2022/12/20-001 Übernahme Anwaltskosten
Einstimmig angenommen.
Der Landesvorstand beschließt die Übernahme der Anwaltskosten durch antwaltliche Beratung, Vertretung und etwaigen folgenden Verfahren in Höhe von bis zu 2.000 Euro.
Weitere Informationen über die Landesgeschäftsstelle.