Antrag: Inklusion für schwerbehinderte Arbeitnehmer_innen muss gewährleistet sein!

Der Landesparteitag möge beschließen:

1. Die gesetzlich festgelegte Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte muss 
    deutlich erhöht werden!

2. Die Ausgleichsabgabe muss für den Arbeitgeber erhöht werden!

3. Wird ein schwerbehinderter Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund gekündigt,
    müssen Strafen für den Arbeitgeber verhängt werden!

4. Keine staatliche Auftragsvergabe an Firmen, die sich weigern, schwerbehinderte
    Arbeitnehmer_innen zu beschäftigen!

5. Das Bundesteilhabegesetz und das Vergabegesetz für öffentliche Aufträge
    müssen dementsprechend angepasst werden!


Begründung:

Die Arbeitslosenquote von Menschen mit Schwerbehinderung ist mit 13,4% (2016) doppelt so hoch wie bei Menschen ohne Handicap. Für Schwerbehinderte ist es oft aussichtslos eine Arbeit zu finden, da viele Arbeitgeber lieber eine Ausgleichsabgabe zahlen, anstatt einen Schwerbehinderten einzustellen. Diese ist jedoch so niedrig angesetzt, dass es den Arbeitgeber kaum belastet.

Auch der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer gestaltet sich in der Realität anders als vom Gesetzgeber gewünscht. Die Anträge zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers beim Integrationsamt  steigen ständig und in 75% der Fälle stimmt das Amt zu.

Berufliche Teilhabe und Sonderkündigungsschutz wird zur Farce. Daran ändert auch das neue Bundesteilhabegesetz von 2016 nichts. Zwar wurden die Hürden für den Arbeitgeber verschärft, jedoch wird dieses von vielen Arbeitgebern einfach ignoriert, weil sie keine Konsequenzen befürchten müssen.