Streik ist ein Grundrecht

DIE LINKE RLP, Resolution des Landesparteirates

Mit der fadenscheinigen Begründung, ein so genanntes „Schlichtungsverfahren“ mache in ihren Sozialeinrichtungen mit tausenden Beschäftigten alle Arbeitskämpfe „überflüssig“, will die evangelische Landeskirche in der Pfalz an ihrem arbeitsrechtlichen „Sonderweg“
festhalten: Streiks bleiben verboten. Arbeitskämpfe, so meint der zuständige
Oberkirchenrat, widersprächen dem in seiner Kirche üblichen Verständnis von friedlicher Streitlösung.

Fürwahr ein merkwürdiger „Sonderweg“, den die Evangelische Amtskirche für sich reklamiert. Offenbar will der zuständige Oberkirchenrat Lutz glauben machen, dass die Parteien bei regulären, von unserem Grundgesetz geschützten Arbeitskämpfen mit Prügeln aufeinander eindreschen würden. Dass es auch in kirchlichen Einrichtungen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
gibt, die aus unterschiedlichen Interessenlagen heraus agieren und sozial unterschiedlich starke Verhandlungspositionen haben, scheint dem Oberkirchenrat völlig unbekannt. DIE LINKE hält es deswegen für nicht akzeptabel, wenn die Beschäftigten der pfälzischen evangelischen Kirche
weiterhin auf selbstverständliche Rechte verzichten sollen, die wie das Streikrecht sogar den Schutz des Grundgesetzes genießen.

Die evangelische Amtskirche in der Pfalz zeigt sich auch im 21. Jahrhundert entschlossen, trotz jahrzehntelanger Proteste der Betroffenen und ihrer Gewerkschaften an einem Arbeitsrecht festzuhalten, das die Bezeichnung mittelalterlich-feudal verdient: Oberkirchenrat Lutz will keine Streiks in kirchlichen oder kirchennahen Einrichtungen "dulden“. Offenbar fehlt ihm als
wohlbestalltem Kirchenbeamten - wie vielen Amtskirchenfunktionären - jede Erfahrung aus der harten Wirklichkeit der kirchlichen Arbeitswelt. Denn auch in den kirchlichen Sozialeinrichtungen, z.B. in Seniorenheimen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, sind schlechte Arbeitsbedingungen, unsichere Arbeitsverhältnisse und miese Bezahlung der
Beschäftigten keine Seltenheit.

Bei „Unstimmigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern“, so Lutz, müssten sich die Parteien in einem innerkirchlichen „Schlichtungsverfahren“ verbindlich "einigen": Dass Beschäftigte in ihrer schwächeren sozialen Position dabei so gut wie immer den Kürzeren ziehen und aus Angst um ihren existenznotwendigen Arbeitsplatz auf grundlegende Rechte verzichten
oder verzichten müssen, ficht den Oberkirchenrat offenbar nicht weiter an.

An der Seite der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaften, sowie der großen Mehrheit der engagierten Christen und Kirchenmitglieder, verlangt DIE LINKE.Rheinland-Pfalz, dass die Amtskirche endlich ihren „Wir sind der Herr im Haus“-Standpunkt aufgibt und ihren „Sonderweg“ im Arbeitsrecht beendet. Der Verzicht auf Privilegien und sozialen Druck und die Akzeptanz der Rechte der Beschäftigten sollte im 21. Jahrhundert auch und vor allem eine christliche Tugend sein.