Identität?
Ja, denn das Merkmal sexueller und geschlechtlicher Identität ist schützenswert und muss im GG verankert werden.
eine Reform des Personenstandsgesetztes?
Ja. Das derzeitige Personenstandgesetz ist nicht auf der Höhe der Zeit. Ziel muss es sein, jeden Geschlechtseintrag zu streichen. Ebenfalls darf es keine freiwillige Option geben.
Der Geschlechtseintrag fördert die Einteilung von Menschen in Klassen.
eine Reform des Transsexuellengesetztes?
Ja, auch hier arbeitet unsere Fraktion im Bundestag bereits länger daran, ein menschenwürdiges Transsexuellengesetz zu schaffen.
einen Landesfond zur Entschädigung für die Opfer der Verfolgung aufgrund Ihrer sexuelle und geschlechtlicher Identität?
Ja hier besteht Handlungsbedarf. Es darf allerdings nicht bei Geld bleiben. Dazu gehören eine Entschuldigung und der Willen der Politik andere sexuelle und geschlechtlichen Identitäten anzuerkennen und respektieren.
Vereinfachter Zugang zur Meldestatistik der Polizei: Straftaten aufgrund homophober/tansphober Gesinnung. Bekanntmachung innerhalb der Polizei?
Ja ist dringend nötig. Nur so erkennt man das Ausmaß das im Jahre 2021 immer noch an homophober/transphober Straftaten tagtäglich geschieht. Dazu gehört allerdings auch das man die Menschen die homophobe/transphobe Gewalt erleiden in die Lage versetzt werden auf die Polizei zu gehen und solche Straftaten anzuzeigen. Hier müssen Hürden abgebaut werden, geschulte Kräfte bei der Polizei sein.
Konsequente Erfassung, Benennung und Veröffentlichung von Straftaten und Statistiken zu Straftaten, die sich gegen LSBTIQ richten.
Ja. Das Ausmaß an Straftaten muss öffentlich bekannt gemacht werden. Die Menschen müssen in die Lage versetzt werden den Mut aufzubringen Straftaten anzuzeigen. Es muss geschultes Personal bei der Polizei geben.
Verpflichtende Module zum Verständnis von LSBTIQ in der Jurist*innenaus und -fortbildung?
Ja.Es ist für uns, genauso wie in anderen Bereichen, unverständlich, dass dies noch kein Standard ist bei der Aus- und Fortbildung. Leider scheint, trotz der Fortschritte in den letzten Jahren, es immer noch Defizite beim Verständnis dessen zu geben. Mit dieser Maßnahme kann man diese Defizite beseitigen oder zumindest verringern.
Eine Sensibilisierung der Polizei und Justiz für Gewalterfahrungen von LSBTIQ
Nicht nur Sensibilisierung, sondern ausgebildete Kräfte müssen bereit stehen für Menschen mit Gewalterfahrungen. Zudem muss es eine neutrale Meldestelle bzw eben ein LADG geben, um Lücken im AGG zu schließen und o.g. Probleme zu verringern.
Ausweitung der Ansprechstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweise bei der Polizei, nicht nur in Mainz?
Ja eine Ansprechstelle/Ansprechmöglichkeit muss in jeden PP in RLP vorhanden sein.
eine moderen Landesverfassung, die vom naturrechtlichen Sittengesetz abrückt?
Ja. Zeiten ändern sich Gesellschaften auch. Hier muss unsere Landesverfassung in der Realität ankommen.


Arbeitswelt


Setzen Sie sich ein für…
ein diskrimierungsfreies Arbeitsfeld (Ansprechpersonen nach AGG, Artikel 13) und eine Akzeptanzkampagne innerbetrieblich und nach außen zum Beispiel mit IHK und HWK ?

Ja, denn dies ist leider immer noch nötig und absolut kein Standard. Da ein diskriminierungsfreies Arbeitsfeld noch in weiter Ferne ist, sind die Anliegen zu unterstützen.
die Verbreitung und Zertifierung von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen nach der Charta der Vielfalt?
Ja, allerdings nur in einer „Übergangsphase“. Ziel muss es sein, dass alle sexuelle und geschlechtliche Identitäten Teil unserer Gesellschaft sind. Somit wäre ein entsprechendes Zertifikat überflüssig.


Sport


Setzen Sie sich ein für….
eine Akzeptanzkampagne des Landesportbundes unter dem Motte Alle Gehören dazu die alle
„Merkmale“ des AGG einschließt?
Ja, allerdings nur in einer „Übergangsphase“. Ziel muss es sein, dass alle sexuelle und geschlechtliche Identitäten Teil unserer Gesellschaft sind. Somit wäre ein entsprechendes Zertifikat überflüssig.

Den Abbau diskriminierender Regelungen im Sport wie beispielsweise der Hormonnachweispflicht im Amateursport?
Der IAAF festgelegt, dass Teilnehmerinnen in der Frauenkategorie einen Testosteronwert unter 5 Nanomol pro Liter haben müssen. Nur durch die Einnahme von senkenden Mitteln, könnten so intersexuelle Menschen starten. Dies ist unmenschlich und kann so nicht unterstützt werden.
verpflichtende Module zum Verständnis von LSBTIQ für Trainer*innenausbildung sämtlicher Sportarten?
Ja, denn gesellschaftliche Realitäten müssen auch im Sport ankommen. Wir haben immer noch im Profisport das Phänomen, dass sich Spitzensportler nicht outen - auch aus „Angst“ vor der Reaktion der Trainer*innen (siehe Vorfall in der Frauennationalmannschaft).


Gesundheit


Setzen Sie sich ein für….
verpflichtende Module zum Verständnis von LSBTIQ in aus und Weiterbildung von medizinischen und pflegerischen Fachpersonal?

Ja, auch hier muss für das Verständnis und Bedürfnisse von LSBTIQ Menschen erweitert werden.
eine Aufhebung des Blutspendeverbots für homo- und bisexuelle Männer?
Wir halten die derzeitigen Ausschlusskriterien und -zeiträume für unbegründet und diskriminierend ggü. homo- und bisexuellen Männern sowie Trans*Personen. Wir treten daher für eine Überarbeitung der Richtlinien ein.
eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen für geschlechtsangleichende Maßnahmen nach 2022 (Entfall von ICD 10 das bisher die Kostenregelungen verpflichtend geklärt hat)?
Ja, wir stehen für die Kostenübernahme, sobald der Mensch sich für eine entsprechende Maßnahme entschieden hat.
ein Verbot medizinisch unnötiger geschlechtszuweisender Behandlung bei intersexuellen Kindern?
Ja. Ein Verbot ist dringend geboten. Es darf niemand über das Geschlecht entscheiden außer die Person selbst.


Medien


Setzen Sie sich ein für…
LSBTIQ Beauftragte in öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkstationen (inkl. Digitaler Angebote, Projektbeispiel FUNK)?

Ja, auch hier muss sich eine neue gesellschaftliche Realität wiederspiegeln.
Verpflichtende Module zum Thema: Darstellung von LSBTIQ in der Ausbildung von Personen in der Medienlandschaft (Beispiel Kollektiv Neue Deutsche Medienmacher/ Bund queerer Journalist*innen)?
Ja, denn auch hier muss Sensibilität geweckt werden, mit dem Ziel solche Module irgendwann einstellen zu können.
 

Gesellschaft


Setzen Sie sich ein für…
Projekte zur Akzeptanz von LSTBIQ der Landeszentrale für politische Bildung?

Ja. Die Projekte sind wichtig und richtig und müssen so lange gefördert und unterstützt werden, bis sie so viel Erfolg haben, dass sie überflüssig sind.
 

Kommunen


kommunale Beauftragte für LSBTIQ in den Oberzentren von Rheinland-Pfalz wo sie fehlen (Kaiserslautern Koblenz…)?
Ja, wir setzen uns für Beauftragte für LSBTIQ ein. Wir begrenzen diese Forderung jedoch nicht auf Oberzentren, denn dies kann nur ein Anfang sein. Ziel muss es sein, dass zumindest in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt ein/e kommunale/r Beauftragte* für LSBTIQ zu finden ist.

Unterstützung der queeren Community.


Setzen Sie sich ein für…
den Ausbau und Aufbau von queeren Zentren in den Oberzentren von RLP?

Ja, zumindest in den Oberzentren muss eine Anlaufstelle/Beratungsstelle verfügbar sein.
eine Stärkung des Landesnetzwerkes QueerNet Rheinland-Pfalz durch Teilprofessionalisierung (Beispiel Hessen)?
Ja, denn die queere Community braucht eine starke Stimme. Hierfür ist eine Professionalisierung unumgänglich. Mit Personal, Anlaufmöglichkeit (Büroräume) und allem was dazu gehört.
eine Fortschreibung des Landesaktionsplanes „RLP unterm Regenbogen“
Ja. Der Aktionsplan muss solange fortgeschrieben werden wie es nötig ist. Ziel eines Landesaktionsplanes muss es sein, dass dieser überflüssig wird.
eine Fortführung der „Landesbeauftragten für gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Geschlechtsindentitäten“?
Ja, denn es muss eine/n Ansprechpartner*in für die Belange der Menschen geben. Ziel muss es aber sein, soviel Aufklärung und Umdenken zu erreichen, dass der/die Beauftragte irgendwann überflüssig ist.
eine Teilprofessionalisierung des Bildungsprojektes Schlau
Ja, dies ist sehr dringend nötig. Hier wird hervorragende Aufklärungsarbeit geleistet. Diese muss allerdings so finanziert sein, dass nicht der Verdacht aufkommt, dass hier je nach Landesregierung mehr oder weniger für das Thema gemacht wird. Zudem darf nicht alle Verantwortung lediglich auf die Schultern von Ehrenamtlern gelastet werden.
eine Akzeptanzkampagne für LSBTIQ?
Ja, mit dem Ziel eine solche Kampagne überflüssig zu machen.
eine Fortführung der finanziellen Unterstützung von Projekten, die queer Bildungsarbeit für Multplikator*innen im Bereich Familie, Jugend, Alter, Migration und Arbeitswelt leisten?
Ja, jede Bildungsarbeit ist finanziell zu unterstützen. Bildung ist der Schlüsselgegen Diskriminierung, Fremdenhass und soziale Ungleichheit

Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete (insbesondere Afghanistan und Syrien)

  1. Welche Position vertritt Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode zu der jetzigen Abschiebepraxis nach Afghanistan?
  2.  Welche Position vertritt Ihre Partei zu Abschiebungen nach Syrien?

Antwort auf 1. und 2.:
DIE LINKE fordert einen Abschiebestopp, insbesondere nach Afghanistan und Syrien. In beiden Ländern herrschen nach wie vor Terror und Krieg. Abschiebungen dorthin darf es nicht geben. Darüber hinaus lehnen wir Abschiebungen generell ab.


Abschiebungen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF’s)

  1. Wie steht Ihre Partei zu Abschiebungen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen?#

Antwort:
Zusätzlich zur Unmenschlichkeit von Abschiebungen kommt erschwerend hinzu, dass Minderjährige besonderen Schutz brauchen. Wir sehen in Abschiebungen Minderjähriger eine Verletzung des Kindeswohls und der Kinderrechte. Darum müssen sie kategorisch ausgeschlossen werden.

2. Wo sieht Ihre Partei die Möglichkeit, hinsichtlich des Kindeswohls den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu verletzen?

Antwort:
Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF) müssen altersgerecht untergebracht und betreut werden. Sie müssen Zugang zu Bildung und Ausbildung erhalten. Sie dürfen keinesfalls abgeschoben werden.

3. Welche Möglichkeiten sieht Ihre Partei, die Achtung des Kindeswohls vor die Durchsetzung der Ausreisepflicht zu setzen?

Antwort:
Eine Möglichkeit wäre, dass die Landesregierung einen Abschiebestopp verhängt. Zudem müsste eine Bundesratsinitiative gestartet werden, um bundesweit Abschiebungen von Minderjährigen zu verbieten.


„Freiwillige“ Rückkehr

  1. Wie steht Ihre Partei zu dem Instrument der „freiwilligen“ Ausreise?

Antwort:
Wir lehnen es ab, Menschen dazu bewegen zu wollen, in unsichere Länder zu reisen. Aus unserer Sicht handelt es sich dabei um ein nur vermeintlich humaneres Vorgehen. Es werden Fehlanreize zur Ausreise in Krisen-, Kriegs- und Bürgerkriegsgebiete oder von Armut besonders betroffene Regionen gesetzt. Solche Fehlanreize müssen abgeschafft werden.

2. Welche Institutionen sind aus der Sicht Ihrer Partei geeignet, um die Beratung zur freiwilligen Rückkehr durchzuführen?

Antwort:
Wir halten die Beratung durch zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich kritisch mit den Lebensbedingungen vor Ort befassen am ehesten für sinnvoll. Eine Beratung darf nicht mit dem Ziel geführt werden, eine „freiwillige“ Ausreise zu erwirken. Vielmehr müssten Perspektiven für ein Leben in Deutschland geschaffen werden.


Abschiebehaft

  1. Wie plant Ihre Partei mit den in Rheinland-Pfalz bestehenden Abschiebehaftplätzen zu verfahren?

Antwort:
Wir wollen das Abschiebegefängnis in Ingelheim schließen.

2. Plant Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode, ein Abschiebungshaftvollzugsgesetz zu initiieren? Wenn ja, welche Schwerpunkte wären Ihrer Partei bei einem solchen Gesetzentwurf wichtig?

Antwort:
Nein.


Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfAs)

Welche Pläne hat Ihre Partei für die Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfAs) in Rheinland-Pfalz

  1. in Bezug auf Zugang zu Schul- bzw. Bildungsmöglichkeiten, insbesondere hinsichtlich der Schulpflicht der Kinder?
  2. in Bezug auf eine medizinische Versorgung, die mehr als nur Akut- und Schmerzbehandlung ist?

Antwort auf 1. und 2.:
Wir wollen Geflüchtete dezentral unterbringen. Bildungs- und Betreuungsangebote wie auch medizinische Versorgung in den AfAs halten wir für völlig unzureichend. Für Kinder sind die Lebensbedingungen in den Aufnahmeeinrichtungen katastrophal. Integration ist zum Scheitern verurteilt. Stattdessen sollten Kinder reguläre Kitas und Schulen besuchen und dabei eine angemessene Unterstützung, etwa beim Spracherwerb erhalten.

