WPS des Handelsverbands Rheinland-Pfalz

 

Wie stehen Sie zu folgenden Punkten?

1. Erreichbarkeit der lnnenstädte

Die Erreichbarkeit der lnnenstädte hat für den Handel, insbesondere den stationären Handel, höchste Relevanz.

a) Wie stehen Sie zu durchzuführenden Erhaltungsmaßnahmen, auch Neuplanung bezüglich Straßen und Brücken in Rheinland-Pfalz?

b) ln welcher Höhe gehen Sie davon aus, dass Aufwendungen in der nächsten Legislaturperiode hierfür notwendig sind?

c) lmmer wieder tauchen neue ldeen auf, so beispielsweise flächendeckendes Tempo 30 in lnnenstädten. Wie stehen Sie dazu?

 

Die Attraktivität der Innenstädte ist am höchsten in Fußgängerzonen. Sinnvoll sind Park-and-Ride-Parkplätze mit Shuttleservice in die Innenstädte.

a) Die finanzielle Situation des Landes erlaubt keinen Neubau; die vorhandenen Mittel für Straßenbau sollen dafür genutzt werden, die Straßen instandzusetzen und so attraktiver zu machen.

b) Die Höhe der erforderlichen Mittel kann seriöserweise erst nach Erstellung eines Straßenzustandsberichts (oder -katasters) beziffert werden.

c) Attraktiv sind autofreie Innenstädte. Tempo 30 ist in schutzbedürftigen Zonen sinnvoll. Eine integrierte Verkehrsplanung (ÖPNV Bus und Straßenbahn, Zugang zu Innenstädten planen und steuern) ist vorrangig.

 

 

2. Mindestlohngesetz (MiLoG)

Durch Einführung des Mindestlohngesetzes wurde, insbesondere durch die Auszeichnungspflichten, ein Bürokratieaufwand für kleine und mittlere Unternehmen geschaffen, der relativ hoch ist.

a) Sehen Sie eine Möglichkeit die Aufzeichnungspflichten, insbesondere bei kleinen und mittleren Betrieben - zu lockern? Wenn ja, in welcher Art und Weise?

b) Gehen Sie davon aus, dass die Mindestlohnkommission zum 30.06.2016 mit Wirkung zum 01 .01.2017 eine Erhöhung des Mindestlohnes beschließen wird?

c) Wäre es sinnvoll, aufgrund der in Europa bestehenden Asylsuchendendiskussion eine entsprechende Anpassung zum 01 .01.2017 auszusetzen?

 

Der Bürokratieaufwand des Mindestlohngesetztes besteht in der Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten. Diese Pflicht besteht seit jeher bei Arbeitsverhältnissen, der Aufwand ist vergleichsweise gering, die Aufgabe ist nicht komplex.

a) Wir halten es nicht für erforderlich und auch nicht für sinnvoll, die Aufzeichnungspflichten zu lockern.

b) Diese Prognose wollen wir nicht wagen; eine Erhöhung des Mindestlohns auf wenigstens 10,00 EUR die Stunde wäre aber volkswirtschaftlich sinnvoll und aus Gründen der Gerechtigkeit auch geboten.

c) Zur Erhöhung der Massenkaufkraft sind höhere Löhne, auch ein höherer Mindestlohn, zwingend erforderlich. Der Einzelhandel profitiert schon jetzt vom Mindestlohn. Es wäre wenig hilfreich, den eingeschlagenen Weg zu verlassen.

 

 

3. lm Rahmen der nunmehr auf Deutschland zukommenden Herausforderungen durch die Vielzahl von Asylsuchenden gibt es für den Handel weitere Fragen:

a) lst eine zusätzliche Steuer (Sondersteuer, ähnlich dem Soli) geplant? Wie stehen Sie zu einer solchen Möglichkeit?

b) Wie sieht es in der gleichen Konstellation mit der Erhöhung bereits bestehender Steuern, insbesondere der Mehrwertsteuer aus um eventuelle eine Gegenfinanzierung der auftretenden Lasten zu erreichen?

 

a) Der Bundesfinanzminister hat zusätzliche Steuern ins Spiel gebracht. Wir halten diese Idee für nicht zielführend. Der Staatshaushalt ist nachhaltig durch eine Stabilisierung der Einnahmenseite zu stabilisieren. Es ist dabei darauf zu achten, daß künftig, z.B. durch eine Verlängerung der Progressionsachse bei entsprechender Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer die Zahlung wieder vermehrt nach der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Steuersubjekts erfolgen.

b) Eine Erhöhung indirekter Steuern wirkt regelmäßig als Wachstumsbremse, sie ist darüber hinaus sozial ungerecht. In keiner Steuersenkungsdebatte wurde eine – volkswirtschaftlich sinnvolle – Senkung der Umsatzsteuer thematisiert. Eine Erhöhung indirekter Steuern lehnen wir ab.

