2022/02/24-003 Streichung von 58 Mitgliedern
Einstimmig angenommen
Der Landesvorstand beschließt die Feststellung des Austritts wegen Nichtzahlung des Beitrages. Das Mahnverfahren war bei den nun noch 58 säumigen Mitgliedern erfolglos.
AW 4
AK 2
AzWo 2
DÜW 2
KH 2
BIR 3
BIT 1
DO 1
FT 9
KL-Land 2
Koblenz 4
KUS 2
LD 1
LU 1
MZ 7
NR 4
TR-Saar 4
TR-Stadt 3
WW 2
ZW 2
Die Feststellung des Austritts erfolgt zum 01.03.2022 und wird postalisch übermittelt. Nach Ende der 14-tägigen Einspruchszeit wird die Statusänderung im MGL erfasst.