Geflüchtete müssen Zugang zum Gesundheitssystem erhalten. Die schlechte medizinische Situation in den AfAs wurde nicht erst durch die Corona-Ausbrüche in Trier und Hermeskeil offengelegt. Aber gerade die Pandemie zeigt, dass diese Einrichtungen ein Gesundheitsrisiko für die Bewohner:innen sind.


Psychosoziale Betreuung

  1. Welche Maßnahmen plant Ihre Partei, um ein strukturiertes Gewaltschutzkonzept in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfAs) zu etablieren?

Antwort:
Auch hinsichtlich des Gewaltschutzes sehen wir die dezentrale Unterbringung als das sinnvollste Konzept. „Anlaufstellen“ in den AfAs zeigen praktisch keine Präsenz, die Unterbringung hunderter Menschen auf engstem Raum ohne Privatsphäre und die monatelange Perspektivlosigkeit ohne Arbeitsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung begünstigen Ausbrüche von Gewalt, aber auch von Depressionen und anderen Erkrankungen.

Geflüchtete brauchen Perspektiven, menschenwürdige Unterbringung und eine Begleitung, die bei der Integration unterstützt. So können gewaltbegünstigende Faktoren abgeschafft werden.

Solange es AfAs gibt, muss genügend Personal dort eingesetzt werden, dass fachlich qualifiziert und sensibilisiert ist, um Gewalt und Gewaltstrukturen, insbesondere gegen Frauen, Minderjährige und Minderheiten zu erkennen und zu unterbinden. Dazu müssen die Betroffenen verlässliche Ansprechpartner:innen erhalten.

2. Wie will Ihre Partei der Pflicht nachkommen, die besondere Schutzbedürftigkeit der Asylantragsteller*innen festzustellen?

Antwort:
Wir wollen eine bessere Betreuung von Geflüchteten erreichen. Dazu brauchen wir mehr Personal. Wir möchten dieses Personal auch dahingehend qualifizieren, dass eine Früherkennung von Traumata und psychischen Belastungen und Erkrankungen möglich ist. Zudem müssen verlässliche und niedrigschwellig erreichbare Anlaufstellen geschaffen oder ausgebaut werden, an die sich besonders Schutzbedürftige wenden können. Bestehende Einrichtungen, z. B. Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Mädchen und Frauen oder Organisationen der LGBTQ-Community müssen besser gefördert werden, da sie häufig schon wichtige Arbeit leisten. Auch die Vernetzung zwischen diesen Akteuren muss gestärkt werden, um eine schnelle Erkennung und Unterstützung von besonders Schutzbedürftigen zu stärken.

3. Sollte mithilfe eines Screeningverfahrens die Identifizierung besonderer Schutzbedürftigkeit gelingen: Welche Maßnahmen wird Ihre Partei zur bedürfnisorientierten Versorgung (psychosozial, medizinisch, Unterbringungssituation …) der als besonders schutzbedürftigen Antragsteller*innen ergreifen?

Antwort:
Zum einen müssen mehr sozial geförderte Wohnungen entstehen, sodass eine schnelle, dezentrale Unterbringung möglich ist. Gerade für Minderheiten,


Ermessensspielräume des Landes

Welche der möglichen Handlungsspielräume wäre Ihre Partei bereit zu nutzen?

Antwort:
Aus unserer Sicht sind alle Handlungsspielräume zu nutzen, um eine angemessene Unterbringung von Geflüchteten zu erreichen. Insbesondere §49 (2) muss, gerade unter Corona-Bedingungen, ausgeschöpft werden. Der Gesundheitsschutz darf nicht der Abschreckung geopfert werden.


Unterbringung in den Kommunen

  1. Welche Maßnahmen plant Ihre Partei, die Unterbringungssituation und den Zugang zu Wohnungen und privaten Mietverhältnissen aller Geflüchteten zu verbessern?

Antwort:
Wir wollen den sozialgeförderten Wohnungsbau ankurbeln. Gegenwärtig fallen mehr Wohnungen aus der Mietpreisbindung, als neue entstehen. Wir wollen darum Sozialwohnungen in öffentlicher Hand neu bauen und instand halten. Zudem wollen wir einen Mietendeckel einführen. Die rasant steigenden Mieten machen das Wohnen für viele Menschen in den Städten und Ballungszentren unmöglich. Das betrifft auch Geflüchtete in hohem Maße.

2. Mit welchen Maßnahmen kann einer Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt entgegengewirkt werden?

Antwort:
Wir wollen ein Landesantidiskriminierungsgesetz einführen. Damit sollen auch Ombudsstellen geschaffen werden, die bei Diskriminierungen eingeschaltet werden können. Diese sollen auch bei Wohnungen in öffentlicher Hand zuständig sein. Wir wollen auch den Diskriminierungsschutz gegenüber privaten Vermietern stärken, ähnlich wie dies am Arbeitsmarkt geschieht. So könnte eine Gleichbehandlung gesetzlich verankert und ein Klageweg bei Verstößen eröffnet werden. Eine deutliche Erhöhung der Mittel für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie der Länder halten wir ebenfalls für dringend notwendig. Zudem spricht sich DIE LINKE auf Bundesebene für eine Weiterentwicklung des AGG aus und fordert hier insbesondere ein Verbandsklagerecht, das als Ergänzung zur individuellen Klagemöglichkeit eingeführt werden soll.


Mindeststandards

  1. Inwiefern ist Ihre Partei bereit, Mindeststandards für die Unterbringung von Flüchtlingen mit den Kommunen zu vereinbaren und die entstehenden Kosten zu übernehmen?

Antwort:
Das Land muss eine angemessene Unterbringung von Geflüchteten zur Pflichtaufgabe der Kommunen machen und entsprechend finanzieren. Es darf nicht dazu kommen, dass Menschen, die in überschuldeten Kommunen untergebracht werden, schlechte Unterkünfte erhalten.

2. Welche Mindeststandards wären aus der Sicht Ihrer Partei unbedingt erforderlich?

Antwort:
Unbedingt erforderlich ist eine angemessene Größe, etwa für Familien und Einzelpersonen. Der bauliche Zustand muss gut sein. Es darf keinen Befall mit Schimmel oder Ungeziefer geben. Sanitäre Einrichtungen und Küche müssen in der Wohnung vorhanden und nutzbar sein. Ärztliche Versorgung, Kita, Schule und die Nahversorgung sowie Behörden müssen zu Fuß oder regelmäßig mit dem ÖPNV erreichbar sein. Notwendig ist auch eine Ausstattung mit Telefon und Internet, da insbesondere das Internet oft die einzige Möglichkeit ist, Kontakte mit Angehörigen zu halten.


Nutzungsgebühren

  1. Welche Möglichkeiten sieht Ihre Partei, eine einheitliche Regelung auf Landesebene zu vereinbaren?

Antwort:
Die Nutzungsgebühren müssen sich an den ortsüblichen Mieten für Sozialwohnungen orientieren. Dabei müssen die Kommunen verpflichtet werden, die genaue Zusammensetzung der Gebühren offenzulegen. In der Vergangenheit haben Kommunen die Gebühren analog zu den steigenden Zahlungen des Bundes gesteigert. Diese Praxis muss beendet werden. Darum braucht es klare und transparente Gebührenkataloge, die öffentlich einsehbar sind und vom Landesrechnungshof auf ihre Stichhaltigkeit geprüft werden.


Ausbildungsduldung/Beschäftigungsduldung

  1. Wie wird Ihre Partei die aufenthaltsrechtlichen Spielräume nutzen, um Geduldeten eine Bleibeperspektive zu eröffnen? Und zwar:
  1. in Bezug auf die Ausbildungsduldung?
  2. in Bezug auf die Beschäftigungsduldung?

Antwort:
Solange das Aufenthaltsrecht nicht humaner gestaltet wird, werden wir alle Spielräume nutzen, die sich finden lassen. Dabei kämpfen wir entschieden für Verbesserungen wie z. B. die Wiederherstellung des Grundrechts auf Asyl.

Konkret würde etwa ein Abschiebestopp die Maßnahmen zur Ausreise aussetzen, aufgrund derer eine Duldung verweigert werden kann.

Allerdings möchten wir auch festhalten, dass Duldungen aus unserer Sicht keinen sicheren Aufenthaltstitel darstellen und mit massiven Beschränkungen von Rechten, z. B. der Mobilität, einhergehen. Die Beschäftigungsduldung wird nach aktueller Rechtslage mit dem 31.12.2023 ablaufen. Auch die rechtlichen Regularien sind so gestrickt, dass ohnehin nur wenige Menschen eine Beschäftigungsduldung erhalten werden. Darum ist uns die Schaffung von längerfristigen Bleibeperspektiven und sicheren Aufenthaltstiteln wie der Anerkennung als Asylsuchende besonders wichtig.

2. Welche Möglichkeiten sieht Ihre Partei, dass das Recht auf Familie besser geschützt wird, wenn in einer Familie einer der Elternteile eine Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsduldung erhält?

Antwort:
Eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung muss für die gesamte Familie, zumindest für Lebenspartner und Kinder und Eltern gelten. Familien dürfen nicht auseinandergerissen werden.


Duldung für Personen mit ungeklärter Identität, die sogenannte „Duldung light“

  1. Wie steht Ihre Partei zu dieser neuen Form der Duldung, die sogar unterhalb der „normalen“ Duldung liegt und eine gravierende Verschlechterung bedeutet?

Antwort:
Die sogenannte „Duldung light“ muss aus unserer Sicht abgeschafft werden. Dieser Status geht mit massiven rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Einschränkungen einher. So können Leistungskürzungen, Wohnsitzauflagen und Haft verhängt werden, wenn Fristen nicht eingehalten oder Termine verpasst oder nicht wahrgenommen werden. Eine solche Entrechtung ist nicht hinnehmbar. Wir fordern sichere Aufenthaltstitel.

2. Welche Möglichkeiten sieht Ihre Partei, die sozialen Härten dieser neuen Duldungsform abzufedern?

Antwort:
Die beste Möglichkeit wäre, diese Duldungsform wieder abzuschaffen. Bis es soweit ist, müssen wenigstens die Sanktionsmöglichkeiten aufgehoben werden. Sozialleistungen in Deutschland orientieren sich ohnehin an fiktiven Werten weit unterhalb dessen, was zum Leben nötig ist. Kürzungen, ob für deutsche, EU- oder Drittstaatsangehörige, bedeuten darum einen Abstieg ins völlige Elend. Darum müssen generell existenzsichernde Sozialleistungen her. Wohnsitzauflagen sind für viele Menschen kaum zu ertragen, da sie häufig eine Trennung von Angehörigen und Freunden bedeuten. Das ist inakzeptabel. Auch die Möglichkeit, Menschen durch Straf- und Haftandrohung zum Aufsuchen einer Botschaft zu zwingen, halten wir für unverantwortlich. Nicht wenige Geflüchtete haben gute Gründe, sich von Regierungsvertreter:innen ihrer Herkunftsländer fernzuhalten.


Bleiberechtsregelungen/Regularisierung langjährig Geduldeter

  1. Welche Position vertritt ihre Partei bei Menschen, die mit einer sogenannten Langzeitduldung hier leben?

Antwort:
Wir lehnen Kettenduldungen ab und wollen diese durch unbefristete Aufenthaltserlaubnisse ersetzen. Nur so können die Menschen Zukunftsperspektiven entwickeln. Sanktionsmöglichkeiten, wie sie bei einer Duldung bestehen, müssen abgeschafft werden.

2. Wie setzt sich ihre Partei für diese Menschen ein, um auch ihnen bspw. den Zugang zu Bildung zu ermöglichen?

Antwort:
Unsere Forderung ist der freie Zugang zu Bildung und Erziehung für alle Menschen. Dies muss auch unabhängig von der Herkunft gewährleistet sein. Wir wollen, dass Kinder grundsätzlich in die Schule und die Kita gehen können. Dabei muss gewährleistet sein, dass diese Einrichtungen mit Fachkräften ausgestattet sind, die bei Spracherwerb und Integration unterstützen. Hierfür müssen Bund und Land Mittel zur Verfügung stellen. Dabei darf der Aufenthaltstitel keine Rolle spielen. Stattdessen müsste, sofern das System der Duldungen nicht grundsätzlich verändert werden kann, die Ausbildungsduldung für die Familie gelten, sobald ein Kind die Schule besucht.

3. Welche Möglichkeiten sieht Ihre Partei, um langjährigen Geduldeten eine Bleibeperspektive zu eröffnen und ihnen einen gesicherten Aufenthaltsstatus zu geben?

Antwort:
DIE LINKE tritt seit vielen Jahren dafür ein, Kettenduldungen zu beenden. Wir wollen, dass Duldungen in einen gesicherten Aufenthaltstitel übergehen.

4. Wird sich Ihre Partei bei den ABH’s (Ausländerbehörden) dafür einsetzen, dass die bestehenden Regelungen für nachhaltig integrierte Geduldete in deren Sinne umgesetzt werden? Wenn ja, welche Möglichkeiten sieht Ihre Partei dafür?

Antwort:
Ja. DIE LINKE hat in der Vergangenheit Menschen die von Abschiebungen bedroht waren unterstützt und begleitet. Wir unterstützen zivilgesellschaftliche Bündnisse gegen Abschiebungen, gehen auf die Straße und haken bei Behörden und Ämtern mit Anfragen nach. In den Parlamenten ergeben sich weitere Möglichkeiten, die Verwaltung zu kontrollieren und so auch das Handeln der Ausländerbehörden zu beeinflussen. Wir werden mit Anträgen und Anfragen dafür eintreten, die Regelungen im Sinne der Menschen auszulegen und sie zu verbessern. Zudem würde das von uns geforderte Landesantidiskriminierungsgesetz auch hier eine Handhabe schaffen, wenn Handlungsspielräume in benachteiligender Weise von den Ausländerbehörden ausgenutzt werden. Das Gesetz würde Klagemöglichkeiten stärken.