 

 

4. Ladenöffnung an Sonntagen

ln Rheinland-Pfalz besteht aufgrund des Ladenöffnungsgesetzes die Möglichkeit an maximal 4 Sonntagen im Jahr ein Einkaufen zu ermöglichen.

a) Einzelne Städte und Gemeinden haben jedoch Bestrebungen mehr als 4 Sonntage im Jahr öffnen zu wollen. Wie stehen Sie zu einer Ausweitung der Sonntagsöffnung?

b) lm Rahmen der Sonntagsöffnung ist auch die Frage aufzuwerfen, wie Sie zur,,Lex-

Zweibrücken" stehen.

Dort wurde aufgrund einer Rechtsverordnung der Landesregierung dem Betreiber des Outlet eine Sondersituation, mit zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntagen zugebilligt. Dies ursprünglich im Zusammenhang mit dem Flugbetrieb am Zweibrücker Flughafen zur Deckung des Reisebedarfs. Ein Flugbetrieb mit Reisebedarf findet nicht mehr statt. Was spricht aus lhrer Sicht gegen eine Rücknahme der Rechtsverordnung und somit für eine Rückgängigmachung der Wettbewerbsverzerrung?

 

a) Wir unterstützen die „Allianz für den freien Sonntag“, die Kirchen und Gewerkschaften gegründet haben. Die Höhe der Einzelhandelsumsätze hängt von der Menge des zu Konsumzwecken vorhandenen Geldes ab. Eine zusätzliche Abhängigkeit von der Öffnungszeit besteht bei den derzeitigen Bedingungen nicht. Wir lehnen Sondergenehmigungen und Ausweitungen ab. Auch, weil Abweichungen von einheitlichen Regelungen zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

b) Unter den jetzigen Bedingungen könnte das FOC in Zweibrücken, wäre es nicht gebaut worden, nicht neu in Betrieb genommen werden. Es stellt sich aber die Frage des Bestandsschutzes. Wir erachten es für sinnvoll, in Zweibrücken keine Veränderungen am Istzustand zu erzwingen.

 

 

5. Die bisherige Landesregierung hat zugesichert, dass es mit ihr nicht mehr als zwei FOC's (Factory-Outlet-Center) in Rheinland-Plalz geben wird.

Wie stehen Sie dazu?

 

FOCs stellen eine Wettbewerbsverzerrung dar. Sie schwächen die Innenstädte, sie führen zu einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens. Generell sollten weder Zersiedelung noch Ausgliederung des Einzelhandels aus den Innenstädten und Ortskernen gefördert oder ermöglicht werden.

 

 

6. lm Gewerbepark Sponsheim/Grolsheim am Autobahnknotenpunkt vor Bad Kreuznach soll eine großflächige Ansiedlung eines Möbelmarktes (45.000 m2 geplant) erfolgen. Wie stehen Sie grundsätzlich zu großflächigen Ansiedlungen außerhalb von lnnenstädten?

 

Gewerbegebiete sind sinnvoll für Transport, Logistik, für den Großhandel, sicherlich noch für einzelne Branchen wie den KFZ-Handel. Derzeit wird in diesen Ansiedlungen aber ein innenstadtähnliches oder –identisches Sortiment angeboten. Damit einher geht eine unnötige Flächenversiegelung. In vielen Innenstädten (z.B. Ludwigshafen am Rhein) dominiert der Leerstand. Für uns hat die Attraktivität der Innenstadt Vorrang vor Einkaufsmöglichkeiten im Außenbereich.

 

 

7. Datenschutz im Einzelhandel. Die Vielzahl an Vorschriften, nicht nur im Datenschutz, aber insbesondere dort, wird für KMU immer unübersichtlicher. lnsbesondere auch die Auflagen, die an sie gestellt werden.

Sehen Sie die Chancen für einen Bürokratieabbau im Bereich des Datenschutzes für KMU, insbesondere betreffend Arbeitnehmerdatenschutz und Schutz von Kundendaten? Wenn ja, wie könnte dies aussehen?

 

Datenschutz ist zunächst Bundesrecht. Die Privatsphäre ist ein hohes, aus guten Gründen verfassungsrechtlich geschütztes Gut. Mit zunehmend automatisierter Datenerfassung und -auswertung ergeben sich datenschutzrechtliche Probleme in allen Gesellschaftsbereichen. Für den Arbeitnehmerdatenschutz stehen Betriebsräte und Gewerkschaften als Ansprechpartner für gangbare Lösungen zur Verfügung. Aus dem Bereich der sozialen Medien ist inzwischen bekannt, in welchem Umfang Kunden auf eine Sicherheit ihrer Daten zu verzichten bereit sind und in welchem Umfang ein gesetzlicher Schutz unabdingbar ist. Unseres Erachtens handelt es sich insofern weniger um ein gesetzgeberisches als um ein praktisches Problem.