WPS von "Menschen für Tierrechte. Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V."

 

1.       Tierversuche und tierversuchsfreie Methoden

Die  EU-Tierversuchsrichtlinie fordert als „letztendliches Ziel“,  Verfahren mit lebenden Tieren für wissenschaftliche Zwecke und Bildungszwecke vollständig durch die Anwendung tierversuchsfreier Verfahren zu beenden. Es bedarf dringend einer Gesamtstrategie für den vollständigen Ausstieg aus dem Tierversuch.


1.1

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um in Rheinland-Pfalz die Tierversuchszahlen deutlich zu vermindern (z.B. durch Aufstockung der Fördermittel für die Entwicklung tierversuchs- und tierfreier Verfahren, tierversuchs- und tierverbrauchsfreie Studiengänge in den Lebenswissenschaften, Finanzierung von Lehrstühlen/Professuren für tierversuchsfreie Methoden)?

 

Wir setzen uns für eine viel weitreichendere Förderung der Erforschung tierversuchsfreier Methoden ein. Dazu gehört auch die Einrichtung von Professuren, die in diese Richtung forschen und lehren.  Je weiter die tierversuchsfreien Methoden ausgearbeitet werden umso besser, aussagekräftiger und  zuverlässiger werden sie. Am Ende muss die Abschaffung der Tierversuche stehen. Selbstverständlich muss das Wissen und die Relevanz tierversuchsfreier Methoden früh auch an Studenten aller betroffenen Fachbereiche vermittelt werden, damit diese in ihrer späteren Arbeit diese auch anwenden können. Tierversuche im Studium müssen verboten sein.

 

1.2

Werden Sie sich auf Bundesebene für mehr Tierschutz in der Tierschutzversuchstierverordnung einsetzen?

EU-rechtlich ist es zulässig, absolute Verbote für Versuche an Menschenaffen, für schwer belastende Tierversuche und für die Ausweitung der Affenversuche national anzuordnen. Ebenso ist es rechtlich zulässig, eine rückblickende Bewertung aller Tierversuche vorzuschreiben.

 

Die Tierschutzversuchstierverordnung bleibt weit hinter den EU-rechtlichen Möglichkeiten zurück. Hier muss nachgebessert werden. Wir unterstützen die Forderungen des Bundesverbandes der Tierversuchsgegner e.V. nach mehr Tierschutz in der Verordnung.

 

1.3

Werden Sie die Streichung des Wortlauts „…wissenschaftlich begründet dargelegt…“ in § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes verfolgen? Nur dann dürfen die Genehmigungsbehörden eigenständig die tierschutzrechtlich geforderte Unerlässlichkeit des beantragten Tierversuchs ermitteln. Dieses uneingeschränkte Prüfrecht schreibt die EU-Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU vor. Aufgrund der rechtlich falschen Formulierung im Tierschutzgesetz „…wissenschaftlich begründet dargelegt…“ dürfen deutsche Genehmigungsbehörden die Angaben des Antragstellers nur auf Schlüssigkeit prüfen, aber keinesfalls eigenständig ermitteln.

 

Mit der derzeitigen Regelung wird das Genehmigungsverfahren zur Farce, da die Genehmigungsbehörde in Bezug auf die Unerlässlichkeit keine inhaltliche Prüfungskompetenz hat. Hier muss dringend eine Regelung geschaffen werden, die den Genehmigungsbehörden mehr Kompetenzen zuweist. Dafür setzen wir uns ein.

 

1.4

Von der Entwicklung einer tierversuchsfreien Methode über die Validierung bis zur Umsetzung in der entsprechenden Gesetzgebung ist es ein langer Weg, der durch eine ungesicherte Finanzierung zusätzlich verlängert wird. Plant Ihre Partei Fördermaßnahmen, damit wissenschaftliche Forschung, die potenziell geeignet ist, den Tierversuch abzulösen, schnellstmöglich die Praxisreife erreicht?


Eine ungesicherte Finanzierung darf den Fortschritt im Tierschutz nicht bremsen. Für eine effektive Umsetzung müssen Landesgelder bereit gestellt werden wenn dadurch die Praxisreife von Alternativmethoden schneller erlangt werden kann.



2.       Landwirtschaft

Die derzeit praktizierte landwirtschaftliche Tierhaltung ist aus Tierschutzgründen sowie aus Umwelt- und Verbraucherschutzgründen nicht zukunftsfähig. Das bestätigt das Gutachten des wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (März 2015).

 

2.1

Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen, um die Tierquälereien in der landwirtschaftlichen Tierhaltung zu beenden? Unterstützt Ihre Partei die Bundesratsinitiative von Hessen für ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern? Unterstützt Ihre Partei die Bundesratsinitiative von Nordrhein-Westfalen, verbindliche Haltungsvorgaben für Puten in der Nutzierhaltungsverordnung festzulegen?

Wir planen die Förderung von Betrieben und Genossenschaften des Biolandbaues und dezentraler Produktionsweisen, die Förderung der regionalen Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Artgerechte Tierhaltung ist uns ein großes Anliegen. Selbstverständlich ist die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern genauso abzuschaffen wie jegliches Anpassen der Tiere an die bestehenden Haltungsformen. Die Haltung muss an die Bedürfnisse der Tiere angepasst werden und nicht umgekehrt!  Zudem müssen Tiertransporte u.a. durch regionale Wirtschaftskreisläufe konsequent eingeschränkt werden.


2.2
Verfolgt Ihre Partei Maßnahmen, um die Pflanzenproduktion im Land zu erhöhen? Erscheint eine Förderung der bioveganen Landwirtschaft möglich?