Geschwisternachzug

  1. Welche Position vertritt Ihre Partei zu dem Thema Geschwisternachzug?

Antwort:
Die Verweigerung des Geschwisternachzuges ist für die Familien eine unzumutbare Belastung. Wir sehen hier die Wahrung der Kinderrechte gefährdet. Darum muss der Geschwisternachzug erleichtert werden.


Empowerment von selbstorganisierten Strukturen

  1. Welche Rolle spielt Ihre Partei bei der Unterstützung von selbstorganisierten Strukturen und wie möchte sie diese empowern?
  2. Inwiefern geht Ihre Partei nach der Wahl auf die Bedürfnisse von selbstorganisierten Strukturen ein bzw. wie können diese Gehör finden?
  3. Wie könnte Ihre Partei die Öffnung von gesellschaftlichen und politischen Strukturen für mehr Mitbestimmung von geflüchteten Menschen fördern?

Antworten zu 1.-3.:
Wir wollen die Zivilgesellschaft generell stärken und dabei auch die Selbstorganisationen von Migrant:innen in den Blick nehmen. Zum einen wollen wir als Partei ein verlässlicher Bündnispartner sein, auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Wir arbeiten bereits mit vielen Akteuren zusammen. Zum andere wollen wir die Zivilgesellschaft durch längerfristige und verlässliche Fördermittel unterstützen. Bewährte Strukturen sollen dabei eine Regelförderung erhalten. Auch Einzelprojekte sollen durch Bundesprogramme wie „Demokratie leben!“, aber auch aus Landesmitteln gefördert werden. Dazu wollen wir die entsprechenden Fördermittel aufstocken. Eine Erweiterung der betreffenden Programme um Schwerpunkte auf Selbstorganisation von Geflüchteten ist sinnvoll und muss auf Seiten der beteiligten Ministerien und Ämter mit zusätzlichen Stellen unterstützt werden. Zudem müssen auf allen Ebenen niedrigschwellig erreichbare Anlaufstellen geschaffen werden, die z. B. bei Förderanträgen unterstützen, auf Programme und Unterstützungsangebote hinweisen und bei Sprachschwierigkeiten helfen können. Bei der Gestaltung und Besetzung dieser Stellen sollten die Selbstorganisationen nach Möglichkeit mit einbezogen werden, um Hürden frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden und eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu ermöglichen.

Wir wollen das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene für alle, die seit mindestens 6 Monaten in einer Kommune leben. Organisationen und Vereine sollen dabei unterstützt werden, Geflüchtete einzubinden. So wollen wir Mitbestimmung und Mitgestaltung stärken.


Unterstützung von Haupt- und Ehrenamt vor Ort

  1. Was gedenken Sie zu tun, um den ehrenamtlichen Helfer*innen den Rücken zu stärken?

Antwort:
Auch hier sehen wir die Notwendigkeit, Förderprogramme besser aufzustellen. Wir wollen die gesellschaftliche Anerkennung ehrenamtlicher Strukturen stärken. Die Aufwertung des bürgerschaftlichen Engagements durch eine entsprechende institutionelle Verankerung im politischen Raum ist uns dabei ein zentrales Anliegen. Dabei ist der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Engagement inzwischen mehrere Politikbereiche berührt und als Querschnittsaufgabe verstanden werden muss. Darum muss insbesondere die Anbindung im politischen Raum überdacht werden, zum Beispiel durch die Benennung eines Beauftragten der Landes- und auch der Bundesregierung für bürgerschaftliches Engagement. Auch müssen rechtliche Hürden für Organisationen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements abgebaut werden. Wir streben eine Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts an. Dadurch soll die Arbeit kleiner Vereine erleichtert werden und die politische Willensbildung durch zivilgesellschaftliche Organisationen den angemessenen Rechtsrahmen erhalten Die Rechtssicherheit für zivilgesellschaftliche Organisationen ist deutlich zu erhöhen, insbesondere im Steuerrecht.

2. Wo sehen Sie Möglichkeiten, die Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Ehrenamt zu unterstützen und auszubauen?

Antwort:
Das Hauptamt muss bei den Menschen präsent sein, um für Interessierte und Aktive ansprechbar zu sein. Hauptamtliche müssen in die Lage versetzt werden, schnell und unkompliziert über Förderprogramme zu beraten, bei Anträgen zu helfen, organisatorische Fragen zu klären und vieles mehr. Das setzt mehr Personal und mehr Fortbildungsmöglichkeiten voraus. Es müssen auch ganz grundlegende Strukturen geschaffen werden. So muss es Räume geben, in denen Ehrenamt seinen Platz findet und wo Haupt- und Ehrenamt zueinander kommen. Hier können etablierte Einrichtungen wie Mehrgenerationenhäuser oder Jugendzentren eingebunden werden. Allerdings müssen auch sie dazu entsprechende finanzielle Mittel erhalten.


Dauerhafte Förderung landesweiter Organisationen

  1. Wäre es denkbar, weiteren landesweiten Organisationen eine institutionelle Förderung zukommen zu lassen?
  2. Welche Möglichkeiten sehen Sie, den Zugang zu Fördermitteln für Initiativen und Begegnungsorte in der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit unkompliziert zu ermöglichen?

Antwort zu 1. und 2.:
Wir halten die bestehenden Programme für wichtig, aber sowohl in ihrer Ausstattung wie auch in ihrer Struktur für verbesserungswürdig. Es muss eine institutionelle Förderung geschaffen werden. In vielen Bereichen haben wir gesehen, dass über Jahre hinweg bewährte Träger und Projekte aus der Förderung fielen, weil Mittel gekürzt, Rahmenbedingungen verändert oder einfach neue Projekte gewollt wurden. Darum wollen wir die Möglichkeiten der Institutionellen Förderung ausbauen. Möglichkeiten sehen wir z. B. bei einer besseren Unterstützung des Landesjugendrings und seiner Mitgliedsorganisationen und der Vergabe von Regelförderungen durch Kommunen. Dabei muss das Land diese Maßnahmen zumindest anteilig finanzieren, um zu verhindern, dass sie den kommunalen Finanzen zum Opfer fallen.

1. Der Begriff der „Rasse“ im Zusammenhang mit menschlichen Gruppen hat keinerlei biologische Begründung, sondern ist Ausdruck und Ergebnis rassistischer Strukturen und Diskurse. In der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz findet sich der Begriff an zwei Stellen (Artikel 4 und Artikel 19)

  • Wird sich Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode dafür einsetzen, den Begriff der „Rasse“ aus der Landesverfassung zu streichen und welche alternative Formulierung schlagen Sie vor?

Antwort: DIE LINKE. lehnt den Begriff „Rasse“ ab. „Rasse“ hat in Bezug auf Menschen keine Aussagekraft, stellt aber ein Merkmal der Diskriminierung dar. Wir lehnen eine bloße Streichung des Begriffs jedoch ab. Dadurch bestünde die Gefahr, dass eine Schutzlücke entsteht, weil damit Rassismus rechtlich nicht mehr greifbar wäre. Wir wollen eine Verankerung des Verbots rassistischer Diskriminierung im Grundgesetz und in der Landesverfassung erreichen. Dabei bietet uns ein Antrag der Linksfraktion im Bundestag zur Änderung des Grundgesetzes eine Vorlage. Dort wurde die Streichung des Begriffs „Rasse“ und Einfügung des Begriffs „rassistisch“ sowie einer Schutz- und Förderklausel gegen rassistische Diskriminierungen in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes. Dadurch wäre der Begriff „Rasse“ entfernt und zugleich die Schutzwirkung gegen rassistische Diskriminierung gewährleistet.


2. Regelmäßige repräsentative Einstellungsbefragungen seit Anfang der 2000er Jahre zeigen auf, dass rassistische Stereotype und Vorurteile bis weit in die Mitte der Gesellschaft reichen. Eine besondere Dringlichkeit, dieser bedenklichen Entwicklung und den sie begünstigenden Strukturen entgegenzuwirken, besteht für die Länder im Bildungsbereich, wo rassistische Stereotype und Vorurteile entweder intergenerativ reproduziert oder kritisch hinterfragt und bearbeitet werde können sowie in Bereichen, in dem das staatliche Gewaltmonopol ausgeübt wird. Voraussetzung hierfür ist jeweils eine umfangreiche Problemanalyse.

  • Wird sich Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode dafür einsetzen, die rheinland-pfälzischen Schulcurricula und zur Anwendung kommenden Lernmaterialien unter Hinzuziehung externer Expertise kritisch auf Inhalte zu überprüfen, die rassistische Stereotype und Vorurteile unbeabsichtigt bestärken können und sich gegebenenfalls um Abhilfe bemühen?

Antwort: Aus unserer Sicht ist Rassismus ein gesamtgesellschaftliches Problem. Es wird nicht nur von organisierten Neonazis reproduziert, sondern begegnet uns in Schulen, Vereinen und dem alltäglichen Miteinander. Dieser Alltagsrassismus muss bekämpft werden. Wir wollen darum Beratungsangebote fördern und rassistische Strukturen aufdecken und bekämpfen. Dazu gehört auch eine kritische Überprüfung der Schulcurricula und Lernmaterialien.

  • Wird sich Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode für eine wissenschaftliche Analyse einsetzen, die rassistische Einstellungsmuster bei Polizist*innen untersucht und der Frage nachgeht, ob und inwiefern solche Einstellungsmuster gegebenenfalls polizeiliche Lageurteilungen und das polizeiliche Handeln (Stichwort „verdachtsunabhängige Kontrollen“) beeinflusst?

Antwort: In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Rassismus und rechte Einstellungen bei der Polizei keine Seltenheit sind. Das zeigt sich u.a. an Racial Profiling und an rechten Chatgruppen bei der Polizei. Eine Analyse rassistischer Strukturen und Einstellungsmuster in der Polizei ist darum dringend notwendig. Darüber hinaus wollen wir eine von der Polizei unabhängige Ermittlungsstelle schaffen, die in Fällen von Polizeigewalt aktiv wird. Die gegenwärtige Praxis, bei der die Polizei letztlich gegen die Polizei ermittelt, ist zur Aufklärung solcher Vorwürfe ungeeignet und schafft eher Hürden, überhaupt Anzeige zu erstatten. Eine solche Stelle ist auch notwendig, um Rassismusvorwürfen nachzugehen und diese aufzuklären. Zudem treten wir für ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz ein, wie es in Berlin bereits verabschiedet wurde. Damit soll unter anderem rassistische Diskriminierung in Polizei und Verwaltung bekämpft werden.


3. Die Auseinandersetzung mit und der Kampf gegen Rassismus ist eine gemeinsame Aufgabe von Staat und Zivilgesellschaft. Mit dem Landesaktionsplan gegen Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit hat die Landesregierung in der ausgehenden Legislaturperiode einen Maßnahmenplan vorgelegt, der das gemeinsame Agieren staatlicher und zivilgesellschaftlicher Strukturen vorsieht.

  • Wie beurteilt Ihre Partei den Landesaktionsplan gegen Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit? Hält sie den Landesaktionsplan mit Blick auf die nächste Legislaturperiode für einen geeigneten Rahmen des gemeinsamen Handelns von Staat und Zivilgesellschaft in Rheinland-Pfalz oder sieht sie Nachbesserungsbedarf? Wenn ja, an welchen Stellen und welche konkreten Verbesserungsvorschläge macht Ihre Partei?

Antwort: Grundsätzlich begrüßen wir den Aktionsplan. Aus unserer Sicht muss der Plan jedoch in verschiedenen Bereichen aktualisiert und erweitert werden. So muss geprüft werden, ob z. B. Altersdiskriminierung in den Plan aufgenommen werden muss. Auch neuere Entwicklungen wie das Erstarken von Verschwörungsmythen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie müssen wachsam beobachtet werden. Wir werden den Landesaktionsplan darum immer wieder auf seine Aktualität und seine Umsetzung hin kritisch befragen. Wir möchten dabei erreichen, dass die implementierten Beratungs- und Unterstützungsangebote möglichst gut ausgestattet und vernetzt sind.


Schutz vor Diskriminierung!

1. Der Abbau von Diskriminierungen ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag, der wirkungsvoll nur gemeinsam von Staat und Zivilgesellschaft erfüllt werden kann. In Rheinland-Pfalz gibt es diesbezüglich eine seit über 10 Jahren erprobte Zusammenarbeit zwischen der Landesantidiskriminierungsstelle im Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz (MFFJIV) und dem zivilgesellschaftlichen Netzwerk diskriminierungsfreies Rheinland-Pfalz. Zu diesem losen Netzwerk haben sich merkmalsübergreifend Interessensvertretungen von Personengruppen zusammengeschlossen, die diskriminierungsgefährdet sind. Das Netzwerk strebt eine strukturelle Weiterentwicklung und Verfestigung an, um als verfasste*r Akteur*in eigenständig und als Kooperationspartner*in staatlicher Einrichtungen Beiträge zur Anti-Diskriminierungsarbeit/Gleichbehandlungsarbeit in Rheinland-Pfalz leisten zu können.

  • Plant Ihre Partei, die Zusammenarbeit zwischen der Landesantidiskriminierungsstelle und dem Netzwerk diskriminierungsfreies Rheinland-Pfalz in der nächsten Legislaturperiode fortzusetzen und zu intensivieren? Ist sie dazu bereit, die angestrebte strukturelle Weiterentwicklung des Netzwerks z.B. durch die finanzielle Förderung der Einrichtung einer Geschäftsstelle zu unterstützen?

Antwort: DIE LINKE befürwortet eine Vernetzung von Akteur:innen auf allen Ebenen. Wir wollen Strukturen, die sich gegen Diskriminierung wenden, stärken und dabei unterstützen, ihre Arbeit zu professionalisieren.


2. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz des Bundes verbietet rassistische Diskriminierung und die Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Es schützt jedoch nicht in den Handlungsfeldern, die im föderalen System der Bundesrepublik in die Zuständigkeit der Länder fallen. Hierzu gehören insbesondere die Bereiche der öffentlichen Bildung (Schulen und Hochschulen) und des öffentlichen Handelns von Behörden und Einrichtungen des Landes. Ein von der Landesregierung beauftragtes und im Oktober 2017 veröffentlichtes Rechtsgutachten von Dr. Aleksander Tischbirek (HU Berlin) empfiehlt deshalb, verbleibende Lücken im Diskriminierungsschutz durch ein Landesantidiskriminierungsgesetz zu schließen, das als Querschnittsgesetz das gesamte Landeshandeln und sämtliche Diskriminierungs-kategorien gleichermaßen anspricht.

  • Wird sich Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode dafür einsetzen, ein umfassendes Landesantidiskriminierungsgesetz zu beschließen? Falls ja:
  • Soll in einem solchen Landesantidiskriminierungsgesetz eine Beweislasterleichterung für die Betroffenen und die Möglichkeit der Verbandsklage enthalten sein?

Antwort: DIE LINKE möchte ein Landesantidiskriminierungsgesetz nach Vorbild des Landes Berlin auf den Weg bringen. Die Beweislasterleichterung für Betroffenen ist ein wesentlicher Bestandteil eines solchen Gesetzes. Auch das Verbandsklagerecht ist aus unserer Sicht unerlässlich, damit Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, gestärkt werden können.

  • Welche Frist soll den Betroffenen eingeräumt werden, um eine erlittene Diskriminierung rechtlich geltend machen zu können?

Antwort: Wir wollen eine Jahresfrist einräumen.


3. Wirksamer Schutz vor Diskriminierung braucht erreichbare und niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote, die vor Ort Präventionsarbeit leisten, Diskriminierungen dokumentieren, Klärungsverfahren betreiben und die Betroffenen bei der Geltendmachung eventueller rechtlicher Ansprüche beraten und unterstützen.

  • Hält Ihre Partei den Ausbau und die Qualifizierung vorhandener Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für erforderlich und - falls ja - ist sie bereit, bei der Entwicklung und Umsetzung eines entsprechenden Konzepts mit dem Netzwerk diskriminierungsfreies Rheinland-Pfalz zusammenzuarbeiten?

Antwort: Wir wollen die bestehenden Angebote und Strukturen weiterentwickeln. Gerade die immer wieder neuen Formen, in denen sich Rassismus, Antisemitismus und andere Ideologien der Ungleichheit äußern, zeigen, dass eine kontinuierliche Weiterqualifikation und Vernetzung notwendig ist. Gerne arbeiten wir mit allen Akteur:innen im Bereich der Antidiskriminierung zusammen.


Gleichbehandlung der Religionen!

1. Das Grundgesetz schreibt fest, dass jede Religionsgesellschaft ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken der geltenden Gesetze ordnet und verwaltet. Insbesondere für das Zusammenwirken von Staat und Religionsgemeinschaften ist die Organisation der Gläubigen in Religionsgemeinschaften eine wesentliche Voraussetzung. Dies betrifft beispielsweise Fragen der ei-genverantwortlichen Seelsorge, der Erteilung von bekenntnisorientiertem Religionsunterricht oder der Ausbildung von Geistlichen durch die Religionsgemeinschaften.

In Rheinland-Pfalz strebt die Landesregierung eine vertragliche Regelung der Beziehungen mit muslimischen Religionsgemeinschaften an. Solche vertraglichen Beziehungen bestehen seit langem zwischen dem Land und christlichen bzw. jüdischen Religionsgemeinschaften.

Zu diesem Zweck hat die Landesregierung - mit einer Laufzeit von 18 Monaten - Zielvereinbarungen mit den Landesverbänden von DITIB, VIKZ, Schura und Ahmadiyya Muslim Jamaat geschlossen. Unter der Voraussetzung, dass über die Zielvereinbarungen bestehende Hindernisse für eine Zusammenarbeit mit dem Land beseitigt und insbesondere die Unabhängigkeit der Verbände von unzulässigem Einfluss Dritter gewährleistet ist, sollen im Anschluss Vertragsverhandlungen aufgenommen werden.

  • Ist Ihre Partei der Ansicht, dass eine vertragliche Regelung der Beziehungen zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und muslimischen Religionsgemeinschaften angestrebt werden sollte?
  • Wenn ja: Wird sie den eingeschlagenen Weg der Anbahnung von Vertragsverhandlungen über die Zielvereinbarungen fortsetzen oder dieses Ziel auf einem anderen Weg verfolgen? Was wären ggf. die Schritte auf diesem anderen Weg und mit welchen Verhandlungspartnern von muslimischer Seite will ihre Partei ihn in der nächsten Legislaturperiode gehen?
  • Wenn nein: Welche andere Form der Regelung strebt Ihre Partei an, um den grundlegenden Bedürfnissen von Muslim*innen in Rheinland-Pfalz u.a. nach Seelsorgeangeboten und bekenntnisorientiertem Religionsunterricht gerecht zu werden?

Antwort: DIE LINKE befürwortet die Gleichbehandlung von Religionsgemeinschaften im Rahmen der geltenden Gesetze. Aus unserer Sicht ist es jedoch notwendig, genau zu prüfen, wer Vertragspartner:in wird. So betrachten wir z. B. die DITIB sehr kritisch, da diese sehr enge Verbindungen zum tendenziell autokratischen türkischen Erdogan-Regierung unterhält. Vertragspartner:innen müssen demokratische und menschenrechtskonforme Grundsätze teilen, insbesondere wenn sie in Erziehung und Bildung einbezogen werden sollen.


Teilhabe von Menschen mit Flucht- oder Migrationsbiographie!

1. Entscheidungen kommunaler Parlamente haben in besonderem Maße unmittelbare Auswirkun-gen auf die Situation jedes einzelnen Einwohners und jeder einzelnen Einwohnerin - unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Das Recht, an der politischen Willensbildung und Entscheidungsfin-dung auf kommunaler Ebene gleichberechtigt mitwirken zu können, ist deshalb für das Gelingen von Integrationsprozessen und für die allgemeine Akzeptanz politischer Entscheidungen von gro-ßer Bedeutung. Derzeit haben etwa 270.000 Drittstaatsangehörige in Rheinland-Pfalz kein Recht, sich aktiv oder passiv an Wahlen auf kommunaler Ebene zu beteiligen. Sie sind damit nicht nur gegenüber deutschen Staatsangehörigen benachteiligt, sondern auch gegenüber den rund 230.000 ausländischen Unionsbürger*innen, denen das aktive und passive kommunale Wahlrecht zugestanden wird.

  • Wird Ihre Partei sich in der nächsten Legislaturperiode für das kommunale Wahlrecht von Drittstaatsangehörigen einsetzen und welche konkreten Schritte werden Sie gegebenenfalls einleiten (z.B. Bundesratsinitiative zur Änderung von Art. 28 GG, eigenes Landesgesetz nach dem Vorbild des Landes Schleswig-Holstein und Hamburgs 1989 mit voraussehbar anschließender abstrakter Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht)?

Antwort: DIE LINKE tritt seit langem für das kommunale Wahlrecht von Drittstaatsangehörigen ein. Dieses soll erhalten, wer seit mindestens 6 Monaten seinen Erstwohnsitz in der Kommune hat. Aus unserer Sicht ist dies eine wesentliche und dringend erforderliche Reform beim Wahlrecht, für die wir gerne alle erforderlichen Schritte gehen werden.


2. Die kommunalen Beiräte für Migration und Integration in Rheinland-Pfalz geben Migrant*innen und Flüchtlingen eine Stimme, bringen Menschen mit und ohne Migrationsbiographie zusammen und beraten Politik und Verwaltung, um Integrationsprozesse erfolgreich gestalten zu können. Als Botschafter*innen, Brückenbauer*innen und Berater*innen sichern und fördern sie das gleichberechtigte Zusammenleben der in einer Kommune wohnenden Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen und sind sie wichtige Stimmen in den Prozessen der Erarbeitung kommunaler Integrationskonzepte und der Ausgestaltung kommunaler Integrationsprozesse.

  • Wird Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode daran festhalten, dass die kommunalen Beiräte für Migration und Integration in Rheinland-Pfalz in Landkreisen mit mehr als 5.000 und in Städten und Gemeinden mit mehr als 1.000 ausländischen Einwohner*innen eingerichtet werden müssen und in Landkreisen und Kommunen mit weniger ausländischen Einwohner*innen eingerichtet werden können?

Antwort: DIE LINKE möchte die Repräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund stärken. Deswegen wäre es aus unserer Sicht durchaus denkbar, in allen Kommunen und Kreisen Beiräte für Migration und Integration zu schaffen, unabhängig von der Anzahl der Einwohner:innen mit Migrationsgeschichte.

  • Wird Ihre Partei daran festhalten, dass die Beiräte - sofern die Zahl der Kandidat*innen die Zahl der zu wählenden Mitglieder übersteigt - in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl bestimmt werden?

Antwort: Wir halten ein solches Wahlverfahren für sinnvoll.


3. Gleichberechtigte politische Beteiligungsrechte und der umfassende Zugang zu staatlicher Da-seinsvorsorge sind an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden. Die Möglichkeit, sie unter bestimmten Voraussetzungen unabhängig von der Abstammung erwerben zu können, ist deshalb für Menschen mit einer Flucht- oder Migrationsbiografie von zentraler Bedeutung. Sie liegt zugleich aber auch im gesamtgesellschaftlichen Interesse und im Interesse der Legitimität demokratischer Entscheidungen. Ob und in welcher Zahl Menschen mit einer Flucht- oder Migrationsbiographie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen (können), lässt auch Rückschlüsse darauf zu, mit welcher Offenheit ihnen die „Aufnahmegesellschaft“ begegnet.

Eine aktuelle Untersuchung des Institut für Sozialpädagogische Forschung, Mainz (ism) zum Einbürgerungsverhalten und zu Einbürgerungsverfahren in Rheinland-Pfalz erkennt in der für die überwiegende Mehrheit von Drittstaatangehörigen fortbestehenden Pflicht zur Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ein Haupthindernis der Einbürgerung. Sie empfiehlt zudem eine Ausweitung der Ressourcen kommunaler Einbürgerungsbehörden mit dem Ziel, Personen, die die Einbürgerungs-Voraussetzungen erfüllen, proaktiv anzusprechen und Maßnahmen zu entwickeln, die zur Erleichterung und Vereinfachung des Einbürgerungsprozesses beitragen.

  • Wird sich Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode auf Bundesebene für eine Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes zur generellen Hinnahme von Mehrstaatigkeit einsetzen?

Antwort: Die Zahl der in Deutschland lebenden Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit beträgt seit mehr als zwei Jahrzehnten etwa 7 Mio. Ihre durchschnittliche Aufenthaltsdauer liegt mittlerweile bei 20 Jahren, bei türkischen Staatsangehörigen bei 24 Jahren. Als ausländische Staatsangehörige haben sie nicht die gleichen Rechte wie andere, unabhängig davon, ob sie Beschäftigte, Selbstständige, Rentner oder arbeitslos sind, unabhängig davon, ob sie hier zur Schule gegangen oder hier geboren sind, und ungeachtet der Tatsache, dass auch sie selbstverständlich Steuern und Abgaben zahlen. Ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind die Menschen zudem vom Kernbereich der politischen Mitbestimmung, der Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen ausgeschlossen, eine Ausnahme gilt diesbezüglich nur für EU-Angehörige auf kommunaler Ebene.

DIE LINKE will deshalb Einbürgerungen und den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit per Geburt umfassend erleichtern. Wir betrachten dies als ein Mittel der politischen Gleichstellung. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit soll nicht vom sozialen Status der Betroffenen abhängen, weder vom Geldbeutel, noch von bestimmten Sprachnachweisen. Wie in vielen anderen europäischen Ländern auch soll eine Einbürgerung im Grundsatz nach fünfjährigem Aufenthalt zu geringen Gebühren möglich sein, einen abschreckenden Test der Gesinnung oder Staatsbürgerkunde lehnen wir ab. Die deutsche Staatsangehörigkeit sollen auch alle in Deutschland geborenen Kinder dauerhaft hier lebender ausländischer Staatsangehöriger erhalten.
Vor allem muss die doppelte Staatangehörigkeit grundsätzlich akzeptiert werden. Denn der Zwang zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit ist für viele Menschen aus unterschiedlichen Gründen das Haupthindernis bei der Einbürgerung. Auch die so genannte Optionspflicht würde damit entfallen: Derzeit müssen Kinder ausländischer Eltern, die als Deutsche hier geboren und aufgewachsen sind, sich zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden – wobei zahlreiche Ausnahmen für eine höchst ungleiche Behandlung sorgen. Auch Fristversäumnisse oder die Unkenntnis der Rechtslage können in dem komplizierten Verfahren zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führen. Das ist inakzeptabel.

  • Wie beurteilt Ihre Partei die Empfehlungen im Hinblick auf die Weiterentwicklung von Konzepten und Ressourcen der kommunalen Einbürgerungsbehörden mit dem Ziel, das ausgeschöpfte Einbürgerungspotential in Rheinland-Pfalz zu erhöhen? Welche Möglichkeiten sieht sie gegebenenfalls, eine solche Weiterentwicklung in der nächsten Legislaturperiode auf der Landesebene zu begleiten und zu unterstützen?

Antwort: In der Vergangenheit gab es neben einigen Erleichterungen vor allem Verschärfungen des Staatsangehörigkeitsrechts: Zwar sank die geforderte Aufenthaltsdauer, Anforderungen an nachzuweisende Sprachkenntnisse oder das Einkommen sowie die Gebühren wurden jedoch erhöht. Ein abschreckender Einbürgerungstest wurde eingeführt. Im Ergebnis liegt die Zahl der Einbürgerungen in Deutschland weit unter dem europäischen Durchschnitt. Schon in rot-grünen Regierungsjahren (seit 2003) sank die Zahl wieder unterhalb des Wertes, der vor der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts erzielt worden war (1999: 143.000). Nur zwei von einhundert Ausländern, die seit mehr als zehn Jahren in Deutschland leben, lassen sich pro Jahr einbürgern. Das damit verbundene Demokratiedefizit wird von Verfechtern des geltenden Rechts hingenommen oder sogar angestrebt: Aus ideologischen Gründen wird die Verweigerung der Mehrstaatigkeit zum Prinzip erhoben und Misstrauen gegen die ausländische Bevölkerung geschürt. Möglichst hohe Hürden bei der Einbürgerung werden verteidigt, die Betroffenen sollen nachweisen müssen, dass sie bestens „integriert“ sind. Vor diesem Hintergrund halten wir eine Absenkung der Hürden für dringend geboten. Dazu müssen auf kommunaler Ebene Ressourcen geschaffen werden. Insofern befürworten wir die Empfehlungen.


