Gute Besserung zum Geburtstag! - Landesparlament feiert den 70.

Jochen Bülow, Mitglied Präsidium Landesausschuss

Moralisch am Boden und die Städte und Dörfer weitgehend zerstört – als am 22. November vor 70 Jahren 120 Männer und 7 Frauen in Koblenz zur Beratenden Landesversammlung zusammentraten, war Rheinland-Pfalz gerade mal 3 Monate alt. Nach Faschismus, Diktatur und Krieg ist das Treffen eine der zarten demokratischen Knospen, die aus den Trümmern sprießten. Die Versammlung ist ein Vorläufer des Landtags und bildete die damalige Gesellschaft durchaus ab, ehemalige NSDAP-Mitglieder fühlten sich ebenso zur Mitwirkung berufen wie Sozialdemokraten und Konservative. Und im ersten Landtag stellte die KPD immerhin eine achtköpfige Fraktion.

Grundlage des Landtags und des politischen Neuanfangs in Rheinland-Pfalz wurde eine Landesverfassung, die sich heute in manchen Teilen vorgestrig liest – so beim Gottesbezug im Vorspruch und den teilweise unglaublichen Vorrechten der (christlichen) Kirchen: Eben Gottesfurcht mit Verfassungsrang...

Aber die Landesverfassung ist gleichzeitig an vielen Stellen erstaunlich aktuell: Artikel 16 legt kurz und knapp fest: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“. Ohne Einschränkungen, ohne den Sinn entstellende „einfachgesetzliche Regelung“ wie in der Verfassung der Bundesrepublik und – liebe Frau Klöckner – ohne Obergrenzen. Stattdessen, ganz simpel: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“.

Und auch die soziale Gerechtigkeit ist Staatsziel, Freiheit ist auch die Freiheit von Not, nicht nur die Freiheit von staatlicher Willkür, so wichtig das ist. Und deswegen schreibt Artikel 54 ein „einheitliches Arbeitsrecht für alle Arbeitnehmer“ vor. Davon sind wir angesichts von Leiharbeit und des Missbrauchs von Werkverträgen weit entfernt. Liebe Mitglieder des Geburtstagskinds Landtag: Bitte übernehmen Sie!

Für alle, die den Mehrwert am liebsten völlig den Kapitalisten überlassen würden, wird es mit Artikel 56 ganz hart. Bitte festhalten, liebe Neoliberale: „Das Arbeitsentgelt muss der Leistung entsprechen, zum Lebensbedarf für den Arbeitenden und seine Familie ausreichen und ihnen die Teilnahme an den allgemeinen Kulturgütern ermöglichen. Darüber hinaus soll dem Arbeitnehmer in geeigneter Weise ein gerechter Anteil am Reinertrag je nach Art und Leistungsfähigkeit der Unternehmungen durch Vereinbarung gesichert werden“. Um es nochmals klar zu sagen: Das Zitat stammt nicht aus dem aktuellen Programm der LINKEN, sondern aus der Landesverfassung. Da überrascht es kaum mehr, dass dieselbe Verfassung das private Eigentum zwar schützt, es aber gleichzeitig als „Verpflichtung gegenüber dem Volk“ definiert und festlegt, dass „sein Gebrauch nicht dem Gemeinwohl zuwiderlaufen darf“.

Die Verfassung unseres Landes ist ganz sicher lesenswert. Und manchmal überraschend spannend. Wer die Diskussion über Volksentscheide verfolgt, reibt sich bei Artikel 107 die Augen: „Die Gesetzgebung wird ausgeübt:
1. durch das Volk im Wege des Volksentscheids,
2. durch den Landtag“. Das ist doch mal eine Reihenfolge.
Wann genau haben die Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer die Gesetzgebung im Wege des Volksentscheid ausgeübt? Genau, noch nie...

Aus linker Sicht gibt es durchaus Gründe, die Landesverfassung zu kritisieren, Veränderungen zu fordern. Es bleibt aber auch festzuhalten, dass vieles darin nicht nur richtig ist, sondern dringend nötig. DIE LINKE.Rheinland-Pfalz wird daran arbeiten, dass zum 100. Geburtstag des Landtags einiges davon Realität geworden ist. In diesem Sinne: Gute Besserung zum Geburtstag!