2022/12/20-001 Übernahme Anwaltskosten

GF Landesvorstand

Einstimmig angenommen.

Der Landesvorstand beschließt die Übernahme der Anwaltskosten durch antwaltliche Beratung, Vertretung und etwaigen folgenden Verfahren in Höhe von bis zu 2.000 Euro.

Weitere Informationen über die Landesgeschäftsstelle.