Bildungschancen für Menschen mit Flucht- oder Migrationsbiographie!

1. Kriegs- und krisenbedingt nicht funktionierende Schulsysteme in Herkunftsländern und jahrelange Fluchtsituationen sind zwei der Gründe, warum ein Teil der bereits volljährigen Flüchtlinge ohne Schulabschluss nach Rheinland-Pfalz kommt/gekommen ist. Ihn nachholen zu können ist eine zentrale Voraussetzung der Ausbildungsreife, die wiederum Zukunftsperspektiven eröffnet. Einen Rechtsanspruch auf Zugang in die Berufsbildenden Schulen, wo ein Schulabschluss nachgeholt werden könnte, hat dieser Personenkreis aufgrund der mit Vollendung des 18. Lebensjahres endenden Schulpflicht gegenwärtig nicht. Wo der Zugang dennoch ermöglicht wird, zeigt sich, dass die Berufsbildenden Schulen ressourcenbedingt den besonderen Lern- und Begleitbedarfen nicht vollumfänglich gerecht werden können und viele junge Flüchtlinge scheitern. Ihnen bleibt als Alternative derzeit lediglich das Ausweichen auf die wenigen und unzureichend ausgestatteten An-gebote der Weiterbildungsträger.

  • Welche Schritte wird Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode einleiten, um jungen (erwachsenen) Flüchtlingen ohne Schulabschluss mehr Möglichkeiten als bisher einzuräumen, ihn nachzuholen und damit ihre Perspektiven für den Einstieg in eine erfolgreiche (betriebliche) Ausbildung zu verbessern?

Antwort: Gleicher Zugang zu Bildung, und das ein Leben lang, ist für DIE LINKE ein Menschenrecht. Zu Integration und gesellschaftlicher Teilhabe gehören notwendig der Zugang zu Bildung und die Möglichkeit, Perspektiven zu entwickeln. Darum wollen wir den Zugang zu Bildungseinrichtungen unabhängig vom Aufenthaltsstatus gewähren. Außerdem wollen wir die im Herkunftsland erworbenen Hochschul- und Berufsabschlüsse, Qualifikationen, Kompetenzen und beruflichen Erfahrungen anerkennen. Generell wollen wir die berufliche Ausbildung stärken. Um den Mangel an Ausbildungsplätzen zu beheben, wollen wir u. a. eine Ausbildungspflicht für Betriebe einführen.


2. „Der muttersprachliche Unterricht oder der Unterricht in der Herkunftssprache unterstützt die schulische und soziale Integration und fördert die sprachliche und kulturelle Persönlichkeitsbildung.“ (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes RLP zum Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund vom 20. September 2015). Derzeit wird in Rheinland-Pfalz herkunftssprachlicher Unterricht in 17 Sprachen angeboten, den im Schuljahr2019/2020 rund 14.000 Schüler*innen besuchten. Die Teilnehmer*innenzahl nahm im Vergleich zu den Vorjahren leicht zu, vor allem im Kurdisch-, Kroatisch-und Arabischunterricht. Herkunftssprachlicher Unterricht wird derzeit lediglich bis zum Ende der Sekundarstufe I angeboten, die erreichten Noten sind i.d.R. nicht versetzungsrelevant. Eine Petition der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hat im Jahr 2019 gefordert, den Herkunftssprachenunterricht auszuweiten, in den Regelstundenplan zu implementieren und zu einem noten- und versetzungsrelevanten Fach an allgemeinbildenden /weiterführenden Schulen aufzuwerten.

  • Teilt Ihre Partei die Einschätzung, dass herkunftssprachlicher Unterricht die schulische und soziale Integration unterstützt und die sprachliche und kulturelle Persönlichkeitsbildung fördert?

Antwort: Ja.

  • Ist sie dazu bereit, in der nächsten Legislaturperiode das Angebot im Hinblick auf die angebotenen Sprachen bedarfsorientiert auszuweiten?

Antwort: Ja.

  • Wie steht Ihre Partei zu den Forderungen, den herkunftssprachlichen Unterricht auf die Sekundarstufe II auszuweiten und im Fächerkanon aufzuwerten?

Antwort: Wir wollen gute Bildung für alle ermöglichen. Darum muss generell mehr ins Bildungssystem investiert werden. Die Qualität bemisst sich auch daran, ob das Bildungssystem gleiche Chancen schafft. Darum ist eine Ausweitung des herkunftssprachlichen Unterrichts aus unserer Sicht sinnvoll.


Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Flucht- oder Migrationsbiographie!

1. Schon jetzt existieren einzelne - teilweise zu wenig genutzte oder bekannte - Strukturen, Maßnahmen und Angebote, den Übergang von jungen Menschen mit einer Flucht- bzw. Migrationsbiographie in die Berufsausausbildung zu erleichtern und den erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung wahrscheinlicher zu machen. Dennoch weisen viele Betroffene eine „lange Karriere kurzer Maßnahmen“ auf, an deren jeweiligen Ende weder die erfolgreiche Integration in die Ausbildung steht, noch Klarheit über eventuelle Alternativen erreicht wurde. In 2019 entwickelte der Landes-beirat für Migration und Integration (LBMI) im Rahmen eines Fachtages „Sprache und Bildung“ vor diesem Hintergrund konkrete Handlungsempfehlungen. Er regte u.a. an,

- allen Geflüchteten mit Zugang zur Berufsausbildung unabhängig von ihrer „Bleibeperspektive“ und ihrem Aufenthaltsstatus den gleichberechtigten Zugang zu allen Förderinstrumenten und Unterstützungsmaßnahmen (inkl. von Berufsausbildungsbeihilfe und BAföG-Leistungen) zur Sicherung des Ausbildungserfolges zu eröffnen;

- verstärkt in mehrjährige abschlussorientierte Maßnahmen zu investieren und das bestehende Angebot so auszuweiten bzw. weiterzuentwickeln, dass eine umfassende und lückenlose sozialpädagogische und fachliche Begleitung und Unterstützung von der Berufsvorbereitung bis zum Ausbildungsabschluss bzw. zum alternativen Berufseinstieg gewährleistet werden kann;

- die Angebote zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der ausbildungsbegleitenden fachlichen oder sprachlichen „Nachqualifizierung“ auszuweiten und zu systematisieren.

- Teilt Ihre Partei die Einschätzung, dass die Umsetzung der Handlungsempfehlungen des LBMI die Erfolgsaussichten der Berufsausbildung von Menschen mit einer Flucht- oder Migrationsbiographie verbessern bzw. ihre Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern würde?

Antworten: Ja.

  • Wenn ja: Welche der Empfehlungen des LBMI wird Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode aufgreifen? Welche weiteren Initiativen wird sie - unabhängig von den Empfehlungen des Landesbeirats – diesbezüglich in der nächsten Legislaturperiode entfalten?

Antwort: Bildung darf nicht am Geldbeutel und auch nicht am Aufenthaltsstatus hängen. Darum befürworten wir neben einem gleichen Zugang zu Sozialleistungen auch einen gleichen Zugang zu Bildung und zu entsprechenden Förderungen. Auch die Betriebe müssen dabei unterstützt werden, geeignete Ausbildungsplätze zu schaffen. Dazu können Beratungsangebote für Betriebe eingerichtet werden.

  • Wenn nein: Sieht Ihre Partei unabhängig von den Empfehlungen des LBMI den Bedarf zur Ausweitung, Anpassung und Systematisierung der Angebote zur Förderung der Integration von Menschen mit einer Flucht- oder Migrationsbiographie in den Arbeitsmarkt bzw. in die Berufsausbildung? Wenn ja: Welche entsprechenden Initiativen wird sie entfalten?

2. Die Verfahren zur beruflichen Anerkennung für Berufsabschlüsse aus dem Ausland sind zentral für Prozesse der Arbeitsmarktintegration und das Ziel der bildungsadäquaten Beschäftigung von internationalen Fachkräften. Bei reglementierten Berufen im Gesundheitsbereich oder in pädagogischen Institutionen ist die Gleichwertigkeit der Abschlüsse zwingende Voraussetzung für die Erteilung der Berufsausübungserlaubnis; in anderen Feldern kann eine berufliche Anerkennung sicher-stellen, auf fairem Gehaltsniveau beschäftigt zu sein oder die Chancen erhöhen, in dem Arbeitsfeld weiterbeschäftigt zu werden. Darüber hinaus sind die beruflichen Anerkennungsverfahren zum Nadelöhr im Fachkräfte-Einwanderungsgesetz erhoben worden: Fachkräfte mit Berufsausbildung müssen die Gleichwertigkeit ihrer Qualifikation nachweisen. Damit nimmt die Bedeutung der beruflichen Anerkennungsverfahren im Hinblick auf die Fachkräftesicherung im Land Rheinland-Pfalz zu.

Die oft formulierte Forderung nach schnelleren Verfahren alleine reicht jedoch nicht aus, um die Komplexität der beruflichen Anerkennungsverfahren zu lösen. Vielmehr braucht es z.B. ausreichende Kapazitäten in zuständigen Stellen, Finanzierungsmodelle für notwendige „Anpassungsqualifizierungen“, eine Begleitung der Personen im Anerkennungsverfahren mit Blick auf die jeweilige Branche sowie eine Unterstützung der beteiligten Arbeitgeber*innen.

  • Mit welchem Ansatz wird sich Ihre Partei für die Fachkräftesicherung mit Hinblick auf die beruflichen Anerkennungsverfahren einsetzen? Worin sehen Sie zentrale Lösungsansätze?

Antwort: Wir wollen die Erfahrungen, Fähigkeiten und Kompetenzen von Migrant:innen wertschätzen: die im Herkunftsland erworbenen Hochschul- und Berufsabschlüsse, Qualifikationen, Kompetenzen und beruflichen Erfahrungen sollen anerkannt werden. In vielen Ländern herrschen hohe Ausbildungsstandards, die Anerkennung in Deutschland ist aber dennoch schwierig. Diese Hürde gilt es dringend abzubauen, sowohl um Fachkräfte zu gewinnen, als auch um die Integration zu verbessern. Die Anerkennungsverfahren müssen bundeseinheitlich geregelt werden. Durch unterschiedliche Regelungen in den Ländern kann es zu Unklarheiten und zu ungleichen Chancen kommen. Es müssen transparente Beratungs- und Entscheidungsstrukturen geschaffen werden. Dabei muss auch ein klarer Anspruch auf Anerkennung formuliert sein, um die Anerkennungsverfahren nicht ins Leere laufen zu lassen. Es ist auch dringend notwendig, die Menschen schnell in ihrer Qualifikation angemessene Beschäftigungen zu bringen. Asylsuchende berichten uns immer wieder, dass es sie frustriert, monatelang keiner Tätigkeit nachgehen zu können, die ihren Fähigkeiten entspricht. Darum muss der Einstieg in eine Berufstätigkeit schneller und mit möglichst geringen Hürden möglich sein.

  • Wird Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode die Phasen der Anpassungsqualifizierung finanziell besser als bisher fördern und welche Veränderungen strebt sie an, um sie - auch vor dem Hintergrund der Vereinbarkeit von Familie und Qualifizierungsphasen und regionaler Erreichbarkeit - zielgruppengerechter als bisher auszugestalten?

Antwort: Auf Bundesebene fordern wir einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung als Pflichtaufgabe der Länder und Kommunen einzuführen. Zusätzlich wollen wir mit einem Weiterbildungsgesetz auf Bundesebene die Standards für die Lehre, zum Beispiel wohnortnahe Verfügbarkeit und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten festlegen.

  • (Wie) Soll die Situation von internationalen Ärzt*innen in Rheinland-Pfalz hinsichtlich der derzeit langen Wartezeiten auf Prüfungstermine (Fachsprachprüfung sowie Kenntnisprüfung) verbessert werden und welche Verbesserungen strebt Ihre Partei bei der fachlichen Begleitung in der Phase der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis an, in der zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung eine eingeschränkte ärztliche Tätigkeit erlaubt ist?

Antwort: Wir wollen die Wartezeiten verkürzen. Dazu müssen die prüfenden Stellen personell besser ausgestattet werden.

  • Derzeit kann die übergroße Mehrheit von Lehrer*innen aus Drittstaaten kein Anerkennungsverfahren durchlaufen, weil die Voraussetzungen für das Verfahren sie systematisch ausschließen. Denn anders als in Deutschland umfasst das Lehramtsstudium in vielen Herkunftsländern lediglich ein Fach. Welche Änderungen im Anerkennungsverfahren strebt Ihre Partei an, um das bisher zu wenig genutzte Potenzial von pädagogischen Fachkräften aus dem Ausland für Rheinland-Pfalz zu heben?

Antwort: Um den Menschen eine Perspektive zu bieten, halten wir es für dringend notwendig, solche Hürden abzubauen. Auch um den Lehrkräftemangel zu beheben, wäre das sinnvoll. Die Hürde, dass ein Fach nicht ausreicht, scheint uns nicht sinnvoll. Denkbar wäre ein Landesprogramm, das Lehrkräfte nötigenfalls bei zusätzlichen Qualifikationen unterstützt.


3. Ethnisch-kulturelle Vielfalt ist in unserer Gesellschaft wie auch in der Arbeitswelt längst Realität. Diese Vielfalt als Chance zu begreifen und sie wertschätzend in die gezielte Organisations- und Personalentwicklung einzubinden bedeutet nicht nur gezielte Ansprache von Fachkräften mit Migrations- und Fluchtgeschichte, die im Zuge des demografischen Wandels immer notwendiger werden, oder die Erschließung neuer Märkte. Sie bedeutet auch die gesellschaftliche Realität in der Arbeitswelt abzubilden und Vorbilder für junge Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte zu bieten.

