Personalwechsel ist kein Politikwechsel

Alexander Ulrich, MdB u. Landesvorsitzender

Neuwahlen statt Weiter so

Zu den Personalveränderungen in der rheinland-pfälzischen Landesregierung und der SPD-Landtagsfraktion erklären die Landesvorsitzenden Katrin Werner, MdB und Alexander Ulrich, MdB:

Einen glaubhaften Neuanfang nach den Skandalen der Ära Beck hätte Frau Dreyer nur starten können, hätte sie das Kabinett bei ihrem Amtsantritt umgestellt. Dies hat sie nicht getan und stattdessen weitergemacht wie zuvor. Bis zuletzt war für Frau Dreyer der Skandal am Nürburgring nicht einmal eine Stellungnahme wert. Erst auf öffentlichen Druck hin hat sie sehr vorsichtig eingeräumt, dass auch die rot-grüne Landesregierung Fehler begangen habe, den Umbau ihres Kabinetts begründet sie jedoch nicht mit Fehlern und Versäumnissen. Die Grünen tragen diesen Kurs nibelungentreu mit und sind offensichtlich vor allem an Ministersesseln und Dienstwagen interessiert.

Ein Personalwechsel alleine reicht nach der beispiellosen Serie von Skandalen aber nicht mehr aus, um die rot-grüne Landesregierung politisch handlungsfähig zu machen. Zumal dann nicht, wenn aus rein taktischen Gründen ein Minister wie Herr Lewentz im Kabinett verbleibt– obwohl er mindestens so viel Verantwortung trägt, wie Herr Kühl und Herr Hering. Und wenn Minister gehen müssen, weil sie nach den Worten von Frau Dreyer unabhängig von persönlichem Verschulden politische Verantwortung übernehmen müssen – dann wäre sie selber angesichts ihrer Verantwortung für die Fehler der Regierung Beck und der eigenen Regierungszeit als Ministerpräsidentin die erste, die Konsequenzen ziehen müsste.

Die rot-grüne Landesregierung hat das Vertrauen der Menschen verspielt und deswegen wären Neuwahlen der richtige Weg, damit die Wählerinnen und Wähler darüber entscheiden können, ob diese rot-grüne Landesregierung noch ihr Vertrauen genießt. Das aber scheint Malu Dreyer zu fürchten: Sie aber hat sich für die Politik des Machterhalts und des Hoffens auf Vergessen entschieden.

Pressemitteilung v. 04.11.14