Kommunalverschuldung: Armutszeugnis für RLP
Zu den Erkenntnissen der Bertelsmann-Stiftung über die kommunale Verschuldung erklärt Jochen Bülow, Landesvorsitzender und Kandidat zum Bundestag:
„Mit trauriger Regelmäßigkeit bestätigen unterschiedliche Quellen immer wieder, was vor Ort längst bittere Realität ist: Die Kassen vieler rheinland-pfälzischer Kommunen sind leer,
die von der Landesregierung und Ministerpräsidentin Malu Dreyer gefeierten Gegenmaßnahmen des Landes bleiben weitgehend wirkungslos, das bestätigt jüngst auch die Bertelsmann-Stiftung. Zwischenzeitlich ist der Landesregierung zum zweiten Mal verfassungsgerichtlich bescheinigt worden, dass die Kommunalfinanzierung verfassungswidrig ist. Seitdem diskutiert das Land mit den Kommunen. Dabei könnten die Standpunkte nicht unterschiedlicher sein: Die Kommunen fordern „mehr Geld ins System“, die Landesregierung will weiter sparen und „die Einnahmeseite stärken“. Währenddessen rutschen immer mehr Städte und Kreise in die Gruppe der Armen ab, mittlerweile sind 30 der 100 höchstverschuldeten Kommunen und 11 der 20 höchstverschuldeten Kommunen aus Rheinland-Pfalz.
Es ist schlicht lächerlich, den Grund dafür in unsolidem Wirtschaften der Kommunen selber zu suchen. Vielmehr ist das Kommunale Finanzausgleichsgesetz der Kern des Problems – zu viele Aufgaben bei zu geringen Zuweisungen können am Ende nur ein Minus ergeben. Dabei kommen die Corona-Folgen noch, das Bundesteilhabegesetz, das neue KiTa-Gesetz und die absehbaren Kosten der neuen Pflichtaufgabe Nahverkehr werden viel Geld kosten. Deswegen muss das Land jetzt mehr Geld bereitstellen. Wenn das nicht vollständig aus eigener Kraft geht: In anderen Bundesländern ist die Not ähnlich groß. Deshalb muss über eine Bundesratsinitiative der Bund in die Pflicht genommen werden. Und bis das Erfolg hat, muss die Landesregierung zumindest einen Teil der Haushaltsüberschüsse der vergangenen Jahre in die eigenen Kommunen investieren. Wir brauchen einen Schuldenschnitt und höhere Zuweisungen. Wie wirbt das Land noch für sich: „Wir machen das“. Deshalb an dieser Stelle die Aufforderung: Macht endlich, wozu ihr gesetzlich schon lange verpflichtet seid!“