In dem 2017 vorgestellten und fortgeschriebenen Integrationskonzept der Landesregierung "Gemeinsam für Chancengleichheit, Weltoffenheit und Akzeptanz" wird die Interkulturelle Öffnung als ein wichtiges Querschnittsthema benannt: „Die Interkulturelle Öffnung von Institutionen und Organisationen der aufnehmenden Gesellschaft leistet einen wesentlichen Beitrag für erfolgreiche Integration. Interkulturelle Öffnung und Interkulturelle Kompetenz sind wichtige Instrumente zum Abbau von Zugangsbarrieren für Menschen mit Migrationsbiographie. Durch konsequente Interkulturelle Orientierung und Sensibilisierung in wichtigen Bereichen der Gesellschaft werden wesentliche Voraussetzungen für gleichberechtigte Teilhabe geschaffen.“

  • Wird Ihre Partei die Interkulturelle Öffnung von Organisationen, Institutionen, Betrieben und Öffentlichen Dienstleiter*innen weiterhin als Querschnittsthema benennen und weiter befördern?

Antwort: Ja.

- Mit welchen Strategien, Maßnahmen und Instrumenten - die auf die Anerkennung und Wertschätzung aller Mitarbeitenden unabhängig von individuellen Persönlichkeitsmerkmale sowie Lebensstilen oder –entwürfen ausgerichtet sind - strebt Ihre Partei die Förderung von und den Umgang mit der Vielfalt in der Arbeitswelt an?

Antwort: Wir wollen die Stellung von Integrationsbeauftragten stärken und diese Funktion bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern stärker verankern. Öffentliche Stellen sollen Bewerber:innen mit Migrationsgeschichte stärker berücksichtigen. Zudem wollen wir die Vereinbarkeit von Arbeit und verschiedenen Familienmodellen stärken. Auch die Zugangshürden zu guter Bildung spielen hier eine Rolle, da sie vielen Menschen schon früh den Weg in bestimmte Laufbahnen erschweren oder ganz verbauen. Darum müssen sie abgebaut werden. Wir wollen Beratungsstellen für migrantische Arbeitnehmer:innen, z. B. bei Gewerkschaften, stärken oder aufbauen. Eine solche Stelle muss auch im Integrationsministerium verankert werden.


Strukturelle Verankerung der Asyl- und Integrationspolitik in der Landesregierung!

Die Schaffung von Rahmenbedingungen und die Förderung der Integration von Menschen mit einer Flucht- oder Migrationsbiographie ist eine Querschnittsaufgabe, die viele Ressorts der Landesregierung berührt und angeht. Eine enge Verzahnung der Ressorts ist deshalb dringend erforderlich.

Mit der 16. Legislaturperiode ist die Zuständigkeit für das Asyl- und Aufenthaltsrecht in Rheinland-Pfalz vom Innenministerium auf das für Integrationsfragen zuständige Ressort der Landesregierung übergegangen. Innerhalb der Landesregierung nimmt - wie in 11 weiteren der insgesamt 16 Bundes-länder - ein*e Beauftragte*r für Migration und Integration die Funktion einer unabhängigen Ombudsperson für die Belange von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte wahr. Die Stelle des/der unabhängigen Beauftragten ist derzeit im Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz (MFFJIV) angesiedelt.

  • Wird Ihre Partei dafür eintreten, die Zuständigkeit für das Asyl- und Aufenthaltsrecht in Rheinland-Pfalz bei dem für Integrationsfragen zuständige Ressort der Landesregierung zu belassen oder tritt sie dafür ein, sie wieder in das Innenministerium zurück zu verlagern?

Antwort: Wir wollen die Zuständigkeit beim Integrationsministerium belassen, da Asyl- und Aufenthaltsrecht aus unserer Sicht eher Fragen eines gesellschaftlichen Miteinanders betreffen als ein Sicherheitsrisiko darstellen.

  • Wird Ihre Partei an der Benennung eines*r unabhängigen Beauftragten der Landesregierung für Migration und Integration festhalten?

Antwort: Wir unterstützen grundsätzlich die Benennung eines Beauftragten für Migration und Integration. Dabei wollen wir eine angemessene Ausstattung dieser Stelle mit finanziellen Mitteln und mit Befugnissen erreichen. Es muss außerdem ein Austausch mit den zivilgesellschaftlichen Akteuren in diesem Themenfeld erreicht werden.

  • Wie will Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode dafür Sorge tragen, dass die an der „Querschnittsaugabe Integrationspolitik“ beteiligten Ressorts der Landesregierung eng verzahnt und abgestimmt agieren und somit ein kohärenter Politikansatz verfolgt wird?

Antwort: Zum einen wollen wir dem Beauftragten für Migration und Integration eine wichtige Stellung einräumen. Zum anderen wäre aus unserer Sicht eine regelmäßige Konferenz der entsprechenden Ministerien unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft zu erwägen. Dabei müssten auch Vernetzungen zwischen den unteren Hierarchieebenen der Ministerien und der Zivilgesellschaft geschaffen werden, um zu verhindern, dass es bei einer bloßen „Schaufensterveranstaltung“ bleibt.

Forststrukturen in Rheinland-Pfalz

Unsere forstpolitischen Fragen

  • Wie bewerten Sie die für die Gesellschaft erbrachten Leistungen von Landesforsten?

Antwort:
Wir wollen vor allem die großen Waldflächen in öffentlichem Eigentum halten, denn so bleibt die demokratisch legitimierte Kontrolle über den Wald erhalten. Privatisierung lehnen wir auch hier ab. Landesforsten leistet als staatliche Fortverwaltung wichtige Aufgaben im Rahmen der Waldpflege und -bewirtschaftung und damit auch des Klimaschutzes.  Wir würden uns wünschen, dass Landesforsten noch stärker in die nachhaltige Waldwirtschaft einsteigt, dass es z.B. erst im Laufe des Jahres wieder entsprechende Förderungen geben soll, ist zu schlafmützig. Dass der Wald auf der Homepage zuerst als Holzlieferant und erst dann als „Schützer der Lebensgrundlagen“ genannt wird, macht klar, dass die grüne Ministerin in zwei Amtsperioden wenig bewirkt hat.

- Was sind ihre positiven Wahrnehmungen?

Antwort:
Rheinland-Pfalz ist das prozentual zur Gesamtfläche waldreichste Bundesland. Waldforsten hat die Herausforderung langer Trockenperioden, des Schädlingsbefalls und Windwurfes erkannt und steuert zunehmend sinnvoll gegen diese negativen Entwicklungen. Diese Grundausrichtung wollen wir ebenso wie die Kompetenzvermittlung an Dritte stärken.

- Wo besteht nach Ihrer Auffassung zukünftiger Änderungsbedarf?

Antwort:
Wir möchten eine Debatte darüber führen, ob bei Landesforsten der „Gewinn“ im engeren Sinne betriebswirtschaftlich oder im weiteren Sinne, also der Verknüpfung des ökologischen mit dem sozialen und dem wirtschaftlichen Gewinn, gesehen wird. Dazu bedarf es ggfls. landesgesetzlicher Änderungen. Die Zusammenarbeit mit den waldbesitzenden Kommunen muss verbessert werden. Die derzeitigen Hauungspläne sind bürokratische Makulatur, weil sie weder die Realität abbilden, noch eine Perspektive für Gemeinden bieten, die aktuell mit der Pflege ihres Waldes finanziell und fachlich überfordert sind.

  • Wie bewerten Sie die Organisationsstruktur von Landesforsten?

- In Ausrichtung auf die Waldbesitzerstruktur (Gemeinschaftsforstamt)?

Antwort:
Wir wollen, dass Forstämter ihre wichtigen Aufgaben auch künftig leisten können. Deswegen lehnen wir die Zusammenlegung weiterer Reviere ab, schon jetzt zu große Reviere wollen wir wieder aufteilen. Und schließlich: Wir wollen das Beratungs- und Serviceangebot für private Waldbesitzer*innen verbessern – denn Wald erfordert generationenübergreifende Wahrnehmung von Verantwortung, kurzfristiges Gewinnstreben ist im Wald falsch. Deswegen dürfen Waldbesitz und der nachhaltige Umgang damit nicht noch stärker in das ökonomische Hintertreffen geraten. Platt formuliert: Das Sparkonto darf nicht attraktiver sein als der Waldbesitz.

  • Welche Positionen vertreten Sie bezüglich der derzeitigen Strukturen
    von Landesforsten (u.a. der dreigliedrige Verwaltungsaufbau)?

- Stellen Sie sich andere Strukturen vor – ggfs. auch unter Einbeziehung des Nationalparkamtes?

Antwort:
Wir glauben, dass sich der dreigliedrige Verwaltungsaufbau grundsätzlich bewährt hat. Allerdings befürworten wir, Landesforsten weniger ministerial und stärker kommunal aufzustellen. Das Land sollte auf Augenhöhe mit den anderen Beteiligten agieren. Wir wollen die Leistungsfähigkeit der Forstämter stärken, weil die Förster*innen wissen, was vor Ort notwendig und möglich ist.


Nachhaltige Personalsicherung und -entwicklung

Unsere personalpolitischen Fragen

  • Personelle Entwicklungen - gestiegene Ansprüche, durch den Klimawandel:
    Wie stehen Sie zur zukünftigen Personalausstattung von Landesforsten Rheinland-Pfalz, d.h. zur politisch gesetzten „personellen Untergrenze“?

- Halten Sie die aktuellen Einstellungskorridore für angemessen und ausreichend?

- Soll Landesforsten auch in Zukunft in allen Gruppen und im bisherigen Umfang ausbilden, um die Einstellungskorridore dementsprechend realisieren zu können?

Antwort:
Landesforsten und damit die Fortämter sind seit vielen Jahren unterfinanziert, die personelle Untergrenze war immer nur eine Beschönigung der Tatsache, dass bei steigenden Anforderungen immer weniger Personal eingesetzt worden ist. Landesforsten ist zunehmend zu einer „cash-cow“ für Landes- und Kommunalhaushalte geworden. Dabei würde niemand fordern, dass das Einwohnermeldeamt Gewinn erwirtschaften muss – bei Landesforsten wird das vorausgesetzt. Angesichts der aktuellen Entwicklung muss aber nun konzeptioniert und investiert werden. Wir wollen, dass Landesforsten weiter breit ausbildet, dass neue Bereiche, beispielsweise im umweltverträglichen Tourismus, der pädagogischen Vermittlung, beispielsweise in KiTas und Schulen und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung hinzukommen.

  • Wie ist ihre Auffassung zur Veränderung und Weiterentwicklung der Tätigkeitsfelder und Berufsbilder?

- Wie stehen Sie zum aktuellen Qualifizierungsangebot (Weiter-, Fortbildung) von Landesforsten? Sehen Sie Änderungsbedarf?

Antwort:
Wir werden uns diesen Aspekt nach dem Einzug in den Landtag sehr genau ansehen: Landesforsten muss zukunftsfähig bleiben, dazu gehören gut ausgebildete und motivierte und entsprechend bezahlte Mitarbeiter*innen. Wie in allen Politikbereichen werden wir auch hier den engen Kontakt mit den Personalräten und Gewerkschaften suchen.


Finanzausstattung von Landesforsten Rheinland-Pfalz

Unsere haushaltspolitischen Fragen

  • Wie stellen Sie sich die zukünftige finanzielle Ausstattung von Landesforsten
    Rheinland-Pfalz vor?

Antwort:
Wir brauchen für die nähere Zukunft eine Investionsoffensive, um den Wald in all seinen Funktionen zu erhalten oder wieder herzustellen. Dafür muss Landesforsten ausreichend finanziert werden. Die Orientierung an kurz- oder mittelfristigen Renditewünschen darf dabei nicht entscheiden.

- Unter Berücksichtigung der bislang erbrachten und zukünftig zu erbringender gesellschaftlicher Leistungen? Sehen Sie hier Änderungsbedarf?
- Welche Schwerpunkte verfolgen Sie dabei?

Antwort:
Wir sehen den Ausstieg von Landesforsten aus der Holzvermarktung kritisch – das Land muss nach dem entsprechenden Gerichtsurteil Wege finden, die Vermarktung des Holzes aus öffentlichen Flächen besser zu koordinieren. Aus der vermuteten Marktmacht des Anbieters Landesforsten ist zwischenzeitlich die alleinige Marktmacht der Nachfrageseite, also der Sägewerke und der sonstigen holzverarbeitenden Industrie/Gewerbes geworden. Das ist nicht sinnvoll. Ansonsten gilt zu den künftigen Aufgaben das o.g. Grundsätzlich gilt: Werden Landesforsten weitere Aufgaben übertragen, so müssen diese auch ausreichend finanziert werden.


Tarif- und Besoldungsrunden

Unsere besoldungsrechtlichen Fragen

  • Wie stehen Sie zu unserer Position „Tarif- und Besoldungsrunde“?
    - Halten Sie die „zeit- und inhaltsgleiche“ Übertragung der Tarifergebnisse auf das
       Beamtenrecht für angemessen?
    - Was wird ihre zukünftige, besoldungsrechtliche Ausrichtung in dieser Fragestellung sein?

Antwort:
DIE LINKE steht für fairen Lohn und gute Arbeit, deswegen begrüßen wir die Übernahme der Tabellenentgelte in der letzten Runde. Wir bedauern, dass für 2021 und 2022 nicht mehr drin war. Wir befürworten die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme der Tarifergebnisse in das Beamtenrecht. Wir wollen, dass künftig auch die Beschäftigten und Auszubildenden mit der allgemeinen Lohnentwicklung Schritt halten können, der Forst muss als Arbeitgeber attraktiv bleiben.

Unsere jungen Forstbeamt*innen steigen mit A 9 ein – ihre saarländischen Kolleg*innen werden in Hachenburg gleichzeitig mit A 10 (Forstoberinspektor*innen) verabschiedet.

Seit Jahren, fordern wir die Einführung des technischen Dienstes auch in Rheinland-Pfalz.
- Was ist Ihre Position zur Einführung des technischen Forst-Dienstes in Rheinland – Pfalz?

