50 Jahre Radikalenerlass

Manuel Lautenbacher

Die Opfer anerkennen und entschädigen

 

Aus Anlass des vor 50 Jahren am 28. Januar 1972 verabschiedeten „Radikalenbeschluss“ erklärt der stellv. Landesvorsitzende Manuel Lautenbacher:

„Einer der schwersten Schläge gegen die Transformationsbestrebungen in der von Alt-Nazis geprägten BRD waren die gegen die politische Linke erlassenen Berufsverbote. Hunderte aktive Faschisten duldete die sozialliberale Regierung dagegen im Öffentlichen Dienst. Die Aufarbeitung dieses Unrechtes geht noch immer nur schleppend voran, obgleich diese Maßnahmen Ausdruck eines autoritären Systems sind. Das zeigt sich in der Gegenwart z.B. in der Türkei, in der zahlreiche unserer kurdischen und türkischen Genoss:innen mit Berufsverboten belegt werden.

Eine wesentliche Ursache für die Berufsverbote ist, dass zentrale Sicherheitsorgane der BRD seit ihrer Gründung bis in die Gegenwart zutiefst von rechten Kräften durchsetzt sind. Besonders der Verfassungsschutz, dessen Abschaffung längst überfällig ist, steht und stand in dieser politischen Kontinuität. Dies wurde bei der unzureichenden Aufarbeitung der NSU-Morde überdeutlich, die erhebliche Beihilfe von Verfassungsschutz und V-Männern bei ihren Taten hatten."