Kommunaler Finanzausgleich bleibt verfassungswidrig

Jochen Bülow, Landesvorsitzender

Zu den gestern von der Landesregierung vorgestellten Änderungen beim Kommunalen Finanzausgleich erklärt Jochen Bülow, Landesvorsitzender DIE LINKE RLP:

„Die Landesregierung spielt offensichtlich auf Zeit: Vor mittlerweile fünf Jahren hat der Verfassungsgerichtshof des Landes die Kommunalfinanzierung für verfassungswidrig erklärt – aber erst 2019 wollen Malu Dreyer und ihr Ampel-Kabinett mehr Geld für die Kommunen ausgeben. Ob es dazu wirklich kommt, wird man sehen. Aber schon heute ist klar, dass die angekündigten 60 Millionen nicht einmal ausreichen, um die derzeitigen Aufgaben der Kommunen zu finanzieren: Das statistische Landesamt hat für 2015 und 2016 einen Anstieg der kommunalen Verschuldung um jeweils 110 Millionen festgestellt und alle kommunalen Spitzenverbände gehen davon aus, dass die Kommunen im Land pro Jahr mindestens 300 Mio. Euro zusätzlich benötigen, um ausreichend finanziert zu sein. Gerade die Landkreise können die Lasten, trotz Niedrigzins und sprudelnder Steuereinnahmen, nicht mehr schultern.


Deswegen schaut das Land seit Jahren weg, wenn Kommunen, die dem kommunalen Entschuldungsfonds beigetreten sind, ihre Verpflichtungen zur Schuldentilgung nicht erfüllen können. Auch das ist keine seriöse Kommunalfinanzierung, sondern eigentlich rechtswidrige Haushaltspolitik.

Es bleibt deshalb dabei: Das Land saniert sich auf Kosten seiner Kommunen, dort bleibt für Schwimmbäder, Bibliotheken, Museen, Theater, den Ausbau der Pflegeinfrastruktur und die Jugendhilfe genauso wenig Geld übrig wie für den Öffentlichen Nahverkehr und die Sanierung maroder Kreisstraßen.“