Antwort:
SPD-geführte Landesregierungen haben Landesbeamte über viele Jahre zu Einkommensverzichten gezwungen, der Abstand zu anderen Bundesländern ist deswegen zwischenzeitlich zu groß geworden, junge Leute wandern ab. Das ändert sich zu langsam, wir sind entschieden gegen solche Opfer einzelner Berufsgruppen, das Land muss ein attraktiver Arbeitgeber sein. Übrigens lehnen wir auch das zunehmende Outsourcen von Waldarbeit ab – wir wollen, dass Waldarbeiter*innen in regulären Arbeitsverhältnissen mit tarifvertraglichen Sicherungen und sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden. Outsourcen ist Lohndumping.

Die Einführung eines technischen-Forstdienstes würden wir ergebnissoffen diskutieren wollen: Angesichts der zunehmend geforderten Management-Qualitäten und technischer Kenntnisse würden wir eine entsprechende Expertenanhörung im Landtag befürworten.

Am 14. März 2021 sind Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz. Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW), ein seit 1947 bundesweit aktiver Naturschutzverband mit dem Fokus auf den Themen Wald und Bildung, möchte Sie fragen, wie Ihre Partei waldbezogene Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) als Teil einer hochwertigen, schulischen Bildung für Deutschland unterstützt. Dazu finden Sie im Folgenden konkrete Fragestellungen:

1. Waldbezogene BNE und Verankerung in der Schule

Deutschland hat sich zur Umsetzung des internationalen Bildungsauftrages einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele (SDG) bis 2030 bekannt. Nahezu jedes Nachhaltigkeitsziel ist mit dem Wald verknüpft oder kann durch Wald unterstützt werden. Besonders stehen allerdings die Ziele Nr. 4 „Hochwertige Bildung“, Nr. 12 „Nachhaltiger Konsum und Produktion“, Nr. 13 „Maßnahmen zum Klimaschutz“ sowie Nr. 15 „Leben und Land“ im Fokus einer waldbezogenen Bildung für nachhaltige Entwicklung.

Frage 1: Welche Strategien und Maßnahmen haben Sie, um waldbezogene BNE in alle Bereiche der Bildung, vor allem aber in die Lehrpläne der formalen Schulbildung zu etablieren?

Antwort:
Wir fordern schon lange die waldbezogene BNE stärker in die formale Schulbildung zu integrieren und Bildung für nachhaltige Entwicklung als wichtiges Thema in den Lehrplänen zu etablieren. Hierzu gehört für uns, dass den Absichtsbekundungen auch endlich Taten folgen müssen und Unterrichtseinheiten mit fester Stundenanzahl und Vergütungsmodellen für externe Pädagog*innen und Organisationen etabliert werden.

 

2. Waldbezogene BNE und Zugang zu Lernort Wald

Lernen draußen im Wald kann einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung und zum Umweltbewusstsein leisten (vgl. Raith und Lude: Startkapital Natur). Wald ist zudem eines der Schlüsselthemen für eine nachhaltige Entwicklung (vgl. Nachhaltigkeitsziele - SDGs). Gerade in Krisenzeiten wie der aktuellen SARS-CoV2 Pandemie zeigen sich Vorteile und Chancen von Lernsettings im Wald. Oft stehen intakte, vielfältige Wald- oder naturnahe Flächen für Bildungsaktivitäten nicht in angemessener Reichweite zur Verfügung (u.a. Rheinhessen). Nutzung dieses Lernortes finden deshalb aufgrund von zu großer Distanzüberwindung nicht statt.

Frage 2a: Wie wollen Sie vor allem Schulen die Möglichkeit verschaffen, den Lernort Wald kostengünstig und schnell zu erreichen?

Antwort:
Jedes Kind sollte die Natur und damit auch den Wald kennen. In Rheinhessen ist dies zugegebener Maßen schwierig – hier halten wir aufgrund der Distanz, aber auch der Verhinderung von Emissionen, längere Exkursionen (mehrere Tage) für sinnvoll um einmal Waldluft zu schnuppern.

Frage 2b: Wie viel Wald- bzw. Naturflächen möchten Sie für solche modernen, hochwertigen Bildungszwecke Schulen in unmittelbarer Nähe zur Verfügung stellen?

Antwort:
Dies muss sich aus unserer Sicht an den jeweils verfügbaren Flächen orientieren. Wir setzen hier vor allem auf die Kooperation mit Landesforsten. Für die Bildung an Schulen, aber auch für die Jugendbildungsarbeit und Seminare für Erwachsene, sollten in Zukunft mehr geeignete Flächen zur Verfügung gestellt werden. Solche Angebote vermitteln zum einen wichtige Inhalte; sind jedoch auch eine schonende Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten des Waldes (Wertschöpfung).

 

3. Unterstützung der Berufsgruppe der Waldpädagog*innen für BNE

Waldbezogene Bildungsaktivitäten im Sinne einer BNE werden zurzeit meist von freischaffenden Pädagog*innen, sogar größtenteils von Soloselbstständigen durchgeführt. Hierbei handelt es sich um Beschäftigungsverhältnisse, die sehr vulnerabel sind. In Krisenzeiten sind solche Unternehmen besonders von Existenzsorgen betroffen und stehen dann der Bildungslandschaft nicht mehr ausreichend zur Verfügung.

Frage 3: Wie wollen sie Waldpädagog*innen zur Umsetzung des BNE-Bildungsauftrages fördern und absichern, damit sie den wertvollen Beitrag zur Vermittlung der Kompetenzen für eine Bildung für nachhaltige Entwicklung leisten können?

Antwort:
Grundsätzlich wollen wir festhalten, dass viele pädagogische Berufszweige zu schlecht entlohnt werden, obwohl diese eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfüllen. Wir können uns durchaus vorstellen, dass neben unserer Forderung nach mehr Schulsozialarbeiter*innen über einen Schlüssel auf Schulen verteilt, Wald- und Erlebnispädagog*innen, eine feste und gut bezahlte Anstellung finden sollten.

 

4. Waldbezogene BNE im Landeshaushalt

Maßnahmen für eine waldbezogene Bildung für nachhaltige Entwicklung müssen kontinuierlich durchgeführt werden. Bewusstseins- und Veränderungsbildung vollzieht sich als Prozess. Deshalb ist es wichtig, kontinuierlich feste Finanzmittel zur Umsetzung von waldbezogener Bildungsaktivitäten bereit zu stellen.

Frage 4: Mit welchen Instrumenten möchten sie zukünftig diese Kontinuität für schulische und außerschulische waldbezogene Bildungsangebote sicherstellen?

Antwort:
Wenn wir über Kontinuität sprechen, bedeutet dies für uns die Abkehr von Projektfinanzierung oder Einzelmaßnahmen – hin zu einem soliden Haushaltsposten im Bildungshaushalt des Landes. Gerade im Hinblick auf die stetig wachsende Entfremdung von der Natur und der gleichzeitigen Notwendigkeit das Verständnis für die Natur und Abläufe zu schaffen, sehen wir dies als geboten an.

Wir stellen allen bereits im Landtag vertretenen Parteien, sowie solchen, die eine aussichtsreiche Chance auf den Einzug haben, dieselben Fragen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus redaktionellen Gründen nur bis zum 29.01.2021 eingegangene Antworten berücksichtigt werden können.

Themenkomplex Waffengesetz


1. Das Waffengesetz wurde zuletzt zum 01. September 2020 geändert. Spricht sich Ihre Partei für weitere Änderungen im Waffengesetz (über eine Bundesratsinitiative) aus? Wenn ja, welche?

Antwort:
Nein, aus unserer Sicht ist aktuell keine weitere Novellierung nötig.

 

Themenkomplex Vollzug des Waffengesetzes


2. Durch die letzte Änderung des Waffengesetzes sind auch neue Aufgaben im Bereich des Vollzugs für die Bundesländer hinzugekommen. Ist Ihre Partei der Auffassung, dass die Behörden in Rheinland-Pfalz hierfür gut aufgestellt sind? Sieht ihre Partei hier Verbesserungspotenzial, insbesondere in der Personalausstattung?

Antwort:
Das Waffengesetz ist aus unserer Sicht wichtig, um die öffentliche Ordnung zu schützen und Waffenbesitz zu reglementieren. Mit der Änderung des Gesetzes wurden weitere, engmaschigere Kontrollmechanismen, bis hin zur Abfrage beim Verfassungsschutz, beschlossen. Dies sind neue Aufgaben für die öffentliche Verwaltung. Eine Erhöhung des Personalbestandes hat aus unserer Sicht jedoch nur unzureichend stattgefunden. Die besten Gesetze sind nichts wert, wenn ihre Einhaltung nicht ausreichend kontrolliert wird.

 

3. In Deutschland gibt es eine nicht zu beziffernde, aber nach unterschiedlichen Schätzungen sehr hohe Zahl illegaler Waffen. Wie möchte Ihre Partei dieses Problem angehen?

Antwort:
Illegale Waffen sind aus unserer Sicht ein großes Problem und haben in unserer Gesellschaft keinen Platz. Wir wollen, dass die Abgabe illegaler Waffen dauerhaft kosten- und straffrei möglich ist. Funde und Erbschaften dürfen nicht zur Kriminalisierung führen, vorausgesetzt, diese Waffen sind nicht bei der Begehung von Straftaten eingesetzt worden.

 

4. Nach §42 WaffG können die Landesregierungen so genannte Waffenverbotszonen einrichten. Begrüßt ihre Partei die Einrichtung solcher Zonen in Rheinland-Pfalz? Wenn ja, wo?

Antwort:
Wir können die Debatte um temporäre oder dauerhafte Waffenverbotszonen nur bedingt nachvollziehen: Aus unserer Sicht haben Waffen im öffentlichen Raum grundsätzlich nichts verloren. Hinzu kommt die juristische Schwierigkeit, waffenähnliche Gegenstände rechtssicher zu definieren: Dient ein Hammer dem Zweck, einen Nagel in die Wand zu schlagen oder sollen damit Menschen verletzt werden? Waffen sollten im Rahmen der heutigen gesetzlichen Möglichkeiten für Sport- und Jagd verwendet werden dürfen.

 

Themenkomplex Sportschützen


5. Das Schützenwesen in Deutschland wurde 2015 in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der Deutschen UNESCO-Kommission aufgenommen. Wie gedenkt Ihre Partei das deutsche Schützenwesen künftig zu fördern und das Wirken der dort ehrenamtlich Tätigen und damit den Schießsport als solches zu unterstützen?

Antwort:
DIE LINKE steht grundsätzlich für die Unterstützung von Vereinen und Verbänden, die sich um das Gemeinwesen kümmern. Das schließt den Schießsport ein. Uns erreichen immer wieder Klagen von Sportschützen über mangelnde Ausstattung der Vereinsheime und schier endlose Genehmigungsverfahren bei Umbauten der Schießstände.  Wir wollen Vereinen und damit auch den Schützen, das Vereinsleben erleichtern und die Ausübung des Sports unterstützen – dabei müssen die berechtigten Interessen anderer Bevölkerungsteile gleichwertig berücksichtigt werden.

 

Themenkomplex Jagd


6. Jäger leisten ehrenamtlich einen großen Beitrag für den Naturschutz und die Artenvielfalt. Wie möchte ihre Partei die Jäger dabei unterstützen?

Antwort:
Jäger*innen üben ein Hobby aus – und sie erfüllen wichtige Aufgaben. Sie haben deshalb Anspruch darauf, insbesondere bei ihren gemeinnützigen Tätigkeiten unterstützt zu werden. Deswegen würden wir uns mehr Hilfe bei der Seuchenbekämpfung, bspw. ASP, wünschen. Aber auch die Jagd muss sich um gesellschaftliche Akzeptanz und die Verkleinerung des ökologischen Fußabdrucks bemühen: waldverträgliche Bestandsgrößen, die Verwendung nachhaltiger Materialien beim Bau von Hochständen und die Entwicklung und Nutzung bleifreier Munition sind dafür Stichworte.

 

Themenkomplex Sammeln


7. Nach dem Waffengesetz muss das Sammeln von Waffen und Munition kulturhistorisch bedeutsamen Zwecken dienen. Wie möchte ihre Partei die Besitzer solcher Sammlungen bei ihrer Tätigkeit unterstützen?

Antwort:
Das Sammeln historischer Waffen und Munition ist ein privates Hobby, dessen Ausübung aus unserer Sicht ebenso legitim wie das Sammeln von Gemälden oder alten Autos ist.  Wir wollen, dass von solchen Sammlungen keine Gefahren für Anwohner*innnen ausgehen und sehen ansonsten keine Notwendigkeit zu weiteren Reglementierungen. Ebenso wenig notwendig ist, für die Ausübung dieses Hobbies weitere Unterstützung aus öffentlichen Mitteln zu gewähren.

I. Landeshaushalt

1. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise wurde wiederholt von verschiedenen Organisationen und Politikern die Abschaffung der Schuldenbremse gefordert. Hält Ihre Partei an der Schuldenbremse prinzipiell fest?

Die Schuldenbremse in der derzeitigen Form ist eine Investitionsbremse, die mit geringer Zeitverzögerung zu höheren Belastungen in der Zukunft führt. So richtig es ist, Verschuldung kritisch zu hinterfragen, so falsch ist, nur nach Kassenlage zu investieren: Eine defekte Straße verspätet zu reparieren, ist teurer, als dies sofort zu tun. Schuldenbremsen machen Sinn, wenn die Höhe der Schulden an die Höhe der Investitionen gekoppelt wird.

 

2. Ab welchem Jahr soll die Schuldenbremse in Rheinland-Pfalz wieder eingehalten werden?

Sie sollte, wie oben geschildert, verändert werden.

 

3. In welchem Zeitraum strebt Ihre Partei den Abbau der Corona-Schulden des Landes Rheinland-Pfalz an?

Wichtiger als der Zeitraum ist die Frage, wer diese Schulden bezahlen soll: Geschieht das über weitere Einschnitte in Bildungsausgaben, den Öffentlichen Personennahverkehr, die Kommunalfinanzierung? Oder werden endlich Reiche, hohe Erbschaften und gut verdienende Großunternehmen zur Kasse gebeten? Letzteres würde DIE LINKE befürworten.

