WPS "Netzwerk Diskriminierungsfreies Rheinland-Pfalz"

1.    Viele Menschen sind im Alltag, etwa bei der Wohnungs- und Arbeitssuche, in der Schule oder in der Freizeit, auf unterschiedlichste Weise von Diskriminierung betroffen. Die Antidiskriminierungsstelle Rheinland-Pfalz kann einen wertvollen Beitrag für ein vorurteils- und diskriminierungsfreies Miteinander leisten, wofür die „Strategie Vielfalt“ eine gute Orientierung bietet. Die Weiterentwicklung und Umsetzung der Strategie sollte von den Landesbehörden als Querschnittaufgabe verstanden und vorangetrieben werden. Um von Diskriminierung betroffenen Menschen den Zugang zu niedrigschwelligen Beratungsangeboten in angemessener Reichweite zu ermöglichen, befürwortet DIE LINKE, dass flächendeckend,  zumindest aber in den drei größten Städten Mainz, Koblenz und Trier, nichtstaatliche Antidiskriminierungsbüros geschaffen werden, die zugleich über einen Rechtshilfefonds verfügen.

 

2.    Das „Netzwerk diskriminierungsfreies Rheinland-Pfalz“ ist ein wichtiger und in seiner Zusammensetzung einzigartiger Zusammenschluss, um merkmalsübergreifende Handlungsansätze für eine breit gefächerte Antidiskriminierungsarbeit in Rheinland-Pfalz zu entwickeln. DIE LINKE unterstützt daher die Tätigkeit des Netzwerkes und befürwortet seine dauerhafte institutionelle Förderung.

 

3.    Nach wie vor sind Inhalt und Instrumente des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vielen von Diskriminierung betroffenen Menschen und Gruppen unbekannt, viele wissen noch nicht einmal von der Existenz des Gesetzes. Den Bekanntheitsgrad des AGG zu erhöhen und auf seine Instrumente hinzuweisen, wird eine wichtige Aufgabe der künftigen Landesregierung sein. Zugleich ist die Öffentlichkeit für die unterschiedlichen Formen von Diskriminierung zu sensibilisieren, die vielfach als „Missverständnisse“ wahrgenommen werden. Bei einer solchen Kampagne sollte das „Netzwerk diskriminierungsfreies Rheinland-Pfalz“, die in ihm vertretenen Organisationen sowie weitere Gruppen eingebunden werden.

 

4.    Einige Bereiche des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) – etwa die Ausklammerung diskriminierungssensibler Lebensbereiche wie Bildung und Behörden sowie die knappen Fristen für eine Klageeinreichung – bedürfen einer Novellierung auf Bundesebene. DIE LINKE befürwortet, dass zugleich ein Landesantidiskriminierungsgesetz geschaffen wird, um jene Lebensbereiche erfassen zu können, die von vornherein der Landeskompetenz unterfallen und nicht durch das AGG abgedeckt werden können. Ein solches Landesgesetz sollte u.a. auch öffentlich-rechtliches Handeln erfassen, ein Verbandsklagerecht einführen, Klagefristen verlängern und abschreckende Sanktionen vorsehen.

 

5.    DIE LINKE hält insbesondere die Einführung eines Verbandsklagerechtes für zwingend notwendig, zugleich müssen Ausnahmeregelungen für Religionsgemeinschaften zumindest deutlich eingeschränkt werden. Bewerbungsablehnungen oder Kündigungen wegen der sexuellen Orientierung oder einer Scheidung sollten nicht mehr möglich sein. Eine entsprechende Bundesratsinitiative würde DIE LINKE unterstützen.