Müll-Geschäfte mit Gewinngarantie
Im zehnten Jahr in Folge erhöht der Zweckverband Abfallverwertung Südwestpfalz (ZAS) die Verbrennungspreise in der Pirmasenser Müllverbrennungsanlage (MVA). Im kommenden Jahr wird der Verbrennungspreis auf 288,76 Euro pro Tonne steigen. Der marktübliche Verbrennungspreis liegt seit vielen Jahren zwischen 100 und 110 Euro pro Tonne. Die verbandsangehörigen Gemeinden haben sich seit der Inbetriebnahme der Anlage im Jahr 1999 für Jahrzehnte verpflichtet, ihren Müll in der MVA verbrennen zu lassen und bei fehlender Auslastung für die Mindermengen zu bezahlen. Umgelegt werden die Kosten auf die Gebührenzahler. Im ZAS-Gebiet werden die höchsten Müllgebühren in Rheinland-Pfalz erhoben, Spitzenreiter in Rheinland-Pfalz ist die Stadt Pirmasens.
Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der LINKEN Rheinland-Pfalz, Brigitte Freihold aus Pirmasens: „Seit Jahrzehnten kämpfen Umweltverbände, Bürgerinitiativen und die politische Linke gegen die Abzocke der Gebührenzahler und die Umweltbelastungen durch die Pirmasenser MVA. Durch die von Anfang an bestehende Überdimensionierung der Verbrennungskapazitäten und entsprechende Knebelverträge wurde hier ein Müll-Geschäft mit Gewinngarantie installiert, das seines Gleichen sucht. Die Betreiberrendite hat sich alleine zwischen 2006 von 13,4 Prozent auf 38,9 Prozent im Jahr 2010 gesteigert. Da die Anlage mit einer Kapazität von 180.000 Jahrestonnen nur zu einem Drittel durch das Müllaufkommen aus dem ZAS-Gebiet ausgelastet ist, kann die Anlage nur betrieben werden, indem Fremdmüll zu Dumpingpreisen verbrannt wird. So zahlte der Zweckverband Abfallverwertung Kaiserslautern (ZAK) im Jahr 2012 nur den marktüblichen Preis von 110 Euro pro Tonne, während die verbandsangehörigen Kommunen zu diesem Zeitpunkt schon 229 Euro aufbringen mussten.“
Brigitte Freihold weiter: „Im gleichen Jahr hat unsere Stadtratsfraktion in Pirmasens das Landeskartellamt eingeschaltet. Vorausgegangen war ein Bericht des ZDF-Magazins frontal 21, wonach Wirtschaftsprüfer und Kommunalrechtler zu dem Schluss kamen, dass die von einigen Entsorgern erhobenen Entgelte nach dem Preisrecht unzulässig sind. Insbesondere halten namhafte Kommunalrechtler auch Entsorgungsverträge, deren Vertragslaufzeit über 5 Jahre hinausgeht, für wettbewerbsrechtlich nicht haltbar. Die Verträge der ZAS-Kommunen haben eine Laufzeit von 25 Jahren. Durch diese langfristige vertragliche Bindung wird Wettbewerb im ZAS-Gebiet verhindert und die betroffenen Kommunen daran gehindert, Entsorgungsverträge zu marktüblichen Preisen abzuschließen. Der Betreiber der MVA Pirmasens verschafft sich durch die Vertragsgestaltung Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Anbietern.
Dieser Einschätzung konnte sich die Kartellbehörde im rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerium nicht anschließen. In ihrem Antwortschreiben teilte die Landeskartellbehörde mit, man sei nur für die Überprüfung privatrechtlicher Nutzungsentgelte zuständig, nicht jedoch für öffentliche Gelder.“