2022/02/24-003 Streichung von 58 Mitgliedern

Weinand

Einstimmig angenommen

Der Landesvorstand beschließt die Feststellung des Austritts wegen Nichtzahlung des Beitrages. Das Mahnverfahren war bei den nun noch 58 säumigen Mitgliedern erfolglos.
AW 4
AK 2
AzWo 2
DÜW 2
KH 2
BIR 3
BIT 1
DO 1
FT 9
KL-Land 2
Koblenz 4
KUS 2
LD 1
LU 1
MZ 7
NR 4
TR-Saar 4
TR-Stadt 3
WW 2
ZW 2
Die Feststellung des Austritts erfolgt zum 01.03.2022 und wird postalisch übermittelt. Nach Ende der 14-tägigen Einspruchszeit wird die Statusänderung im MGL erfasst.