 

4. Inwieweit will Ihre Partei die Landesrücklagen auflösen bzw. reduzieren, um die Höhe der Corona-Kredite zu senken bzw. schneller abzubauen?

Derzeit macht die Auflösung von Rücklagen statt der Aufnahme von Krediten wenig Sinn – das Land zahlt für Kredite praktisch keine Zinsen. Über die Auflösung von Rücklagen kann man nachdenken, wenn die Zinsen wieder steigen sollten.

 

5. In den Landeshaushalten und im Corona-Sondervermögen sind Maßnahmen aufgeführt, die keinen unmittelbaren Bezug zur Pandemie haben, aber umstrittenerweise trotzdem mit Corona-Schulden finanziert werden sollen. Wie will Ihre Partei mit solchen Maßnahmen umgehen?

Wir kritisieren dies und halten die Grundsätze der Transparenz und Wahrhaftigkeit gerade bei öffentlichen Haushalten für unabdingbar: Haushalte müssen nachvollziehbar abbilden, was wie finanziert wird.

 

6. Plant Ihre Partei einen Personalabbau im Landesdienst? Falls ja, in welchen Bereichen?

Nein, im Gegenteil: wir wollen eine handlungsfähige öffentliche Verwaltung, nach vielen Jahren des Arbeitsplatzabbaus und der Arbeitsverdichtung ist für weiteren Personalabbau überhaupt kein Grund erkennbar. Davon unabhängig ist immer zu prüfen, ob das Land sein Personal sinnvoll einsetzt.

 

7. Gibt es weitere besondere Sparvorhaben, die Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode umsetzen will? Falls ja, um welche Vorhaben handelt es sich (2-3 Beispiele)?

Wir wollen die Förderung des Flughafens Hahn perspektivisch einstellen. Wir wollen die Landespolizei von Verwaltungsaufgaben entlasten und auf hoheitliche Aufgaben fokussieren.

 

II. Steuern und Abgaben

8. Will Ihre Partei die Straßenausbaubeiträge komplett abschaffen? Falls ja, zu wann?

Wir wollen die Straßenausbaubeiträge schnellstmöglich abschaffen, weil sie sozial ungerecht sind – Straßenbau ist eine allgemeine Aufgabe, die aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden muss. Dann tragen starke Schultern auch mehr als schwache.

 

9. Die Grundsteuer muss reformiert werden. Soll Rheinland-Pfalz ein eigenes GrundsteuerReformmodell erhalten oder das sog. Scholz-Modell einführen? Falls ein eigenes LandesModell geplant ist, von welcher Art soll es sein?

DIE LINKE befürwortet eine Grundsteuerreform, die den Wert der Immobilie zum Maßstab macht – ein Grundstück im Westerwald hat einen anderen Wert als ein gleich großes Grundstück in der Mainzer Innenstadt. Und weil der Wertzuwachs einer Immobilie ausschließlich deren Eigentümern zu Gute kommt, wollen wir, dass die Grundsteuer nicht auf Mieter*innen umgelegt werden darf.

 

10. Die neue Grundsteuer soll „aufkommensneutral“ gestaltet werden. Was versteht Ihre Partei konkret darunter und wie soll das sichergestellt werden?

Wir haben diese Vorgabe der Koalition aus CDU und SPD immer für eine Strategie gehalten, eine Grundsteuerreform politisch mehrheitsfähig zu machen – und nicht für die tatsächliche Absicht der Großkoalitionäre. Das sogenannte Öffnungsmodell stellt diesen Anspruch jedenfalls nicht sicher.

 

11. Strebt Ihre Partei eine Veränderung der Grunderwerbsteuer an, um z.B. den Erwerb von Wohneigentum durch junge Familien zu fördern? Falls ja, was ist geplant?

Nein, aktuell ist die Grunderwerbssteuer in Zeiten von Niedrigstzinsen kein entscheidender Faktor. Allerdings müssen windige Steuersparkonstruktionen gewerblicher Immobilienkäufer*innen, sogenannte Schare-Deals - unterbunden werden – die führen nämlich zum kompletten Verlust dieser für RLP mit einem Aufkommen von fast € 600 Mio (2019) wichtigen Steuer. Wir wollen statt einer Steuersenkung mit der Gießkanne bestehende Landesprogramm für Bezieher*innen mittlerer und geringer Einkommen für den Erwerb/Bau selbstgenutzter Immobilien ausbauen.

 

12. Plant Ihre Partei die Einführung neuer oder Erhöhung bestehender Steuern und Abgaben?

Nein, nicht auf Landesebene. Bundesgesetzliche Änderungen mit Steuersenkungen für kleine und mittlere Einkommen bei Anhebung der Steuern auf hohe und höchste Einkommen, Kapitalerträge und Erträge aus Vermietung und Verpachtung, Erbschaften und hohe Vermögen fordern wir im Bundestag bekanntermaßen seit langem.

Falls ja, was wird anvisiert?

 

III. Verschwendung

13. Welche Maßnahmen will Ihre Partei umsetzen, um künftige Fälle von Steuergeldverschwendung auf Ebene des Landes und der Kommunen zu verhindern?

Wir halten es für sinnvoll, dass die jeweilige Landesregierung allen Berichten über solche Fälle nachgehen und öffentlich Rechenschaft ablegen muss. Gleiches gilt für Kreis- und Stadtverwaltungen. Dabei ist zwischen unterschiedlicher politischer Beurteilung und nachprüfbar unverantwortlichem Umgang mit Steuergeldern zu unterscheiden. Staatsanwaltschaften müssen in solchen Fällen grundsätzlich prüfen, ob Anhaltspunkte für strafbares Handeln vorliegen.

 

14. Wie steht Ihre Partei dazu, die Verschwendung von Steuergeld unter einen gesonderten Straftatbestand zu stellen?

Das halten wir grundsätzlich für sinnvoll, über die Einzelheiten müsste eine öffentliche und auch fachliche Debatte geführt werden. Handlungen, die der Untreue oder der persönlichen Vorteilsnahme entsprechen, sind schon heute strafbar. Und umgekehrt ist nicht jeder teure Fehler im Handeln der Verwaltung persönlich im strafrechtlichen Sinne vorwerfbar. In Fällen wie der sogenannten Ämterpatronage im grün geführten Umweltministerium von Frau Höfken, wo offensichtlich vorsätzlich und trotz bekannter Gerichtsurteile rechtswidrig gehandelt wurde, sind auch persönliche strafrechtliche Konsequenzen notwendig.

Die Fragen:

1. Ausreichende und bessere Ressourcen für die Polizei und Präventionsmaßnahmen: Der Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM e.V.) lehnt Raserei und Manipulationen an Schalldämpfern strikt ab! Wir wissen, dass Lärm und Verkehrsgefährdung Probleme sind, die schnellstmöglich gelöst werden sollten. Deshalb fordert der BVDM Präventionsmaßnahmen, sowie die Sanktionierung von Motorrad-/Autofahrer, die sich nicht an die geltenden Regeln halten. Die Polizei benötigt dazu ausreichende personelle und technische Ressourcen. Werden sich Ihre Partei, werden Sie sich, nachdrücklich für ausreichende Ressourcen bei der Polizei und für Präventionen einsetzen?

JA (x) NEIN ( )

Verkehrslärm ist nicht nur lästig, Verkehrslärm ist gesundheitsschädlich. Deswegen ist eine der Aufgaben der näheren Zukunft, alle Verkehrsträger leiser zu machen: Autos, Motorräder, Busse, Bahnen und Flugzeuge müssen deshalb bei Lärm- und Schadstoffemissionen dem Stand der Technik entsprechen. Und natürlich: wer Ge- und Verbote erlässt, muss auch für die Kontrolle sorgen. Dafür müssen Polizei und Ordnungsämter technisch und personell ausgestattet werden.
 

2. Motorrad-Streckensperrungen: In Rheinland-Pfalz gibt es Streckensperrungen einseitig nur für Motorräder. Entweder vollständig oder zeitweise. Es drohen weitere Streckensperrungen. Wird sich Ihre Partei, werden Sie sich, im Rahmen der politischen Arbeit nachdrücklich gegen Streckensperrungen einseitig nur für Motorradfahrer aussprechen?

JA (x) NEIN ( )

Prinzipiell sollte bei der Erwägung von Streckensperrungen zwischen der Verkehrssicherheit und Gleichbehandlung aller motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen abgewogen werden. Eine pauschale Ungleichbehandlung einer gesamten Gruppe auf Grundlage des Fehlverhaltens einiger Weniger lehnen wir ab, damit auch einseitige und v.a. unbegründete Streckensperrungen nur für Motorräder. Streckensperrungen können nur das letzte Mittel sein, wenn alle anderen Maßnahmen gegen Raser*innen und Lärm nicht helfen, das betrifft jedoch nicht ausschließlich Motorradfahrer*innen. Eine ausschließliche Streckensperrung nur für Motorräder kommt für uns nur aus Sicherheitsgründen in Frage, bspw. auf Strecken, auf denen es häufig zu schweren Unfällen mit motorisierten Zweirädern kommt. Sie sollte jedoch die Ausnahme bleiben und muss im Einzelfall unter Einbeziehung der Betroffenen sowie allgemeiner Statistiken zur Unfallhäufigkeit gut begründet sein. Dabei muss im Einzelfall beachtet werden, ob straßenbauliche Zustände und nicht das Fehlverhalten einzelner Motorradfahrer*innen ursächlich für eine erhöhte Unfallhäufigkeit motorisierter Zweiräder sind. Auch sollte berücksichtigt werden, ob die erhöhte Unfallhäufigkeit durch sog. mindere Maßnahmen, also den Verkehr leitende Eingriffe (bspw. Einschränkungen der Höchstgeschwindigkeit, Überholverbote in bestimmten Streckenabschnitte, Nachtfahrverbote etc.), reduziert werden kann. Grundsätzlich werden Motorräder, wie alle anderen Fahrzeuge auch, bei Einhaltung der technischen Regeln für den allgemeinen Verkehr zugelassen. Daraus erwächst ein Rechtsanspruch und es muss der Vertrauensschutz gelten. Streckensperrungen nur für Motorräder als vermeintlich kostengünstigste Maßnahme der Lärmreduzierung lehnen wir ab.
 

3. Tempolimits einseitig nur für Motorräder: In Rheinland-Pfalz drohen auf einigen Straßen Tempolimits einseitig nur für Motorräder. Wird sich Ihre Partei, werden Sie sich, im Rahmen der politischen Arbeit gegen einseitige Tempolimits nur für Motorräder aussprechen?

JA (x) NEIN ( )

Ein Fahrzeug ist immer und überall so zu führen, dass Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer*innen minimiert werden. Faktisch haben wir schon heute für alle Fahrzeuge ein Tempolimit – unangepasste Geschwindigkeit ist eine Ordnungswidrigkeit, ggfls. eine Straftat. Wir halten auch nichts davon, Motorräder per Exklusiv-Tempolimit zum Verkehrshindernis zu machen – Geschwindigkeitsbegrenzungen sorgen dann für mehr Sicherheit und besseren Verkehrsfluss, wenn sie für alle Fahrzeuge gelten.
 

4. Motorrad-Fahrverbot bei Standgeräusch über 95 dB: Seit dem 10. Juni 2020 gilt in Tirol auf einigen Strecken ein Fahrverbot einseitig nur für Motorräder mit einem Standgeräusch über 95 dB. Sehr viele Motorräder, die korrekt die gültigen Zulassungsbestimmungen erfüllen, werden so vom Straßenverkehr ausgeschlossen. Eine ähnliche Maßnahme befürchten wir auch in Rheinland-Pfalz. Wird sich Ihre Partei, werden Sie sich nachdrücklich gegen einseitige Fahrverbote nur für Motorräder mit einem Standgeräusch von mehr als (kleiner oder gleich) 95 dB aussprechen?

JA (x) NEIN ( )

Wir wollen Verkehrslärm bekämpfen, nicht einzelne Halter*innen oder Fahrzeuge. Die Lärmemissionen des motorisierten Individualverkehrs müssen verringert, die entsprechenden Zulassungsvorschriften also angepasst werden. Bereits zugelassene Fahrzeuge genießen Bestandsschutz. Insbesondere eine Ungleichbehandlung, die lediglich einen Ausschluss zu lauter Motorräder vorsieht, jedoch die gleiche Messlatte nicht an den restlichen motorisierten Individualverkehr anlegt, lehnen wir ab. Klar muss aber auch sein, dass das mehr oder weniger legale „Lärmtuning“, beispielsweise mit extrem lauten Schalldämpfern aus dem Zubehör-Regal, ein Ende finden muss. Und „Lärmklappen“, die schon ab Werk und mit legaler Zulassung die Steigerung der Lärmemissionen ermöglichen, wollen wir verbieten.
 

5. Förderung der E-Mobilität auch bei Motorrädern: Elektroautos werden von der Bundesregierung finanziell gefördert. Elektromotorräder/-Roller hingegen nicht. Elektromotorräder/-Roller nehmen im Vergleich zu PKW erheblich weniger Raum im Straßenverkehr ein und sind nicht nur im Berufsverkehr eine echte Alternative. Hinzu kommen die reduzierte Umweltbelastung und kaum vorhandene Lärmemission. Wird sich Ihre Partei, werden Sie sich, im Rahmen der politischen Arbeit für eine finanzielle Förderung von Elektromotorrädern/-Roller einsetzen?

JA ( ) NEIN (x)

Wir sehen die staatliche Förderung der E-Mobilität grundsätzlich kritisch – sie bevorzugt Wohlhabende und bindet Mittel, die wir für die sozial-ökologische Verkehrswende brauchen. Überdies halten wir die Förderung einzelner Antriebskonzepte nicht für zielführend. Unser Schwerpunkt ist der Ausbau des Bus- und Bahnverkehrs, idealerweise zum Nulltarif. Wir bezweifeln hinsichtlich der E-Fahrzeuge auch grundsätzlich den ökologischen Vorteil: Der hohe Rohstoffverbrauch, zum Beispiel für die Akkus und die vergleichsweise geringe Lebensdauer (siehe E-Scooter), sind das Gegenteil von Ressourcenschonung.