 

Die Entscheidung über eine vegetarische oder vegane Ernährung ist Sache des Einzelnen. Wir möchten für eine gesundheitsbewusste Ernährung werben, wozu auch eine Reduzierung des Fleischverzehrs gehört, ohne Vorschriften zu machen. Eine Bevorzugung der Pflanzenproduktion gegenüber der Fleischproduktion in der Landwirtschaft wird von uns nicht angestrebt. Biovegane Landwirtschaft ist aber gleichwohl dringend förderungswürdig, damit die Menschen, die sich für eine vegane Ernährung entscheiden auch Produkte bekommen, die komplett vegan produziert sind.

 

 

3.  Tierschutzpolitik
Der gesellschaftspolitische Stellenwert des Tierschutzes wächst beständig.

3.1
Die tierschutzpolitische Sprecherfunktion in der Fraktion ist wichtig. Welche Kandidatin/welcher Kandidat wird vorbehaltlich der Wahlergebnisse in der kommenden Legislaturperiode die Funktion der Tierschutzpolitischen Sprecherin/des tierschutzpolitischen Sprechers übernehmen?


Die Sprecher_innenfunktionen haben wir noch nicht festgelegt. Erst müssen wir sehen mit wie vielen Abgeordneten wir im Landtag vertreten sein werden. Sprechen Sie uns gerne nach der Wahl nochmal an!


3.2
Was ist Ihrer Partei für die Fortentwicklung des Tierschutzes in der nächsten Legislaturperiode besonders wichtig und wie will Ihre Partei dieses Ziel/diese Ziele erreichen?

Dringendes Anliegen ist, die Lebensbedingungen der Tiere in der Lebensmittelproduktion zu verbessern. Industrielle Massentierhaltung ist weder tiergerecht noch ethisch vertretbar. Hierzu brauchen wir hohe Mindeststandards in der Nutztierhaltung, die streng kontrolliert werden müssen. Tierversuche sind langfristig komplett abzuschaffen durch die Förderung der Erforschung von Alternativmethoden. DIE LINKE macht sich stark für eine angemessene Finanzierung der anerkannten Umwelt- und Tierschutzverbände, um sie in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben sowie ihre Beteiligungsrechte in Verwaltungsverfahren in der notwendigen Qualität auszufüllen. Hierfür müssen Gelder bereit gestellt werden.

 

 

4. Tierschutzpädagogik

Tierschutz und Tierrechte sind bisher kein eigenständiges Unterrichtsfach in der Schule. Tierschutz ist aber ein gesamtgesellschaftlicher Bildungsauftrag. Themen wie Tierversuche, industrielle Tierhaltung und deren Auswirkungen, Jagd, Zirkus, Pelz u. a. müssen im Unterricht tierschutz- und altersgerecht umgesetzt werden, um unseren zukünftigen Generationen elementares Wissen über einen ethischen Umgang mit unseren Mitlebewesen zu  vermitteln.

4.1
Verfolgt Ihre Partei, dass die Tierschutz- und Tierrechtserziehung zu einem festen Bestandteil der Lehrpläne, der Lehrer-Ausbildung und der Unterrichtsmaterialien im Land werden?

Der Tierschutzgedanke muss in den Lehrplänen verankert werden. Eine Sensibilisierung für die Verantwortung gegenüber den Tieren und die Auswirkungen des derzeitigen Umgangs mit Tieren ist wichtig und sollte früh vermittelt werden.

 

 

5. Tierschutzrechtlicher Vollzug
Ob geltendes Tierschutzrecht im Alltag durchgesetzt wird, hängt entscheidend von den amtstierärztlichen Kontrollen ab. Die Veterinärämter sind für die stetig wachsenden Aufgaben unzureichend ausgestattet. 
Routine-Kontrollen der landwirtschaftlichen Tierhaltungen werden nur ausnahmsweise durchgeführt.

 

5.1

Welche Maßnahmen verfolgt Ihre Partei, um den Vollzug tierschutzrechtlicher Vorschriften sicherzustellen?

Der Druck durch Tierhalter und deren Lobbyverbände auf die Tierärztinnen und Tierärzte selbst und besonders auch auf deren direkte oder politischen Vorgesetzte nimmt zu. Politisch Verantwortliche auf Landes- und Kommunalebene müssen im Tierschutz engagierte Amtstierärztinnen und Amtstierärzte im Vollzug stärker unterstützen wenn es gilt, Tierschutz gegen Lobbyinteressen durchzusetzen. Hierfür machen wir uns stark. Die stärkere Vernetzung der Veterinärämter mit Tierschutzorganisationen muss vorangetrieben werden. Die Veterinärbehörden brauchen die Unterstützung und Beratung von Tierschutzorganisationen. Ein Zusammenspiel beider zum Schutz der Tiere ist wichtig.

 

5.2

Verfolgt Ihre Partei eine Bedarfsermittlung durchzuführen, um in einem ersten Schritt einen Personalschlüssel zur bedarfsgerechten Ausstattung der Veterinärämter zu erstellen?

 

5.3

Verfolgt Ihre Partei in einem weiteren Schritt, die angemessene personelle Ausstattung der Veterinärämter durch die Landkreise zu unterstützen?                                                                                                    

 

5.2. und 5.3. werden zusammen beantwortet:

Wir setzen uns dafür ein, dass eine Bedarfsermittlung durchgeführt und dann – bei zu erwartendem Mehrbedarf - mehr Personal bei den Veterinärämtern eingestellt wird, das auch ständige Fortbildung erhalten soll.