Antrag: Betrügerische Machenschaften im Gesundheitswesen endlich stoppen!

Der Landesparteitag möge beschließen:


1. Das Korruptionsgesetz im Gesundheitswesen vom 30.06.2017 muss die
    Korruption der Sozialversicherungsträger einschließen.

2. Sozialgerichte müssen entlastet werden, so dass die Verfahren schneller
    bearbeitet werden können.

3. Mehr Transparenz im Gesundheitswesen durch erweiterte Kontrollen und
    Anlauf- und Beratungsstellen für Versicherte.


Begründung:

Die Krankenversicherung hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern. In der Realität haben sie sich jedoch zu großen, profitorientierten Unternehmen entwickelt, die bewußt den gesetzlichen Willen umgehen und mitunter die Grenze der Legalität überschreiten. Das Gesundheitssystem ist kompliziert und intransparent, für den Laien kaum zu durchschauen und lädt gerade dazu ein, Sparmaßnahmen auf dem Rücken der Versicherten zu betreiben. Oftmals werden Leistungen oder Therapien, die medizinisch notwendig sind, einfach abgelehnt oder Anträge willkürlich, garnicht oder verzögert bearbeitet um, Zeit zu schinden.
Die Leidtragenden sind immer die Versicherten, denen oftmals nur der Gang zum Sozialgericht übrig bleibt. Die Kassen haben keine Konsequenzen zu befürchten und für die Gerichte ist dies lediglich ein Verwaltungsakt. Somit haben die Kassen Narrenfreiheit!
Das Korruptionsgesetz vom 30.06.2016 geht hier nicht weit genug. Es betrifft hauptsächlich Ärzte, Apotheker und Pharmakonzerne. Dies ist jedoch ebenfalls eine Form der Korruption, die von den Sozialversicherungsträgern mit System betrieben wird, um Kosten einzusparen. Die Sozialversicherungsträger müssen dort mit eingebunden werden und stärker kontrolliert werden, damit sie ihrem gesetzlichen Auftrag der kollektiven Daseinsvorsorge endlich nachkommen! Die Versicherten müssen zu mündigen Patienten gebildet werden, die jederzeit an Beratungs- und Informationsstellen Hilfe  bekommen!